HCI Shipping Select XX ++ HCI Schiffsfonds ++ Zielfonds insolvent ++ Verjährung droht!
Im Jahr 2006 hat die HCI Capital AG den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX emittiert. Die Prognosen wurden nicht annähernd eingehalten. Einzelne Schiffe des Dachfonds sind in der Insolvenz. Anleger fragen sich, ob sie Schadensersatz verlangen können. Verjährung droht in 2016!
Basisdaten zum HCI Shipping Select XX
Der Schiffsfonds HCI Shipping Select XX hat ein Gesamtinvestitionsvolumen von 162.869.360,00 EUR Das Fremdkapital beläuft sich auf 100.294.360,00 EUR, das durch die Anleger aufgebrachte Eigenkapital beträgt 62.275.000,00 EUR. Anlegern wurden Ausschüttungen in Höhe von 49 % prognostiziert. Tatsächlich erfolgten Ausschüttungen in Höhe von 15,76 % bis 2015
Der Schiffsfonds HCI Shipping Select XX beteiligt sich als Dachfonds an sieben Zielfonds:
MS “Hammonia Palatium” Schifffahrts GmbH & Co. KG
MS „MarCalabria“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
MS “Benedikt Rambow” Reederei Rambow GmbH & Co. KG
MS „HR Motivation“ Schifffahrts GmbH & Co. KG
MS „Anna C“ UG & Co. KG
MT “GasChem Ice” GmbH & Co. KG
MS “Coleen” GmbH & Co. KG
Schwere Probleme des Schiffsfonds HCI Shipping Select XX
Die Probleme auf dem internationalen Schiffsmarkt machen auch vor den sieben Objektschiffen des Schiffsfonds HCI Schiffsfonds HCI Shipping Select XX nicht Halt. Die stark verminderten Chartereinnahmen reichen nicht aus, um die laufenden Betriebskosten sowie die Tilgung der Darlehen zu tragen. So musste die MS „MarCalabria“ verkauft werden. Die MS „Benedikt Rambow” kann den Kredit nicht bedienen. 2010 musste ein Sanierungskonzept entwickelt werden. Bei dem Mehrzweckschiff MS “Anna C” konnte das Finanzierungskonzept noch nicht umgesetzt werden. Es droht der Verkauf des Schiffes. Auch für die beiden Schiffe MT “GasChem Ice” GmbH & Co. KG und MS “Coleen” musste 2010 ein Sanierungskonzept entwickelt werden. Dieses war aber für die MS “Coleen” unzureichend. Mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (Az. 67 e IN 316/12) wurde im November 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet. Im Zuge der Insolvenz wurde die MS „Coleen“ zum Preis von 10.500.000,00 US-Dollar verkauft. Die Ausschüttungen des HCI Shipping Select XX wurden von den Anlegern teilweise zurückgefordert.
HCI Shipping Select XX nichts für sicherheitsorientierte Anleger
Dabei war die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XX den Anlegern als eine sichere Anlage empfohlen worden. Vielen Anlegern war aber überhaupt nicht bewusst, dass sie sich an einer Kommanditgesellschaft beteiligen und sie damit auch die unternehmerischen Risiken tragen müssen. Diese Risiken können bis zum Totalverlust der Einlage gehen. Die drohenden Vorzeichen sind durch die Insolvenz und den Verkauf einzelner Fondsschiffe schon deutlich zu spüren.
HCI Shipping Select XX: Haftung der Anleger
Zudem war den Anlegern gar nicht bewusst, dass die vermeintlichen Renditen gar keine erwirtschafteten Gewinne waren, sondern lediglich die Rückzahlung des eigenen Kapitals. Dadurch droht den Anlegern auch die Rückzahlung bereits geleisteter Ausschüttungen. Zwar ist die Haftung eines Kommanditisten erloschen, wenn er seine Einlage geleistet hat, erfolgen aber diese gewinnunabhängigen Ausschüttungen, lebt die Haftung in Höhe der Ausschüttungen wieder auf.
HCI Shipping Select XX: Anleger müssen umfassend informiert sein
Ein Anlageberater muss seine Kunden anleger- und anlagegerecht beraten. Er muss prüfen, ob der von ihm angebotene Schiffsfonds HCI Shipping Select XX den persönlichen Bedürfnissen seines Kunden entspricht. Für sicherheitsorientierte Anleger oder zur Altersvorsorge war die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XX von vornherein ungeeignet. Die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XX hätte er nur risikobereiten Anlegern empfehlen dürfen, die auch den Verlust ihrer Einlage hinnehmen wollen.
Rückforderung von Ausschüttungen
Zu den Beratungspflichten des Anlageberaters gehört auch der Hinweis, dass Ausschüttungen unter Umständen wieder zurückgefordert werden müssen, wenn diese Ausschüttungen nicht durch Gewinne erwirtschaftet wurden. Bei Liquiditätsproblemen oder gar bei der Insolvenz kann der Insolvenzverwalter gemäß § 172 HGB die Rückzahlung dieser Ausschüttungen verlangen. Die Anleger müssen sich bewusst sein, dass die Rückforderung der Ausschüttungen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen abgewehrt werden kann.
Verlängerte Verjährung für Rückforderung
Die Forderung zur Rückzahlung von Ausschüttungen unterliegt nicht der 10-jährigen absoluten Verjährungsfrist, wie die potenziellen Schadensersatzansprüche. Den Anlegern droht also nicht nur der Totalverlust, sondern sie müssen sogar befürchten, dass sie bereits erhaltene Ausschüttungen am Ende wieder zurückzahlen müssen.
HCI Shipping Select XX: Banken müssen Provision aufklären
Wird die Beteiligung über eine Bank vermittelt, muss zudem auf die Innenprovision verwiesen werden, die die Bank für die Vermittlung der Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XX kassiert hat. Der Bundesgerichtshof sieht in der Zahlung dieser Innenprovision (Kickback) einen Interessenkonflikt, den die Bank ihrem Kunden offenlegen muss. Die hohe Provisionszahlung legt nahe, dass die Bank bei der Vermittlung im Eigeninteresse handelt und nicht die Bedürfnisse ihrer Kunden hinreichend berücksichtigt.
HCI Shipping Select XX: Anleger verlangen Schadensersatz
Wird ein Kunde falsch beraten oder wird er über wesentliche Fakten nicht aufgeklärt, steht ihm ein Schadensersatzanspruch zu. Der Anleger wird dann so gestellt, als hätte er die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XX nicht gezeichnet.
29.02.2016
Resch Rechtsanwälte – Anlegerschutz seit 1986.
Resch Rechtsanwälte bieten den Anlegern der HCI Shipping Select XX die kostenlose Prüfungihres Falles an. Füllen Sie den Fragebogen aus oder rufen Sie an unter 030 885 97 70.