MPC Offen Flotte MS „Santa B-Schiffe“ ++ MPC Schiffe ++ MPC Schiffsfonds
2006 hat die MPC Capital AG die MPC Offen Flotte „Santa B-Schiffe“ GmbH & Co. KG emittiert. Seit 2012 ist der Schiffsfonds MPC Offen Flotte MS „Santa B-Schiffe“ in der Krise. Es gibt keine Ausschüttungen mehr. Anleger fragen sich, ob sie die Beteiligung kündigen und ihr Geld zurückerhalten können.
Rund 177 Millionen Euro haben die Anleger dem MPC Offen Flotte MS „Santa B-Schiffe“ Schiffsfonds zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld und entsprechendem Fremdkapital wurden die nachstehend genannten Schiffe in die MPC Offen Flotte MS „Santa B-Schiffe“ eingebracht :
MS „Santa Brunella“
MS „Santa Bettina“
MS „Santa Belina“
MS „Santa Balbina“
MS „San Antonio“
MS „San Andres“
MS „San Amerigo“
MS „San Alvaro“
MS „San Alberto“
MS „San Albano“
MS „San Alfredo“
MS „San Alonso“
MS „San Alessandro“
MPC Santa B Gesellschafter sollten Nachschuss leisten
Im Jahr 2012 wurden die Anleger des MPC Schiffsfonds Santa B Schiffe aufgefordert, Nachschüsse zu leisten. Die prognostizierten Ausschüttungen sind eingestellt. Die den Anlegern bei Zeichnung ihrer MPC Santa B Schiffsbeteiligung gemachten Versprechungen sind nicht eingehalten.
MPC Offen Flotte Santa B Schiffe droht Totalverlust
Viele Anleger wissen gar nicht um die Bedeutung ihrer Stellung als Kommanditist in der MPC Offen Flotte – MS „Santa B-Schiffe“ GmbH & Co. Kommanditgesellschaft. Die Schiffsbeteiligung ist eine unternehmerische Beteiligung, der grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes droht.
MPC Santa B-Schiffe Ausschüttungen können zurückgefordert werden
Viele Anleger des MPC Santa B Schiffsfonds wissen meist auch nicht, dass Ausschüttungen nur zulässig sind, wenn sie aus Gewinnen gespeist wurden. Im vorliegenden Fall waren es gewinnunabhängige Ausschüttungen, das heißt, es war eigentlich die Rückzahlung des Kapitals. Wenn ein Anleger seine Einlage vollständig erbracht hat, besteht für ihn keine Haftung mehr.
MPC Santa B Schiffsbeteiligung für sicherheitsorientierte Anleger ungeeignet
Wenn aber Ausschüttungen erfolgen, die nicht aus Gewinnen gespeist sind, lebt die Haftung des Kommanditisten in Höhe dieser Ausschüttungen grundsätzlich wieder auf und kann im Falle von Liquiditätsengpässen oder gar im Falle der Insolvenz zurückgefordert werden. Für sicherheitsorientierte Anleger ist diese Beteiligung völlig ungeeignet.
Vermittler muss MPC Santa B Anleger richtig beraten
Über diese Risiken hätte der Vermittler die Anleger aufklären müssen. Dessen Pflicht ist es, umfassend auf alle Risiken hinzuweisen und anleger- und anlagegerecht zu beraten. Hat die Vermittlung eine Bank vorgenommen, muss zudem auch unaufgefordert auf Innenprovisionen (Kickbackzahlungen) hingewiesen werden, die die Bank für die Vermittlung des MPC Offen Flotte MS Santa B Schiffe Schiffsfonds erhalten hat.
MPC Santa B Anleger erhalten Schadensersatz bei Falschberatung
Bei einem Verstoß gegen diese Aufklärungspflichten haftet die Bank oder der Vermittler. Der Anleger wird so gestellt, als hätte er die Beteiligung nie gezeichnet. Dabei kommt es grundsätzlich auf den Einzelfall an.
28.07.2015

Resch Rechtsanwälte – Anlegerschutz seit 1986.
Resch Rechtsanwälte bieten den Anlegern der MPC Offen Flotte - MS Santa B-Schiffe diekostenlose Prüfung ihres Falles an. Füllen Sie den Fragebogen aus oder rufen Sie an unter 030 885 97 70.