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AnlageRecht:
Warnung vor zweifelhafter Plattform

16.07.2026 Die Plattform AnlageRecht, erreichbar via de-anlagerecht(.)com, gibt vor, verlorenes Geld aus allen gängigen Trading-Betrugsmaschen zurückzuholen. Tatsächlich handelt es sich um einen weiteren Betrug, einen sogenannten Follow-Up-Scam, der gezielt Geschädigte zu nächsten Zahlungen bewegen soll. Die Täter nutzen die Notlage Betroffener aus und setzen auf Vertrauen durch scheinbar professionelle Web-Auftritte. Lesen Sie diesen Artikel genau, um sich zu schützen und Ihr Geld möglicherweise doch noch zurückzufordern.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Was steckt hinter AnlageRecht?

Die Plattform AnlageRecht präsentiert sich als seriöser Dienstleister für die Rückholung verlorener Gelder. Die Realität zeigt ein anderes Bild. AnlageRecht ist ein sogenannter Recovery-Scam. Personen, die bereits schlechte Erfahrungen mit Trading-Betrug gemacht haben, werden erneut angesprochen.

Die Domain de-anlagerecht(.)com wurde erst am 09.04.2026 bei NicNames, Inc. registriert. Eine gewachsene Unternehmenshistorie ist damit ausgeschlossen. Solche Konstellationen sind typisch für betrügerische Strukturen im Bereich Krypto- und Online-Trading.

AnlageRecht und der Missbrauch von Vertrauen

Im Impressum wird eine WM Verwaltungs GmbH mit Sitz in München genannt. Es besteht hier allerdings durchaus der Verdacht auf Identitätsmissbrauch. Solche Vorgehensweisen sind aus vielen weiteren Betrugsfällen, deren Opfer wir vertreten, bekannt. Die Täter nutzen reale Firmennamen, um Vertrauen zu erzeugen.

Auch die angegebenen Kontaktdaten geben Anlass zur Vorsicht. Die E-Mail-Adresse info@anlagerecht(.)de wirkt professionell, steht jedoch im Widerspruch zur Domainstruktur. Die Münchner Telefonnummer +49 89 12081781 wird in einschlägigen Foren bereits als Spam eingestuft. Diese Bewertung deckt sich mit zahlreichen negativen Erfahrungen.

AnlageRecht-Erfahrungen: Ablauf des Betrugs

Betroffene berichten von auffälligen Mustern. Nach ersten Kontaktversuchen wird eine angebliche Analyse angeboten. Danach folgen Forderungen für Gebühren oder angebliche Freischaltungen.

AnlageRecht nutzt gezielt die Hoffnung auf Rückgewinnung bereits verlorener Gelder. Es werden scheinbare Erfolge in Aussicht gestellt. Eine tatsächliche Auszahlung erfolgt nicht. Die Erfahrungen zeigen, dass immer neue Zahlungen verlangt werden.

Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug. Genau dieses Muster ist hier erkennbar und erfüllt die Voraussetzungen des § 263 StGB sowie des § 264a StGB.

Gibt es AnlageRecht wirklich?

Die Plattform AnlageRecht ist eine Inszenierung. Es wird eine professionelle Dienstleistung vorgetäuscht, die es in dieser Form nicht gibt. Die Kommunikation wirkt strukturiert und überzeugend.

Doch hinter der Fassade stehen keine echten juristischen Dienstleistungen. Es gibt keine belastbare Infrastruktur wie bei einer echten Kanzlei oder einem regulierten Anbieter. Die dargestellten Erfolge sind Teil der Täuschung.

Diese Form der Täuschung dient allein dem Zweck, weitere Zahlungen auszulösen. Die gesamte Darstellung ist darauf ausgelegt, Vertrauen zu schaffen und auszunutzen.

Ohne Bankkonten funktioniert der Betrug nicht

Damit die Täter Geld erhalten können, nutzen sie reale Bankkonten. Diese Konten werden von Dritten bereitgestellt oder unter falschen Angaben eröffnet. Hier kommt der Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB ins Spiel.

Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und verfolgen die Spur des Geldes. Ohne echte Konten wäre der Betrug nicht möglich. Genau hier setzen zivilrechtliche Ansprüche gemäß § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB an.

Rechtliche Bewertung von AnlageRecht

AnlageRecht bietet keine erlaubten Finanzdienstleistungen an. Ein Verstoß gegen § 32 KWG liegt nahe. Zudem fehlen transparente und überprüfbare Pflichtangaben im Sinne des § 5 DDG.

Die Vorgehensweise erfüllt mehrere strafrechtliche Tatbestände. Neben Betrug gemäß § 263 StGB steht auch der Verdacht der organisierten Struktur im Raum. In solchen Fällen kommt auch § 129 StGB in Betracht.

AnlageRecht: Bewertung und Handlungsempfehlung

Die Bewertung von AnlageRecht fällt eindeutig negativ aus. Die vorliegenden Erfahrungen zeigen ein klares Muster eines Follow-Up-Scams. Ziel ist es, bereits geschädigte Anleger erneut zu Zahlungen zu bewegen.

Checkliste für Betroffene der hier eruierten Fake-Opferhilfe:

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Sämtliche Kommunikationen sichern
  • Zahlungsnachweise dokumentieren
  • Echte rechtliche Hilfe (Anwalt für Anlagebetrug) in Anspruch nehmen

Wichtig ist auch der Hinweis, dass Personen, die Geld von solchen Plattformen erhalten, sich unter Umständen selbst wegen Geldwäsche strafbar machen können.

Ihr Weg zurück zum Geld

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück.

Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Ohne diese Konten könnte der Betrug nicht funktionieren.

Wenn Sie Geld an AnlageRecht verloren haben, sollten Sie jetzt handeln statt abzuwarten. Nehmen Sie Kontakt zu RESCH Rechtsanwälte auf unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

FAQ zu AnlageRecht: Recovery-Betrug, Follow-Up-Scam

Wie erkenne ich, ob AnlageRecht ein Recovery-Scam ist?
Auffällig sind die junge Domain de-anlagerecht.com, widersprüchliche Kontaktdaten, die negative Einstufung der Telefonnummer +49 89 12081781 als Spam sowie Berichte, dass trotz mehrfacher Zahlungen keine Rückerstattung erfolgt.

Welche typischen Abläufe berichten Geschädigte bei AnlageRecht?
Nach einem ersten Kontakt folgt eine vermeintliche Analyse, dann die Forderung von Gebühren oder Freischaltungen, wobei immer neue Zahlungen verlangt werden, ohne dass eine tatsächliche Auszahlung erfolgt.

Welche strafrechtlichen Risiken bestehen bei Zahlungen an AnlageRecht?
Das Vorgehen weist Merkmale von Anlagebetrug gemäß § 263 StGB, Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB und Geldwäsche gemäß § 261 StGB auf, insbesondere wenn reale Bankkonten zur Verschleierung genutzt werden.

Was sollten Betroffene von AnlageRecht dringend beachten?
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, sichern Sie sämtliche Kommunikation und Zahlungsnachweise und reagieren Sie zügig, um Ihre zivilrechtlichen Ansprüche – etwa nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB – bestmöglich zu wahren.



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