Arbiquant – Warnung vor Anlagebetrug im World Wide Web

Katastrophale Erfahrungen auf arbiquant-official.com – Bewertung: Nicht seriös!

Arbiquant (arbiquant-official.com) präsentiert sich seriös – doch der Schein trügt. Bewertungen zeigen: Hinter Arbiquant steckt kein legitimes Investmentangebot, sondern ein betrügerisches Konstrukt. Anlegergelder werden nicht investiert, sondern direkt von Kriminellen eingesackt. Die mehrsprachige Website und vermeintlich vertrauensbildende Elemente wie angebliche Broker-Betreuung sollen über die wahre Absicht hinwegtäuschen. Brisant: Ein Impressum fehlt! Zudem hat die niederländische Finanzaufsicht AFM bereits am 01.09.2025 eine Warnung veröffentlicht – zurecht, wie wir finden, denn die vielen negativen Anlegererfahrungen lügen nicht! Bei Arbiquant betrogen worden? Sie brauchen Hilfe? Unser Team kann die Spur Ihres Geldes effektiv aufnehmen.


Arbiquant Erfahrungen – warum Anleger hier in Gefahr sind

Geschädigte berichten von positiven ersten Erfahrungen mit Arbiquant: Eine freundliche Betreuung, schnelle Rückmeldungen und scheinbar plausible Renditen. Doch diese Erfahrungen sind Teil der Abzock-Inszenierung. Anleger sehen lediglich simulierte Gewinne im Dashboard – tatsächlich findet kein Handel statt. Die Täter setzen auf psychologischen Druck, um immer höhere Einzahlungen zu erzwingen. Auszahlungen bleiben aus oder werden durch fingierte „Gebühren“ blockiert. Juristisch ist dieses Vorgehen klar als Betrug nach § 263 StGB einzuordnen. Ebenso liegt ein Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB nahe, da Anlegern bewusst falsche Tatsachen vorgespiegelt werden.


Fehlende Zulassung und Verstoß gegen § 32 KWG

Arbiquant wirbt mit Seriosität und angeblichen Zulassungen durch Finanzaufsichtsbehörden. Tatsächlich existiert jedoch keine Eintragung in relevanten Unternehmens- oder Aufsichtsregistern. Weder die deutsche BaFin noch andere europäische Behörden wie die FINMA der Schweiz oder die FMA Österreichs haben Arbiquant lizenziert. Damit verstößt die Plattform gegen § 32 Kreditwesengesetz (KWG), der eine Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen vorsieht. Anleger handeln also ohne jeden Schutzrahmen und setzen sich und ihre Gelder enormen Gefahren aus. Denn „das Beste“ wollen die arbiquant-official.com-Macher definitiv nicht für ihre Kunden!


Impressumspflicht auf arbiquant-official.com wird klar verletzt

Nach deutschem Recht (§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz – DDG) ist ein ordnungsgemäßes Impressum Pflicht. Auf der Website von Arbiquant fehlt dieses vollständig. Stattdessen werden zweifelhafte Adressen in der Schweiz (Hardstrasse 201, 8005 Zürich) und Kanada (200 Bay Street, Toronto, ON M5J 2W4) genannt, an denen die Plattformbetreiber tatsächlich nicht anzutreffen sind. Auch die angegebenen Rufnummern mit Schweizer Vorwahl (+41 44 512 34 78 und +41 22 548 79 63) sowie die vielen Kontakt-E-Mail-Adressen (support@arbiquant.com, feedback@arbiquant.com und trade@arbiquant.com), die man auf der Website vorfindet, führen ins Leere. Dies erschwert die Rückverfolgung und zeigt die bewusste Täuschungsabsicht der Betreiber.


Erste offizielle Warnung – Auftakt in behördliche Ermittlungen

Die niederländische AFM hat am 01.09.2025 offiziell vor Arbiquant gewarnt. Diese Warnung ist ein starkes Indiz dafür, dass Anleger Gefahr laufen, Opfer eines großangelegten Anlagebetrugs zu werden. Erfahrungsgemäß folgen nach solch einem Schritt weitere internationale Behörden wie beispielsweise die FINMA (Schweiz), die FMA (Österreich) oder die BaFin (Deutschland) zeitnah mit ähnlichen Warnungen. Anleger sollten solche Alarmierungen unbedingt ernst nehmen, denn unbegründet werden diese nicht herausgegeben.


Was Geschädigte von Arbiquant jetzt tun sollten

Wenn Sie bei Arbiquant Ihr Kapital investiert haben, sollten Sie unverzüglich handeln, um einen totalen Verlust Ihrer Einlagen abzuwenden. Erste Schritte für Betroffene – Checkliste:

  Keine weiteren Einzahlungen leisten, egal, welche Gründe man Ihnen hierfür benennt! Sie kommunizieren mit Berufskriminellen, die durchaus geschickt darin sind, ihren Opfern ihr Geld abzunehmen!
  Kontakt mit Arbiquant sofort einstellen – weitere Kommunikationen führen zu nichts!
  Sämtliche Unterlagen sichern (E-Mail- und Chatverläufe, Verträge, Zahlungsnachweise, Screenshots, Brokernamen – dokumentieren Sie bitte alles, was Ihnen vorliegt).
  Spezialanwalt für Anlagebetrugsdelikte engagieren und mithilfe seiner Expertise rechtliche Schritte prüfen lassen – Ansprüche auf Rückzahlung können sich insbesondere aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB ergeben.
  Umgehend Strafanzeige erstatten bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle.


Dringender Rat von Resch Rechtsanwälte: Opfer sollten handeln

Die Bewertung von Arbiquant fällt eindeutig negativ aus: Fehlendes Impressum, anonyme Domain, falsche Adressen, keine Zulassung und bereits eine offizielle Warnung durch die niederländischen Aufsichtsbehörde AFM. Alles deutet darauf hin, dass Anleger ihr Geld nicht zurückerhalten, wenn sie untätig bleiben. Es gilt, sofort rechtliche Schritte einzuleiten und professionellen Support zu suchen. Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte ist seit 1986 auf Anlegerschutz spezialisiert und hilft Geschädigten von Plattformen wie Arbiquant. Rufen Sie uns direkt an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um Ihre Chancen auf Rückgewinnung Ihrer Investitionen zu prüfen. Diese sind oftmals höher, als manch ein Anleger es sich vorstellen kann. Gerne gehen wir alle nun gangbaren Wege mit Ihnen durch.


FAQ zu Arbiquant (arbiquant-official.com)

Ist Arbiquant seriös?
Nein. Arbiquant ist nicht lizenziert, verletzt die Impressumspflicht und landete bereits auf einer Warnliste der niederländischen Finanzaufsicht AFM. Es handelt sich um Anlagebetrug im Internet.

Welche Erfahrungen berichten Anleger?
Anleger sehen zunächst Gewinne, die jedoch nicht auszahlbar sind und sich im Verlauf als fiktiv herausstellen. Zahlreiche Erfahrungsberichte zeigen identische Betrugsmuster.

Welche rechtlichen Schritte sind generell möglich?
Ansprüche können über zivilrechtliche Grundlagen (§ 812 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB) sowie Strafanzeigen durchgesetzt werden. Unsere auf Anlagebetrugsdelikte spezialisierte Kanzlei berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten der Geldrückgewinnung.

Wie erkenne ich weitere betrügerische Broker?
Warnsignale sind fehlende Zulassungen durch anerkannte Finanzaufsichtsbehörden, uneindeutige oder fehlende Impressumsangaben, unrealistische Gewinnversprechen, stetige Forderungen nach weiteren Einzahlungen und ausbleibende Auszahlungen.



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