BitMake – Warnung vor Trading-Betrug auf btmake.vip und btmake.top
Anlegerinnen und Anleger sollten BitMake mit den Domains btmake.vip und btmake.top äußerst kritisch prüfen. Die Warnung der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA zu BitMake zeigt, wie akut das Risiko für Kapitalverluste ist. Wer über BitMake investiert oder bereits Geld auf btmake.vip oder btmake.top eingezahlt hat, sollte schnell handeln und seine rechtlichen Optionen prüfen. In vielen Fällen bestehen Chancen, Verluste ganz oder teilweise zurückzuholen.
BitMake Trading – was steckt hinter der FMA-Warnung?
Die FMA, die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde, warnt ausdrücklich vor Angeboten von BitMake. Eine solche behördliche Warnung ist ein starkes Signal, dass Anleger das Angebot von BitMake als hochriskant einstufen müssen. Plattformen mit FMA-Warnung sind häufig in betrügerische Trading-Modelle eingebunden, etwa in Form von Krypto- oder Forex-Betrug.
BitMake präsentiert sich als Trading-Plattform, ohne eine ladungsfähige Anschrift oder Telefonnummer zu nennen. Das Fehlen dieser Basisangaben ist typisch für unseriöse Broker im Bereich Online-Trading und Krypto-Investments. Anleger bleiben im Konfliktfall ohne greifbaren Ansprechpartner und laufen Gefahr, dass ihre Einzahlungen spurlos verschwinden.
BitMake und die Domains btmake.vip / btmake.top
BitMake nutzt die Domains btmake.vip und btmake.top. Beide Domains wurden im Jahr 2025 registriert, btmake.vip am 13.08.2025 bei Spaceship, Inc., btmake.top am 18.05.2025 bei Dynadot LLC. Neu registrierte Domains, die unmittelbar für aggressive Trading-Angebote eingesetzt werden, sind im Bereich Anlagebetrug ein häufiges Muster.
Für geschädigte Anleger ist diese Konstellation aus frischer Domainregistrierung, fehlenden Kontaktdaten und einer FMA-Warnung besonders bedenklich. Erfahrungen mit ähnlichen Plattformen zeigen, dass solche Seiten oft nur kurz am Markt sind, um in kurzer Zeit möglichst viele Einzahlungen zu generieren und anschließend wieder zu verschwinden.
Mögliche Rechtsverstöße: BitMake als illegaler Broker?
BitMake tritt im Umfeld des Online-Trading auf und kann damit unter die Erlaubnispflicht des Kreditwesengesetzes fallen. Wer in Deutschland gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte anbietet, benötigt nach § 32 KWG eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Fehlt eine solche Erlaubnis, handelt es sich regelmäßig um ein unerlaubtes Finanzdienstleistungsgeschäft mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen.
Daneben kommen strafrechtliche Tatbestände in Betracht. Die typischen Strukturen von Trading-Betrug erfüllen häufig den Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB oder des Kapitalanlagebetruges nach § 264a StGB. Werden mehrere Beteiligte arbeitsteilig tätig, kann im Einzelfall sogar der Verdacht einer kriminellen Vereinigung im Sinne von § 129 StGB entstehen.
Aus zivilrechtlicher Sicht bestehen in solchen Konstellationen oft Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB. Hinzu treten deliktische Ansprüche, zum Beispiel nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Vermittler, Hintermänner, Zahlungsdienstleister oder Banken, die Einzahlungen an BitMake weitergeleitet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in Anspruch genommen werden.
BitMake, fehlende Kontaktdaten und Rechte der Geschädigten
BitMake verzichtet auf grundlegende Kontaktangaben. Nach den vorliegenden Informationen gibt es weder eine postalische Adresse noch eine Telefonnummer. Für eine seriöse Trading-Plattform ist dies völlig atypisch. Seriöse Anbieter stellen regelmäßig vollständige Kontaktdaten bereit, häufig einschließlich Unternehmensregistereintrag und nachvollziehbarer Geschäftsleitung.
Für Geschädigte von BitMake erschwert dies zwar die direkte Kontaktaufnahme, verhindert aber keineswegs rechtliche Schritte. Im Gegenteil, die systematische Verschleierung der Unternehmensidentität kann ein starkes Indiz für Anlagebetrug sein. Erfahrungen mit anderen illegalen Brokern zeigen, dass sich hinter fehlenden Angaben oft komplexe Netzwerke verbergen, die über internationale Zahlungsströme agieren.
Was Sie als BitMake-Geschädigter jetzt tun sollten
Wer auf btmake.vip oder btmake.top investiert und Auszahlungsprobleme, Druck zu weiteren Einzahlungen oder auffällige Kursentwicklungen erlebt, sollte sofort reagieren und seine Situation juristisch prüfen lassen. Eine sachliche Bewertung Ihrer Erfahrungen mit BitMake ist entscheidend, um die richtige Strategie zu wählen.
Checkliste für Geschädigte von BitMake (btmake.vip / btmake.top):
- Alle Unterlagen sichern (E-Mails, Chats, Kontobewegungen, Screenshots des Trading-Kontos)
- Ein- und Auszahlungen auflisten (Datum, Betrag, Empfängerkonto, Zahlungsdienstleister)
- Keine weiteren Zahlungen leisten, insbesondere keine „Steuern“, „Gebühren“ oder „Freischaltkosten“
- Telefonate und Chatverläufe dokumentieren, insbesondere Drohungen oder Drängen zu weiteren Einzahlungen
- Keine Fernwartungssoftware mehr zulassen (z. B. AnyDesk, TeamViewer)
- Keine sensiblen Daten herausgeben (Ausweiskopien, Kreditkartendaten, TANs)
Eine fundierte rechtliche Bewertung Ihrer individuellen Bewertung des Falls BitMake kann aufzeigen, welche Ansprüche gegen die Verantwortlichen und gegebenenfalls gegen beteiligte Zahlungsdienstleister bestehen.
Unterstützung durch Resch Rechtsanwälte
Resch Rechtsanwälte sind seit vielen Jahren auf Anleger- und Anlegerschutz im Bereich Anlagebetrug und illegalen Online-Broker spezialisiert. Wenn Sie Geld über BitMake, btmake.vip oder btmake.top verloren haben oder Ihre Einzahlungen blockiert werden, sollten Sie Ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, Zahlungsströme nachzuverfolgen und verantwortliche Stellen rechtlich in Anspruch zu nehmen.
Lassen Sie Ihre Erfahrungen mit BitMake professionell einschätzen und nutzen Sie die spezialisierte Expertise im Kampf gegen Trading-Betrug. Kontaktieren Sie Resch Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Kanzleiwebsite, um Ihren Fall unverbindlich zu schildern und Ihre rechtlichen Optionen prüfen zu lassen.
FAQ zu BitMake, btmake.vip und btmake.top
Wie seriös ist BitMake mit den Domains btmake.vip und btmake.top?
BitMake fällt durch eine Warnung der österreichischen FMA, fehlende Kontaktdaten und neu registrierte Domains auf – eine Konstellation, die typisch für unseriöse oder illegale Broker im Bereich Krypto- und Forex-Trading ist.
Was bedeutet die FMA-Warnung zu BitMake konkret für Anleger?
Eine Warnung der FMA ist ein deutlicher Hinweis auf ein hochriskantes, möglicherweise illegales Trading-Angebot, bei dem erhebliche Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals bestehen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Geschädigte von BitMake?
Geschädigte können je nach Einzelfall zivilrechtliche Rückforderungsansprüche (etwa aus ungerechtfertigter Bereicherung oder deliktischer Haftung) sowie strafrechtliche Schritte wegen mutmaßlichen Anlage- oder Trading-Betrugs prüfen lassen.
Wie sollten sich Betroffene verhalten, wenn Auszahlungen bei BitMake blockiert werden?
Betroffene sollten keine weiteren Einzahlungen oder angeblichen „Gebühren“ leisten, sämtliche Unterlagen und Zahlungsnachweise sichern und ihre rechtliche Situation zeitnah und strukturiert prüfen lassen.


