CFIEE (cfiee-edu.com): Betrug beim Aktienhandel

CFIEE (Council for International Economic Education): Keine sichere Geldanlage

Die Plattform CFIEE (Council for International Economic Education) wirkt seriös, doch Anleger sollten größte Vorsicht walten lassen. Erfahrungen von Geschädigten zeigen: Hier handelt es sich nicht um eine sichere Geldanlage, sondern um organisierten Anlagebetrug. Unsere Warnung ist eindeutig: Wer eine positive Bewertung der Seite cfiee-edu.com findet, sollte diese mit äußerster Skepsis betrachten. Vertrauen Sie nicht auf vollmundige Versprechen. Wenn auch Sie betroffen sind, nehmen Sie sofort Kontakt zur Kanzlei Resch Rechtsanwälte auf.


CFIEE (cfiee-edu.com) – Hintergründe zum Betrugssystem

Die Domain cfiee-edu.com wurde am 8. Juli 2025 über den Registrar Amazon Registrar, Inc. registriert und ist zunächst bis zum 8. Juli 2026 gültig. Im WHOIS-Verzeichnis fehlen konkrete Betreiberangaben. Stattdessen kommt der Anonymisierungsdienst „Identity Protection Service“ mit Sitz in Hayes, Middlesex (UK) zum Einsatz. Hinterlegt sind lediglich eine Standard-Mailadresse und eine britische Telefonnummer des Schutzdienstes. Technisch läuft die Infrastruktur über Amazon Web Services. Auffällig ist, dass die Website bei Aufruf keine Inhalte, sondern nur eine Fehlermeldung zeigt. Das Gesamtbild spricht eindeutig für eine Phantom-Registrierung, die einzig der Verschleierung dient.


Vorgehensweise der Anlagebetrüger bei CFIEE

Die Täter nehmen über soziale Netzwerke Kontakt auf, insbesondere über Instagram. Danach werden Interessenten von einer angeblichen „Katharina Bergmann“ in WhatsApp-Gruppen eingeladen. Dort treten weitere Personen mit Professorentiteln auf, darunter „Professor Andreas Graf“ und „Professor Steffan Albrecht“. Sie empfehlen Aktien, deren Kurse angeblich stark steigen sollen. Bekannte WhatsApp-Gruppen im Zusammenhang mit CFIEE sind:
  ◾ Kapitalwelle F-602
  ◾ V601 – Unser Ziel: Finanzielle Freiheit
  ◾ U10 – Unser Ziel: Finanzielle Freiheit
  ◾ Z806 – Unser Ziel: Finanzielle Freiheit
  ◾ H11 CFIEE-Reichtumslernkreis
  ◾ Aktienpioniere U524
  ◾ T705 Vermögensaufbau Austauschgruppe
Dieses Vorgehen ist typisch für organisierten Call-Center-Betrug. Anleger werden gezielt unter Druck gesetzt und mit angeblichem Insiderwissen getäuscht.


CFIEE und IEEC – dieselben Täter am Werk

Besonders brisant ist die enge Verbindung zwischen CFIEE (cfiee-edu.com) und IEEC (ieec-edu.com). Beide Domains gehören unzweifelhaft zu den gleichen Anlagebetrügern. Sie treten lediglich unter wechselnden Namen auf, um ihre Spuren zu verwischen und Anleger in die Irre zu führen. Für Geschädigte bedeutet dies: Wer bei IEEC investiert hat, ist faktisch Opfer derselben Täterstruktur wie bei CFIEE. Diese Masche, mehrere nahezu identische Plattformen parallel zu betreiben, ist ein bekanntes Muster in der Welt des Cybertradings.


Verbindungen zu weiteren dubiosen Plattformen

Neben CFIEE und IEEC bestehen klare Bezüge zu weiteren betrügerischen Angeboten:
  ◾ ACRIM/ACR Investitionsmanagement (acrim.net)
  ◾ CoinVitaX (coinvitax.live, coinluxia-ex.com, Apps Coinvitax-Ex und CoinvitaX)
  ◾ Falsche „Man Group“, zu der die BaFin am 12.08.2025 eine Warnung veröffentlichte
Diese Vernetzung zeigt, dass es sich um ein international organisiertes Betrugsnetzwerk handelt. Opfer berichten übereinstimmend von identischen Methoden und wiederkehrenden Namen.


Behördliche Warnungen und rechtliche Einordnung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 05.09.2025 ausdrücklich vor den Aktivitäten der CFIEE (Council for International Economic Education) gewarnt. Da hinter CFIEE und IEEC dieselben Täter stehen, ist auch die Plattform ieec-edu.com betroffen. Die Betreiber verfügen über keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Damit sind sowohl strafrechtliche Tatbestände wie Betrug nach § 263 StGB und Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB erfüllt als auch zivilrechtliche Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB gegeben.


Impressumspflicht verletzt – klares Warnsignal

Die Webseiten cfiee-edu.com und ieec-edu.com weisen keinerlei Impressum auf. Damit liegt ein klarer Verstoß gegen § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vor. Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen ihre Identität offenlegen. Das gezielte Verschweigen ist ein untrügliches Indiz für betrügerische Absichten.


Was Geschädigte von CFIEE und IEEC jetzt tun sollten

  Dokumentieren Sie alle Zahlungen, Chats und E-Mails.
  Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei (§ 263 StGB).
  Lassen Sie prüfen, ob Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden können.
  Kontaktieren Sie spezialisierte Rechtsanwälte, um sofortige Schritte einzuleiten.

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung im Anlegerschutz. Wir helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzufordern und weitere Schäden abzuwenden.


FAQ zu CFIEE (cfiee-edu.com) und IEEC (ieec-edu.com)

Ist CFIEE seriös?
Nein. CFIEE (cfiee-edu.com) ist ein betrügerisches Konstrukt ohne Erlaubnis nach § 32 KWG.

Gibt es eine Verbindung zwischen CFIEE und IEEC?
Ja. Beide Plattformen werden von denselben Anlagebetrügern betrieben.

Welche Erfahrungen gibt es mit CFIEE und IEEC?
Geschädigte berichten übereinstimmend von massivem Druck, falschen Versprechen und Totalverlusten.

Gibt es eine offizielle Warnung?
Ja. Die BaFin warnte am 05.09.2025 ausdrücklich vor CFIEE. Betroffen ist damit auch IEEC.

Was sollten Anleger jetzt tun?
Dokumentieren Sie alles, erstatten Sie Anzeige und wenden Sie sich an eine spezialisierte Kanzlei.



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