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Crypto-Börse:
Konto gesperrt? Anwaltliche Hilfe bei Auszahlung

31.08.2026 Haben Sie bei der Crypto-Börse über crypto-boerse(.)com investiert? Dann sind Sie von Anlagebetrug betroffen. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnte am 25.08.2026 vor dem Angebot. Anleger sollten keine weiteren Zahlungen leisten und vorhandene Belege sichern. Eine Strafanzeige allein führt regelmäßig nicht zur Rückholung des Geldes. Entscheidend ist die Verfolgung der Zahlungsströme zu den tatsächlichen Empfängerkonten. Lesen Sie den Artikel und erfahren Sie, welche Schritte jetzt erforderlich sind.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
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FMA warnt vor Crypto-Börse

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlichte am 25.08.2026 eine Warnung zur Crypto-Börse. Diese amtliche Warnmeldung ist für die Bewertung des Angebots besonders relevant. Die Erfahrungen mit solchen Krypto-Betrugsfällen zeigen ein wiederkehrendes Vorgehen. Zahlungen sollten nach einer solchen Warnung keinesfalls fortgesetzt werden.

Gibt es die Crypto-Börse wirklich?

Die Webseite erzeugt die Kulisse eines professionellen Krypto-Angebots. Entscheidend sind jedoch echte Konten und echte Vermögenswerte. Angezeigte Gewinne beweisen weder tatsächliches Trading noch ein vorhandenes Depot. Eine beworbene Durchschnittsjahresrendite von +87 % verstärkt dabei den Eindruck außergewöhnlicher Ertragschancen. Diese Darstellung ist Teil des Erscheinungsbildes und keine belastbare Bestätigung realer Gewinne.

Identitätsdiebstahl beim Impressum der Crypto-Börse

Nach den vorliegenden Informationen enthält crypto-boerse(.)com kein wahrheitsgetreues Impressum. Stattdessen liegt ein Identitätsdiebstahl zulasten der Crypto Strategy GmbH vor. Als angebliche Betreiberadressen erscheinen Straßergasse 25 in 1190 Wien und Hausvogteiplatz 12 in 10117 Berlin. Zusätzlich wird Badenerstrasse 47 in 8004 Zürich angegeben. Ein solches Vorgehen verschleiert die tatsächlichen Verantwortlichen hinter dem Krypto-Betrug.

Domain und Kontaktdaten von Crypto-Börse

Die Domain crypto-boerse(.)com wurde am 06.07.2026 bei NameCheap, Inc. registriert. Als Kontaktadressen werden support@crypto-boerse(.)com und privacy@crypto-boerse(.)com genannt. Hinzu kommt dpo@crypto-boerse(.)com. Diese Angaben ändern nichts an der Bewertung des Anlagebetrugs.

Broker zahlt nicht aus

Beim Trading-Betrug erscheinen häufig vermeintliche Gewinne auf einer digitalen Oberfläche. Eine solche Anzeige bedeutet jedoch nicht, dass die Gelder tatsächlich investiert wurden. Spätere Auszahlungen werden oftmals von weiteren Überweisungen abhängig gemacht. Betroffene sollten deshalb weder angebliche Steuern noch Gebühren oder Freischaltungszahlungen leisten.

Ohne echte Konten funktioniert Crypto-Börse nicht

Der Krypto-Betrug benötigt reale Zahlungswege für das eingezahlte Geld. Ohne echte Konten kann der Geldfluss nicht abgewickelt werden. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Dabei verfolgen wir Zahlungswege und prüfen Ansprüche gegen die jeweiligen Empfänger.

Wer sind die Kontoinhaber?

Die Empfängerkonten bilden einen wichtigen Ansatzpunkt für die Rechtsverfolgung. Wer Gelder aus Straftaten erhält oder weiterleitet, kann sich unter den Voraussetzungen des § 261 StGB wegen Geldwäsche strafbar machen. Auch zivilrechtliche Ansprüche gegen Zahlungsempfänger kommen in Betracht. Maßgeblich sind dabei unter anderem § 812 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.

Juristische Bewertung des Crypto-Börse-Betrugs

Anlagebetrug liegt vor, wenn eine Person wissentlich falsche Informationen nutzt, um einem anderen Geld zu entziehen. § 263 StGB erfasst den Betrug bei Vorliegen seiner gesetzlichen Voraussetzungen. Bei bestimmten öffentlichen Angaben zu Vermögensanlagen kann außerdem § 264a StGB relevant werden. Die konkrete Anspruchslage richtet sich nach Zahlungsweg und Beteiligten.

Geldwäsche und erhaltene Rückzahlungen

Auch kleinere Rückzahlungen können zur Vertrauensbildung eingesetzt werden. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar gemacht haben. Eine solche Bewertung hängt von den Umständen und insbesondere vom Wissen des Empfängers ab. Erhaltene Rückzahlungen sollten deshalb vollständig dokumentiert werden.

Was tun nach Erfahrungen mit Crypto-Börse?

Wenn Sie Erfahrungen mit Crypto-Börse gemacht haben, sollten Sie weitere Zahlungen sofort einstellen. Sichern Sie Zahlungsnachweise sowie Wallet-Adressen und die gesamte Kommunikation. Erstatten Sie Strafanzeige und lassen Sie parallel zivilrechtliche Rückforderungsansprüche prüfen. Die Bewertung der Empfängerkonten ist für die Rückholung des Geldes besonders wichtig.

Resch Rechtsanwälte verfolgt die Geldspur

RESCH Rechtsanwälte verfügt über 40 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland und verfügt als einzige Kanzlei über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und die Rückholung der Gelder unserer Mandanten.

Crypto-Börse: Jetzt Geld zurückfordern

Ihr Ziel ist klar: Geld zurück. Wenn Sie mit Crypto-Börse Erfahrungen gemacht haben, rufen Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 an. Alternativ nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und verfolgen die Zahlungsströme zu den Empfängern.

FAQ zu Crypto-Börse

Welche Bedeutung hat die FMA-Warnung zur Crypto-Börse für Anleger?
Die Warnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA ist ein starkes Indiz für einen möglichen Krypto-Betrug, sodass Anleger Zahlungen an die Crypto-Börse konsequent einstellen sollten.

Wie erkenne ich beim Trading mit Crypto-Börse einen möglichen Anlagebetrug?
Überhöhte Renditeversprechen wie angebliche +87 % Jahresrendite, fehlende oder falsche Impressumsangaben und verweigerte Auszahlungen des Brokers sind typische Merkmale eines Krypto- und Trading-Betrugs.

Welche rechtlichen Ansprüche kommen gegen die Empfänger der Zahlungen an Crypto-Börse in Betracht?
Neben strafrechtlicher Verantwortung wegen Betrugs oder Geldwäsche können zivilrechtliche Rückforderungsansprüche insbesondere nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB bestehen.

Was sollten Betroffene tun, wenn Crypto-Börse nicht auszahlt?
Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen für vermeintliche Steuern oder Gebühren leisten, sämtliche Transaktionen und Kommunikationen dokumentieren und ihre Rückforderungsmöglichkeiten rechtlich überprüfen lassen.



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