Cyber Law: Bereits geschädigte Anleger erneut betrogen

28.04.2026. Haben Sie mit Cyber Law auf cyberlawsolutions(.)com zu tun gehabt? Dann handelt es sich um einen Anlagebetrug in Form eines Recovery-Scams. Die Plattform Cyber Law täuscht Hilfe bei der Rückholung von Geldern vor, die zuvor bei Trading-Betrug verloren gingen. Die Domain cyberlawsolutions(.)com wurde erst am 20.02.2026 bei GoDaddy, LLC registriert und widerspricht damit den behaupteten 12 Jahren Erfahrung. Lesen Sie diesen Artikel, um zu verstehen, wie die Täter vorgehen und wie Sie Ihr Geld zurückholen können, insofern Sie bereits in den Betrugssog hineingezogen wurden.

Was steckt hinter Cyber Law?

Cyber Law präsentiert sich als angebliche Spezialkanzlei zur Rückholung verlorener Gelder. Tatsächlich handelt es sich um einen klassischen Follow-Up-Scam. Geschädigte aus vorher erfolgtem Trading-Betrug werden gezielt angesprochen und erneut zur Zahlung bewegt. Aussagen wie "1500+ erfolgreich gelöste Fälle" oder "24h schnelle Analyse" sind Teil der Inszenierung. Eine echte Bewertung dieser Plattform fällt eindeutig negativ aus.

Cyber Law und die Täuschung der Geschädigten

Die Täter nutzen psychologischen Druck und bauen gezielt Vertrauen auf. Die angeblichen Experten versprechen via info@cyberlawsolutuons(.)com oder über das Kontaktformular auf der Website schnelle Hilfe, verlangen aber vorab Gebühren. Wer bereits negative Erfahrungen mit Online-Brokern gemacht hat, wird hier ein zweites Mal in die Falle gelockt. Cyber Law nutzt die Notlage der Betroffenen systematisch aus.

Gibt es Cyber Law wirklich?

Cyber Law ist keine echte Institution, sondern eine digitale Inszenierung. Es gibt keine nachweisbare Kanzleistruktur, keine überprüfbaren Erfolge und keine echte juristische Tätigkeit. Die Plattform funktioniert wie ein Theaterstück: professionelle Website, überzeugende Texte, aber keine Substanz. Die angeblichen Dienstleistungen existieren nur zum Zweck der Täuschung.

Rechtliche Einordnung des Cyber Law Betrugs

Wer bewusst ein falsches Bild der Tatsachen erzeugt, um an das Geld eines anderen zu gelangen, begeht Anlagebetrug gemäß § 263 StGB. Zudem kommen Verstöße gegen § 264a StGB sowie Geldwäsche gemäß § 261 StGB in Betracht. Auch eine unerlaubte Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 KWG ist möglich. Zivilrechtlich bestehen Ansprüche aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB.

Ohne Konten kein Cyber Law Betrug

Damit das System funktioniert, benötigen die Täter reale Bankkonten. Diese Konten gehören den Hintermännern oder deren Helfern. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und setzen Rückzahlungsansprüche durch. Denn ohne diese Konten könnte der Betrug nicht stattfinden.

Wer Geld erhält, trägt Verantwortung

In vielen Fällen werden kleinere Beträge zurücküberwiesen, um Vertrauen aufzubauen. Wer solche Gelder erhält, könnte sich selbst dem Verdacht der Geldwäsche aussetzen. Eine rechtliche Prüfung ist daher dringend erforderlich.

Erfahrungen mit Cyber Law: typische Abläufe

Viele Geschädigte berichten von identischen Erfahrungen: Erst Kontaktaufnahme, dann Analyseversprechen, anschließend Forderung nach Gebühren. Danach bricht der Kontakt ab oder es werden immer neue Zahlungen verlangt. Diese Erfahrungen zeigen klar das betrügerische Muster von Cyber Law.

Checkliste: So handeln Sie richtig

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Kommunikationsverläufe sichern
  • Zahlungsnachweise dokumentieren
  • Strafanzeige erstatten
  • Spezialisierten Anwalt einschalten

Ihr Weg zurück zum Geld

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes und identifizieren die Verantwortlichen hinter den Konten.

Wenn Sie Ihr Geld von Cyber Law zurückfordern möchten, beginnen Sie jetzt mit dem richtigen Schritt. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen konkrete Wege zur Rückholung Ihres Geldes.

FAQ zu Cyber Law – angeblicher Spezialkanzlei für Geldrückholung

Wie erkenne ich, dass Cyber Law ein Follow-Up-Scam ist?

Wiederholte Forderungen nach Vorab-Gebühren, unrealistische Versprechen wie „1500+ erfolgreich gelöste Fälle“ und ausbleibende echte Erfolge sind starke Indizien für einen Follow-Up-Betrug im Umfeld von Trading und Online-Brokern.

Ist Cyber Law eine echte Kanzlei oder nur eine Fake-Plattform?

Cyber Law weist keine erkennbare echte Kanzleistruktur, keine überprüfbaren Fallzahlen und keine nachweisbare anwaltliche Tätigkeit auf, sondern agiert als digitale Schein-Plattform zur erneuten Ausnutzung bereits geschädigter Anleger.

Welche rechtlichen Folgen drohen den Betreibern von Cyber Law?

Das Geschäftsmodell kann strafrechtlich insbesondere als Betrug nach § 263 StGB, als Anlagebetrug und gegebenenfalls als Geldwäsche nach § 261 StGB einzuordnen sein, daneben kommen zivilrechtliche Rückforderungsansprüche in Betracht.

Wie sollten Betroffene reagieren, die an Cyber Law gezahlt haben?

Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten, sämtliche Kommunikation und Zahlungsnachweise sichern, Strafanzeige erstatten und ihre Ansprüche im Zusammenhang mit dem Cyber Law Betrug rechtlich prüfen lassen.



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