Spezialkanzlei für Anlagebetrug Erfahrung seit über 40 Jahren

EXEGLOBAL:
Broker ohne Lizenz – Betrugsverdacht

11.06.2026 Haben Sie über EXEGLOBAL auf exeglobal(.)com investiert und Probleme bei der Auszahlung festgestellt? Dann handelt es sich um Anlagebetrug. Die Plattform EXEGLOBAL täuscht Anleger gezielt und nutzt falsche Angaben wie eine angebliche FCA-Lizenz, um Vertrauen zu schaffen. Ihr Geld ist nicht verloren, wenn Sie jetzt handeln und die richtigen Schritte einleiten. Lesen Sie diesen Artikel sorgfältig.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es EXEGLOBAL wirklich?

Die Plattform EXEGLOBAL inszeniert eine professionelle Handelsumgebung, die Vertrauen erzeugen soll. Die angegebene FCA-Lizenz mit der Referenznummer 636016 gehört nach dem offiziellen Register nicht zu EXEGLOBAL. Dieses Vorgehen ist typisch für Clone Firmen, die sich als regulierte Anbieter ausgeben. Auch die Adresse 287 St. Vincent Street in Glasgow ist aus zahlreichen Betrugsfällen bekannt und wird häufig als Briefkastenadresse genutzt. Eine echte telefonische Erreichbarkeit fehlt, stattdessen wird nur eine E-Mail-Kommunikation angeboten. Diese Struktur ist kein Zufall, sondern Teil der Täuschung.

EXEGLOBAL zahlt nicht aus

Viele Betroffene berichten identische Erfahrungen mit EXEGLOBAL. Zunächst werden Gewinne angezeigt, danach folgen angebliche Gebühren oder Steuern, die vor einer Auszahlung zu zahlen seien. Jede weitere Zahlung führt jedoch nicht zur Auszahlung. Dieses Muster ist typisch für Trading-Betrug. Die Erfahrungen zeigen klar, dass es nicht um echten Handel geht, sondern um systematische Täuschung. Eine objektive Bewertung der Plattform fällt daher eindeutig negativ aus.

Ohne Bankkonten kein Anlagebetrug

Damit die Täter Gelder vereinnahmen können, nutzen sie reale Bankkonten. Diese Konten stehen auf Namen von Dritten, die als Geldwäscher fungieren. Ohne diese Infrastruktur wäre der Betrug nicht möglich. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und verfolgen zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung. Wer Geld aus solchen Transaktionen erhält, kann sich zudem dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung wegen Geldwäsche gemäß § 261 StGB aussetzen.

Wer steckt hinter EXEGLOBAL?

Die Struktur hinter EXEGLOBAL ist darauf ausgelegt, die wahren Verantwortlichen zu verschleiern. Hinter der Fassade arbeiten organisierte Gruppen, die arbeitsteilig vorgehen. Es bestehen Anhaltspunkte für strafbare Handlungen nach § 263 StGB und § 264a StGB. In vielen Fällen liegt zudem ein Verstoß gegen § 32 KWG vor, da Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden. Die internationale Verflechtung deutet häufig auf organisierte Strukturen hin, die auch unter § 129 StGB fallen können.

Juristische Einordnung des Betrugs

Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug. Genau dieses Muster zeigt sich bei EXEGLOBAL. Die Darstellung von Gewinnen und die vorgetäuschte Regulierung dienen allein dem Zweck, weitere Zahlungen auszulösen. Zivilrechtlich bestehen Ansprüche aus § 812 BGB sowie aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Strafrechtliche Schritte allein führen jedoch selten zur Rückholung der Gelder.

Erfahrungen mit EXEGLOBAL und was jetzt zu tun ist

Die Erfahrungen mit EXEGLOBAL zeigen ein klares Bild. Anleger werden systematisch getäuscht und zur Zahlung bewegt. Entscheidend ist nun ein strukturiertes Vorgehen:

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Sämtliche Zahlungsnachweise sichern
  • Kommunikation dokumentieren
  • Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstatten
  • Spezialisierten Rechtsanwalt einschalten

Warnung der FCA zu EXEGLOBAL

Die Verwendung einer fremden FCA-Referenznummer stellt ein klares Warnsignal dar. Die britische Finanzaufsicht FCA weist regelmäßig auf solche Clone Firmen hin. Eine solche Warnung bedeutet, dass keine Erlaubnis für Finanzdienstleistungen besteht und Anleger gezielt getäuscht werden.

Ihr Weg zurück zum Geld von EXEGLOBAL

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes und identifizieren die Verantwortlichen hinter den Konten.

Wenn Sie Ihr Geld von EXEGLOBAL nicht verloren geben wollen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den Anruf. Rufen Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen konkrete Ansätze.

FAQ zu EXEGLOBAL: Trading, Broker und Betrugsrisiken

Wie seriös ist die Trading-Plattform EXEGLOBAL?
EXEGLOBAL nutzt eine fremde FCA-Referenznummer und eine bekannte Briefkastenadresse in Glasgow – typische Merkmale einer Clone Firma und ein starkes Indiz für unseriösen, möglicherweise illegalen Online-Broker-Handel.

Warum zahlt EXEGLOBAL meine angeblichen Gewinne nicht aus?
Betroffene berichten, dass vor der Auszahlung immer neue „Gebühren“ oder „Steuern“ verlangt werden, ohne dass jemals eine Auszahlung erfolgt – ein klares Muster für betrügerisches Krypto- oder CFD-Trading.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen Geldempfängern im Umfeld von EXEGLOBAL?
Wer Konten für solche Transaktionen bereitstellt oder Gelder weiterleitet, kann sich wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar machen und zivilrechtlich auf Rückzahlung in Anspruch genommen werden.

Welche straf- und zivilrechtlichen Ansprüche kommen bei EXEGLOBAL in Betracht?
Nach der geschilderten Struktur sprechen viele Anhaltspunkte für Anlagebetrug (§ 263 StGB), unerlaubte Finanzdienstleistungen (§ 32 KWG) sowie zivilrechtliche Rückforderungsansprüche, insbesondere aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB.



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