Falsche A1+ Asset Management SA:
Seriös oder Abzocke? Fallbewertung
27.07.2026 Haben Sie scheinbar über die A1+ Asset Management SA, die via a1-anlagen(.)com, a1-investment(.)com und a1-investment(.)net operiert, investiert? Dann sind Sie einem Anlagebetrug ausgesetzt. Die Betreiber nutzen die Domains a1-anlagen(.)com, a1-investment(.)com und a1-investment(.)net, um gezielt Vertrauen aufzubauen und Anleger in die Irre zu führen und zu Zahlungen zu bewegen. Was viele nicht ahnen: Die echte A1+ Asset Management SA (CH) hat mit alldem nichts zu tun! Die Situation ist dringend, bei manch einem Opfer steht das gesamte Ersparte auf dem Spiel. Lesen Sie diesen Artikel jetzt und erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Gibt es den hier eruierten Kapitalanlageanbieter wirklich?
Die Plattform tritt unter dem Namen A1+ Asset Management SA auf und imitiert ein reales Schweizer Unternehmen mit Sitz in Chemin du Carre 15, 1271 Givrins. Diese Darstellung ist falsch und dient allein der Täuschung. Die Domain a1-anlagen(.)com wurde am 16.12.2026 registriert, a1-investment(.)com am 14.01.2026 und a1-investment(.)net am 24.02.2026, alle bei TuringSign Inc.! Die Täter inszenieren eine professionelle Oberfläche mit angeblichen Festgeld-, Aktien- und Krypto-Investments, zudem behaupten sie, sie wären seitens der FINMA (CH) reguliert. Diese Darstellungen sind allerdings eine reine Show ohne reale Werte dahinter. Weder gibt es angepriesene Anlageoptionen, noch eine verifizierbare FINMA-Regulierung.
Anlegererfahrungen zeigen klare Täuschung
Die bisherigen Erfahrungen mit dem hier analysierten Anbieter zeigen ein typisches Muster des Online-Anlagebetrugs. Anleger erhalten vermeintlich sichere Angebote mit attraktiven Zinssätzen. Nach der Einzahlung folgen weitere Forderungen oder Angebote unter verschiedenen Vorwänden. Auszahlungen erfolgen aber nicht. Die Kommunikation läuft über E-Mail-Adressen wie beispielsweise info@a1-investment(.)com oder Telefonnummern wie +41 22 502 76 38, vor genannter Nummer wird in entsprechenden Foren bereits gewarnt. Fake-Charaktere wie “Saskia Adenauer” oder “André Meyer” kommunizieren mit den Opfern. Diese Erfahrungen belegen ein systematisches, von Betrügern geplantes Vorgehen zur Vermögensschädigung.
Die falsche A1+ Asset Management SA zahlt nicht aus
Bei der falschen A1+ Asset Management SA wird die Auszahlung bewusst verzögert oder vollständig verweigert. Es werden angebliche Gebühren oder Steuern verlangt, bevor eine Auszahlung erfolgen könne. Diese Forderungen sind frei erfunden. Ziel ist es, weitere und weitere Zahlungen zu initiieren. Die Bewertung der Plattform fällt eindeutig aus, denn ein seriöser Anbieter würde jederzeit transparente Auszahlungen ermöglichen.
Ohne Bankkonten kein Betrug
Damit die Täter Gelder vereinnahmen können, benötigen sie reale Bankkonten. Diese Konten werden durch ein Netzwerk von Geldwäschern bereitgestellt. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und setzen Rückzahlungsansprüche durch. Ohne diese Konten könnte der Betrug nicht funktionieren. Genau hier setzen rechtliche Maßnahmen an, um die Gelder zurückzuholen.
Wer steckt hinter den Konten?
Die Struktur hinter der falschen A1+ Asset Management SA ist arbeitsteilig organisiert. Die Täter nutzen scheinbar legitime Unternehmen oder Strohleute zur Abwicklung der Zahlungen. Diese Kontoinhaber haften unter Umständen zivilrechtlich. Ansprüche ergeben sich aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Dadurch besteht eine reale Möglichkeit, verlorene Gelder zurückzufordern.
Juristische Einordnung des Anlagebetrugs
Wer eine Person durch Lügen über den wahren Sachverhalt dazu bringt, Geld herauszugeben, begeht Anlagebetrug. Dieses Verhalten erfüllt den Straftatbestand des § 263 StGB. Zusätzlich kann § 264a StGB einschlägig sein, wenn Kapitalanlagen betroffen sind. Die Nutzung fremder Identitäten und die Verschleierung der Zahlungswege sprechen zudem für Geldwäsche gemäß § 261 StGB. Auch Verstöße gegen § 32 KWG sind naheliegend, da Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden.
Risiko Geldwäsche für Anleger
Ein wichtiger Punkt wird oft übersehen. Wer Gelder von einer solchen Plattform zurückerhält, kann sich unter Umständen selbst dem Verdacht der Geldwäsche aussetzen. Diese Konstellation ist komplex und sollte unbedingt juristisch geprüft werden. Handeln Sie daher überlegt und sichern Sie alle Zahlungsnachweise.
Checkliste für Betroffene von der Fake-A1+ Asset Management SA
- Keine weiteren Zahlungen leisten
- Alle Überweisungsbelege sichern
- Kommunikation dokumentieren
- Strafanzeige bei der Polizei erstatten
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren
Fazit zur betrügerischen, falschen A1+ Asset Management SA
Die Erfahrungen mit der Fake-A1+ Asset Management SA zeigen eindeutig ein betrügerisches System. Die Nutzung fremder Unternehmensdaten, die fehlenden Auszahlungen und die gezielte Täuschung lassen keinen Zweifel. Anleger sollten schnell handeln, um ihre Ansprüche zu sichern und weitere Schäden zu vermeiden.
RESCH Rechtsanwälte steht für 40 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und für konsequente Hilfe bei Anlagebetrug und Geldwäsche. Unsere Anwälte verfolgen die Spur des Geldes und identifizieren die Verantwortlichen in den Geldwäschenetzwerken, um Ihr Geld zurückzuholen.
Wenn Sie Ihr Geld von Plattform zurückholen möchten, zählt jetzt der direkte Kontakt. Rufen Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und erläutern Ihnen die konkreten nächsten Schritte.
FAQ zur getürkten A1+ Asset Management SA
Wie erkennt man, dass es kein echtes Festgeld- oder Krypto-Angebot ist?
Die Betrügercombo kopiert den Namen eines realen Schweizer Unternehmens, nutzt aber neu registrierte Domains und bietet lediglich eine Fassade ohne reale Anlagewerte. Fehlende Auszahlungen und ständig neue Zahlungsforderungen sind klare Warnsignale für Anlagebetrug.
Welche Erfahrungen schildern geschädigte Anleger?
Betroffene berichten von angeblich sicheren Festgeld- und Trading-Angeboten mit hohen Zinsen, gefolgt von immer neuen Forderungen für Gebühren oder Steuern. Trotz voller Zahlung werden Auszahlungen verweigert oder auf unbestimmte Zeit verschoben.
Warum wird nichts ausgezahlt?
Die Plattform nutzt erfundene Gebühren und Steuern als Vorwand, um weitere Überweisungen zu erzwingen. Die systematische Blockade von Auszahlungen ist ein typisches Merkmal von Broker-Betrug.
Welche rechtlichen Ansprüche bestehen gegen Kontoinhaber und Hintermänner?
Kontoinhaber, die Zahlungen für die Anlagebetrüger abwickeln, können zivilrechtlich nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB haften. Parallel drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Anlagebetrugs, Kapitalanlagebetrugs, Geldwäsche und unerlaubter Finanzdienstleistungen.


