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Falsche Atlas Group AG:
Anleger abgezockt, Geld futsch?

09.09.2026 Haben Sie über die Fake-Atlas Group AG auf atlasgroupag(.)com investiert oder den Login unter cp(.)atlasgroupag(.)com genutzt? Dann sind Sie von Trading-Betrug betroffen. Die Central Bank of Ireland warnt aktuell vor dem Atlas Group AG Clone und betitelt das Ganze als eine unerlaubte Investmentfirma. Achtung, nicht verwechseln: Hinter dem atlasgroupag(.)com-Auftritt steht nicht die echte Atlas Group AG! Betroffen? Weitere Zahlungen erhöhen Ihren Schaden nur noch weiter, und eine Strafanzeige allein holt das Geld meist nicht zurück. Entscheidend ist die Spur zu den Empfängerkonten. Lesen Sie diesen Artikel und erfahren Sie, wie wir Ihr Geld zurückholen.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es den hier eruierten Handelsakteur wirklich?

Der Internetauftritt inszeniert eine vermeintlich etablierte Trading-Firma. Dafür werden Daten der echten Atlas Group AG verwendet. Die angegebene Schweizer Anschrift lautet Einsiedlerstrasse 21 in 8834 Schindellegi. Auch die UID CHE-249.312.269 gehört zur echten Atlas Group AG. Die Initiatoren der betrügerischen Website sind an der Schweizer Anschrift übrigens nicht anzutreffen. Gleiches gilt für die Anschrift 41 Heung Yip Road in Wong Chuk Hang in Hong Kong. Auch unter 13 Castle Street in St Helier auf Jersey finden sich die Betreiber der Scam-Site nicht. Echte Bankkonten für Zahlungen stehen damit einer inszenierten Trading-Welt gegenüber.

Fake-Atlas Group AG: Warnung der Central Bank of Ireland

Die Central Bank of Ireland warnt ausdrücklich vor dem Atlas Group AG Clone. Sie bezeichnet den Anbieter als „Unauthorised Investment Firm“. Die Behörde stellt klar, dass die Atlas Group AG Clone keine Erlaubnis für eine Tätigkeit als Investmentfirma in Irland besitzt. In der Warnung nennt sie atlasgroupag(.)com sowie die Telefonnummer +41 43 508 1814. Ebenfalls aufgeführt ist die E-Mail-Adresse info@atlasgroupag(.)com. Diese amtliche Warnung bestätigt die Bewertung als Trading-Betrug.

Fake-Atlas Group AG: Junge Domain als eklatantes Warnsignal

Die Domain atlasgroupag(.)com wurde erst am 30.03.2026 bei Hosting Concepts B.V. registriert. Der Login erfolgt über cp(.)atlasgroupag(.)com. Diese Domainhistorie passt nicht zum Bild einer lange etablierten Trading-Firma. Im Zusammenspiel mit den übernommenen Unternehmensdaten und der Behördenwarnung ergibt sich ein eindeutiges Bild. Erfahrungen mit solchen Clone-Konstellationen zeigen eine professionell aufgebaute Kulisse.

Die Fake-Atlas Group AG zahlt nicht aus

Beim Trading-Betrug werden auf einer Plattform vermeintliche Guthaben und Gewinne angezeigt. Solche Anzeigen belegen weder ein echtes Depot noch tatsächlich ausgeführte Handelsgeschäfte. Entscheidend sind die realen Zahlungsströme. Wer nach einer Auszahlung immer wieder zu weiteren Überweisungen aufgefordert wird, sollte kein weiteres Geld einzahlen. Auch angebliche Steuern oder Gebühren vor einer Auszahlung sind typische Bestandteile der Täuschung.

Ohne echte Empfängerkonten funktioniert der Trading-Betrug nicht

Die digitale Trading-Kulisse kann erfunden sein. Die überwiesenen Gelder müssen jedoch auf realen Konten oder über tatsächlich vorhandene Zahlungswege ankommen. Wir identifizieren deshalb die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Denn ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht. Erfahrungen aus der Bearbeitung solcher Fälle machen die konsequente Verfolgung der Geldspur besonders wichtig.

Wer sind die Kontoinhaber bei der Fake-Atlas Group AG?

Die Empfänger der Zahlungen können für die Rückforderung entscheidend sein. Nach ihrer Identifizierung prüfen wir zivilrechtliche Ansprüche gegen die beteiligten Kontoinhaber. In Betracht kommen insbesondere § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Auch § 261 StGB kann für die Bewertung der Geldströme relevant sein. Die konkrete Haftung hängt von der jeweiligen Beteiligung und den nachweisbaren Zahlungsvorgängen ab.

Juristische Bewertung des Scams durch die Fake-Atlas Group AG

Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzuknöpfen, begeht Anlagebetrug. Diese Täuschung kann den Betrugstatbestand des § 263 StGB erfüllen. Die Verwendung fremder Unternehmensdaten verstärkt die irreführende Wirkung des Auftritts. Die fehlende Erlaubnis in Irland wird durch die Central Bank of Ireland ausdrücklich bestätigt. Die strafrechtliche Aufarbeitung ersetzt jedoch nicht die zivilrechtliche Rückforderung des Geldes.

Achtung bei Rückzahlungen von Fake-Atlas Group AG

Betrügerische Trading-Systeme können zunächst kleinere Beträge zurückzahlen. Das soll Vertrauen schaffen und weitere Einzahlungen fördern. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar gemacht haben. Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Lassen Sie erhaltene Rückzahlungen deshalb fachkundig prüfen.

Was tun nach Trading-Betrug durch die Fake-Atlas Group AG?

  • Leisten Sie keine Zahlungen, zu keinem Zeitpunkt, unter keinen Umständen.
  • Sichern Sie Kontoauszüge und Zahlungsbelege sowie sämtliche Kommunikation.
  • Dokumentieren Sie Anzeigen im Trading-Konto und Daten zu Empfängerkonten.
  • Erstatten Sie Strafanzeige und sichern Sie Belege für den zugrunde liegenden Betrug.
  • Lassen Sie die Zahlungswege sowie zivilrechtliche Ansprüche anwaltlich prüfen.

Bewertung der Fake-Atlas Group AG: Fernhalten! Verluste drohen!

Die Bewertung ist eindeutig. Die falsche Atlas Group AG betreibt Online-Anlagebetrug unter Verwendung von Daten der echten Atlas Group AG. Die Central Bank of Ireland warnt vor dem Clone und bestätigt die fehlende Autorisierung in Irland. Hinzu kommen eine erst am 30.03.2026 registrierte Domain und Anschriften ohne die tatsächlichen Website-Betreiber vor Ort. Anleger sollten sämtliche Zahlungen sofort einstellen.

Geld von der Fake-Atlas Group AG zurückholen, wer hilft Opfern?

RESCH Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrugsfälle in Deutschland. Als einzige Kanzlei verfügt sie über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und die Rückholung Ihres Geldes. Wenn Sie mit der Fake-Atlas Group AG ungute Erfahrungen gemacht haben, können Sie jetzt handeln. Rufen Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen konkrete Möglichkeiten zur Rückforderung.

FAQ zur Fake-Atlas Group AG, der Scam-Trading-Plattform

Wie erkenne ich, dass es sich bei Fake-Atlas Group AG um einen Trading-Betrug handelt?
Die Kombination aus Clone-Auftritt mit Daten der echten Atlas Group AG, der Warnung der Central Bank of Ireland und der jungen Domain atlasgroupag.com spricht klar für einen illegalen Broker und eine betrügerische Krypto- und Trading-Plattform.

Welche Bedeutung hat die Warnung der Central Bank of Ireland zur Fake-Atlas Group AG?
Die Einstufung als „Unauthorised Investment Firm“ bedeutet, dass Fake-Atlas Group AG in Irland keine Zulassung für Investment-Dienstleistungen besitzt und Anleger dort rechtlich ungeschützt auf einer illegalen Trading-Plattform agieren.

Was sollte ich tun, wenn Fake-Atlas Group AG meine Auszahlung verweigert oder weitere Zahlungen verlangt?
Stellen Sie alle Überweisungen sofort ein, bewahren Sie Kontoauszüge, Zahlungsbelege und Kommunikation auf und dokumentieren Sie insbesondere die verwendeten Empfängerkonten der vermeintlichen Trading-Gewinne.

Kann ich überwiesenes Geld von Fake-Atlas Group AG und deren Kontoinhabern zurückfordern?
Je nach Zahlungswegen kommen zivilrechtliche Ansprüche, etwa nach § 812 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB, gegen identifizierte Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks in Betracht; die Erfolgsaussichten hängen vom konkreten Einzelfall und den nachweisbaren Transaktionen ab.



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