Fake-CIVIS Finanz Consult AG – Warnung vor Festgeld-Betrug
Anlegerwarnung: Unter dem Namen „CIVIS Finanz Consult AG“ werden auf civis-finanz.com vermeintlich sichere Festgeldanlagen angeboten, die in Wahrheit klare Signale für Betrug zeigen. Die Plattform behauptet, über mehr als 30 Jahre Erfahrung zu verfügen, obwohl die Domain civis-finanz.com erst am 04.02.2026 registriert wurde. Hinter civis-finanz.com stehen unbekannte Betreiber, die mit der echten, gleichnamigen seriösen CIVIS Finanz Consult AG aus der Schweiz nichts zu tun haben. Dennoch wird auf civis-finanz.com der Eindruck erweckt, es handle sich um dieselbe Firma. Betroffene sollten die Angaben auf civis-finanz.com keinesfalls glauben und bei bereits erfolgtem Anlagebetrug sofort handeln. Wir sind auf Fälle wie diesen spezialisiert und wissen, was jetzt zu tun ist.
Fake-CIVIS Finanz Consult AG: Identitätsraub, falsche Versprechen
Die Fake-CIVIS Finanz Consult AG nutzt den guten Ruf der echten CIVIS Finanz Consult AG aus Zürich, um Vertrauen bei deutschen Sparern zu erwecken. Die echte CIVIS Finanz Consult AG mit der Firmennummer CH-020.3.006.705-8 und Sitz am Löwenplatz 43, 8001 Zürich ist nach vorliegenden Informationen selbst Geschädigte. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch, bei dem Name und Reputation eines etablierten Schweizer Finanzunternehmens missbraucht werden.
Auf civis-finanz.com wird suggeriert, dass die Fake-CIVIS Finanz Consult AG über „mehr als 30 Jahre Erfahrung“ verfüge und sichere Festgeldprodukte anbiete. Diese Darstellung steht jedoch im klaren Widerspruch zu den technischen Daten: Die Domain civis-finanz.com wurde erst am 04.02.2026 bei Spaceship, Inc. registriert. Diese zeitliche Diskrepanz ist ein klassisches Alarmsignal, das für eine betrügerische Konstruktion spricht. Solche widersprüchlichen Angaben sind für die juristische Bewertung, insbesondere im Hinblick auf Vorsatz und Täuschung, von großer Bedeutung.
Zentrale Betrugsmuster: Festgeld, Top-Zinsen, falsche Erfahrungen
Angebliche Festgeldangebote mit leicht überdurchschnittlichen Zinsen und zugleich angeblich maximaler Sicherheit sind ein typisches Muster unseriöser oder illegaler Anbieter. Die Fake-CIVIS Finanz Consult AG versucht offensichtlich, mit genau dieser Argumentation zu punkten. Anlegern wird eine langjährige Erfahrung und besondere Kompetenz im Bereich Festgeldanlagen vorgegaukelt, obwohl die Domain civis-finanz.com noch sehr jung ist.
Wer auf eine solche Plattform hereinfällt, vertraut häufig auf die vorgetäuschte Historie und die scheinbar seriöse Darstellung. Die Berufung auf „mehr als 30 Jahre Erfahrung“ stellt in diesem Kontext ein klares Täuschungsmanöver dar. Dies ist rechtlich als irreführende Angabe und als wesentlicher Baustein eines Anlagebetrugs im Sinne des § 263 StGB zu werten. Die Täter verschaffen sich hierdurch das Vertrauen der Anleger, um diese zur Überweisung ihrer Ersparnisse zu bewegen.
Für die strafrechtliche Einordnung kommen neben § 263 StGB (Betrug) auch § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) in Betracht, da irreführende Angaben über die für die Entscheidung erheblichen Umstände gemacht werden. Je nach Organisationsgrad und Anzahl der Beteiligten kann sogar eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB im Raum stehen.
Fake-CIVIS Finanz Consult AG, Kontaktangaben: Deutsche Anschrift?
Die Betrüger hinter der Fake-CIVIS Finanz Consult AG verwenden auf civis-finanz.com folgende Kontaktdaten: Erika-Mann-Straße 63, 80636 München, E-Mail info@civis-finanz.com, Telefon +49 89 414 33 469. Durch Verwendung einer deutschen Anschrift und einer Münchener Telefonnummer soll der Eindruck eines in Deutschland tätigen, regulären Finanzdienstleisters erweckt werden. Dass die Website-Initiatoren dort gar nicht anzutreffen sind, ahnen die Festgeldanleger nicht.
Mögliche Verstöße gegen Erlaubnispflichten und Infopflichten
Wer in Deutschland Festgeldanlagen oder vergleichbare Finanzprodukte anbietet, benötigt in aller Regel eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) ist das Betreiben von Bankgeschäften und das Erbringen von Finanzdienstleistungen erlaubnispflichtig. Tritt eine Plattform wie die Fake-CIVIS Finanz Consult AG als Anbieter von Festgeld oder sonstigen Anlageprodukten auf, ohne über eine entsprechende Genehmigung zu verfügen, liegt ein unerlaubtes Einlagengeschäft oder eine unerlaubte Finanzdienstleistung nahe.
Daneben bestehen umfangreiche Informations- und Transparenzpflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. Anbieter müssen nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), insbesondere § 5 DDG, bestimmte Pflichtangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereithalten. Werden Identität, Rechtsform oder Aufsichtsstatus verschleiert oder unzutreffend dargestellt, kann dies ein weiterer Baustein der zivilrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Argumentation gegen die Betreiber von civis-finanz.com sein.
Ansprüche der Opfer gegen die Fake-CIVIS Finanz Consult AG
Anleger, die der Fake-CIVIS Finanz Consult AG bereits Geld anvertraut haben, sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten konsequent prüfen lassen. Typische Anspruchsgrundlagen sind:
- Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB, wenn die Zahlung ohne wirksame vertragliche Grundlage erfolgte.
- Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB, wenn der Betrugstatbestand erfüllt ist.
- Weitere deliktische Ansprüche gegen Hintermänner, Mittäter und Gehilfen, etwa Zahlungsdienstleister oder sonstige Beteiligte, soweit diese in die Abwicklung des Festgeld-Betruges eingebunden waren.
Die Erfolgsaussichten hängen unter anderem davon ab, ob Geldflüsse nachverfolgt und beteiligte Zahlungsdienstleister oder Kontoinhaber ermittelt werden können. Gerade bei Plattformen wie der Fake-CIVIS Finanz Consult AG ist schnelles Handeln essenziell. Je früher Banken informiert und Ermittlungsbehörden eingeschaltet werden, desto größer ist die Chance, noch vorhandene Gelder zu sichern und Rückbuchungen zu veranlassen.
Checkliste für Geschädigte von civis-finanz.com
Betroffene Anleger sollten strukturiert vorgehen. Folgende Schritte sind empfehlenswert:
- Keine weiteren Einzahlungen leisten und keinen Kontakt zu den angeblichen „Beratern“ der Fake-CIVIS Finanz Consult AG halten.
- Alle Unterlagen sichern, zum Beispiel E-Mails, Chatverläufe, Kontoauszüge, Vertragsdokumente, Screenshots von civis-finanz.com, Werbematerial.
- Sofort die eigene Bank informieren und um Prüfung von Rückruf- oder Rückbuchungsmöglichkeiten bitten.
- Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) und Kapitalanlagebetrugs (§ 264a StGB) bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten, mit Hinweis auf die Plattform civis-finanz.com und alle verfügbaren Daten.
- Keine „Rettungsangebote“ Dritter annehmen, die gegen zusätzliche Zahlungen angeblich eine schnelle Rückholung der Gelder versprechen, da hier häufig ein weiterer Betrug droht.
- Eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung von zivilrechtlichen Ansprüchen und der Koordination mit Ermittlungsbehörden beauftragen.
Wer bereits negative Erfahrungen mit der Fake-CIVIS Finanz Consult AG gemacht hat, sollte diese strukturiert dokumentieren. Auch positive Bewertungen, die auf civis-finanz.com oder auf externen Seiten erscheinen, können manipuliert oder fingiert sein. Eine kritische Bewertung der behaupteten „Erfahrung“ und Seriosität der Plattform ist daher unerlässlich.
Ihre Rechte als Anleger: Unterstützung durch Resch Rechtsanwälte
Wenn Sie Vermögen über civis-finanz.com oder an die Fake-CIVIS Finanz Consult AG transferiert haben, sollten Sie nicht abwarten. Lassen Sie Ihre individuellen Erfahrungen und die gesamte Kommunikation rechtlich prüfen. Je klarer sich Täuschung, Irreführung und ein systematischer Festgeld-Betrug nachweisen lassen, desto besser können zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte abgestimmt werden.
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren auf Anlegerschutz und Betrugsfälle im Bereich Kapitalanlagen, Forex, Krypto und Trading spezialisiert. Die Anwälte kennen die typischen Strukturen hinter solchen Plattformen und wissen, welche Ermittlungs- und Sicherungsmaßnahmen Priorität haben.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer qualifizierten Ersteinschätzung: Rufen Sie Resch Rechtsanwälte unter der Telefonnummer +49 30 / 88 59 77 0 an oder schildern Sie Ihren Fall über das Kontaktformular auf der Website der Kanzlei. So erhalten Sie eine fundierte rechtliche Bewertung Ihrer Situation und erfahren, welche konkreten Schritte zur Schadensbegrenzung und Anspruchsdurchsetzung jetzt angezeigt sind.
FAQ zur Fake-CIVIS Finanz Consult AG und civis-finanz.com
Wie erkenne ich, dass es sich bei der Fake-CIVIS Finanz Consult AG um Anlagebetrug handeln kann?
Widersprüche zwischen der angeblich „über 30-jährigen Erfahrung“ und der erst am 04.02.2026 registrierten Domain civis-finanz.com sind ein starkes Indiz. Hinzu kommen unrealistisch hohe Zinsen bei angeblich maximal sicherem Festgeld – ein typisches Muster betrügerischer Plattformen.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Betreibern hinter civis-finanz.com?
In Betracht kommen insbesondere Betrug nach § 263 StGB und Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB, gegebenenfalls auch die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB. Zudem können Verstöße gegen erlaubnispflichtige Bank- oder Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG vorliegen.
Was sollten Geschädigte tun, die bereits Geld an die Fake-CIVIS Finanz Consult AG überwiesen haben?
Zahlungen sofort stoppen, sämtliche Unterlagen sichern und umgehend die eigene Bank über mögliche Rückruf- oder Rückbuchungsoptionen informieren. Zusätzlich sollten Betroffene Strafanzeige erstatten und ihre zivilrechtlichen Ansprüche – etwa aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB – prüfen lassen.
Welche Bedeutung haben die Kontaktdaten (Erika-Mann-Straße 63, 80636 München, Telefon +49 89 414 33 469, info@civis-finanz.com)?
Diese Daten dienen vor allem der Beweissicherung und der Analyse der Täuschungsstrategie der Fake-CIVIS Finanz Consult AG. Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen und zivilrechtlicher Schritte können sie helfen, Zahlungsströme, mögliche Hintermänner oder Strohmänner zu identifizieren.


