Eine Fake-Coinbase Luxembourg S.A. zockt ab

17.04.2026. Haben Sie Kontakt zur falschen Coinbase Luxembourg S.A. gehabt? Dann handelt es sich eindeutig um Betrug. Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF warnt ausdrücklich vor diesen Aktivitäten unter Missbrauch des Namens Coinbase Luxembourg S.A. Auch E-Mails von support@cbnfinancesupport(.)info und coinbase@centresinfo(.)me stehen im Zusammenhang mit diesem Betrugssystem. Lesen Sie diesen Artikel jetzt, um zu verstehen, wie der Betrug funktioniert und wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

Fake-Coinbase Luxembourg S.A.: Täuschung mit bekanntem Namen

Die Täter hinter Fake-Coinbase Luxembourg S.A. nutzen gezielt den guten Ruf eines bekannten Unternehmens. Die CSSF (LU) bestätigt, dass es sich um Identitätsdiebstahl handelt. Unbekannte Akteure geben sich als legitime Gesellschaft aus und täuschen so Vertrauen vor. Diese Vorgehensweise ist typisch für modernen Trading-Betrug im Bereich Krypto und Online-Investments.

Viele Betroffene berichten in ihren Erfahrungen, dass die Ansprache professionell wirkt. Genau das ist Teil der Strategie. Die Bewertung solcher Plattformen fällt jedoch eindeutig negativ aus, sobald Auszahlungen verweigert werden.

Wie funktioniert der Betrug bei Fake-Coinbase Luxembourg S.A.?

Die angeblichen Broker präsentieren überzeugende Handelsoberflächen und versprechen Krypto-Chancen. Doch diese Darstellungen sind reine Inszenierung. Tatsächliche Investitionen finden nicht statt.

Wer absichtlich eine falsche Tatsachengrundlage schafft, um sich Geld des Opfers anzueignen, begeht Anlagebetrug. Juristisch ist dies als Betrug gemäß § 263 StGB einzuordnen. Häufig kommen auch Tatbestände wie § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) in Betracht.

Die Täter fordern immer neue Einzahlungen. Auszahlungen werden mit angeblichen Gebühren oder Steuern verzögert oder komplett verweigert.

Fake-Coinbase Luxembourg S.A.: Illegale Finanzdienstleistungen

Da keine Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen vorliegt, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen § 32 KWG vor. Die Warnung der CSSF bestätigt, dass hier unerlaubte Aktivitäten stattfinden.

Zudem werden zentrale Informationspflichten verletzt, wie sie im Digitale-Dienste-Gesetz (§ 5 DDG) geregelt sind. Für Anleger ist dies ein klares Warnsignal.

Warum die Fake-Coinbase Luxembourg S.A. nicht auszahlt

Der Zweck dieser Plattform ist eindeutig. Es geht nicht um echtes Trading, sondern um das Einsammeln von Geldern. Die gesamte Darstellung ist vergleichbar mit einer Bühne. Gewinne werden nur angezeigt, um weitere Einzahlungen zu provozieren.

Viele Erfahrungen zeigen ein identisches Muster. Zunächst kleine Gewinne, dann steigende Investitionen, schließlich totale Blockade bei Auszahlungsversuchen. Die Bewertung fällt daher eindeutig aus: keine seriöse Plattform.

Die Rolle der Bankkonten im Betrugssystem

Ohne Bankkonten kann ein solcher Betrug nicht funktionieren. Die eingezahlten Gelder fließen über reale Konten, die von den Tätern oder deren Helfern kontrolliert werden.

Hier setzt die rechtliche Strategie an. Über § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Gleichzeitig steht der Verdacht der Geldwäsche gemäß § 261 StGB im Raum.

Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Denn ohne diese Konten wäre der Betrug nicht möglich.

Vorsicht bei Rückzahlungen

In Einzelfällen erhalten Geschädigte kleinere Beträge zurück. Dies dient ausschließlich dazu, Vertrauen zu schaffen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass solche Transaktionen rechtlich als Geldwäsche bewertet werden könnten.

Was tun bei Fake-Coinbase Luxembourg S.A.-Scam? Checkliste

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Sämtliche Kommunikation und Zahlungsbelege sichern
  • Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Schnellstmöglich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen

Ihre Ansprüche durchsetzen

RESCH Rechtsanwälte ist seit 40 Jahren auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und unterstützt Geschädigte von Anlagebetrug und Geldwäsche.

Wenn Sie Ihr Geld von der Fake-Coinbase Luxembourg S.A. zurückfordern möchten, beginnt alles mit einer juristischen Einschätzung. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, was jetzt getan werden kann.

FAQ zur Fake-Coinbase Luxembourg S.A.

Wie erkenne ich den Betrug bei Fake-Coinbase Luxembourg S.A.?

Auffällig sind verweigerte Auszahlungen, immer neue Einzahlungsforderungen und der Missbrauch des bekannten Namens Coinbase zur Täuschung von Krypto-Anlegern.

Ist Fake-Coinbase Luxembourg S.A. ein seriöser Broker für Krypto-Trading?

Nein, es handelt sich um eine betrügerische Trading-Plattform, bei der angebliche Krypto-Gewinne nur vorgetäuscht werden und kein reales Trading stattfindet.

Welche strafrechtlichen Risiken bestehen für die Täter von Fake-Coinbase Luxembourg S.A.?

Das Verhalten erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB, häufig in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB und Geldwäsche nach § 261 StGB.

Was sollte ich als Geschädigter von Fake-Coinbase Luxembourg S.A. sofort tun?

Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, sichern Sie sämtliche Unterlagen und erstatten Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei wegen möglichen Anlagebetrugs im Zusammenhang mit Krypto-Trading.



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