Falsche DYSART-CAPITAL:
Halt! Zweifelhafte Festgeld-Plattform!
28.08.2026 Wer bei dem vermeintlichen Anbieter DYSART-CAPITAL über dysart-capital(.)com Geld angelegt hat, ist von Festgeld-Betrug betroffen. Die FINMA warnt vor diesem Internetauftritt. Besonders brisant ist der Missbrauch der Identität einer tatsächlich registrierten Schweizer Gesellschaft, die mit all dem nichts zu tun hat. Anleger sollten keine weiteren Zahlungen leisten. Und eine Strafanzeige allein holt das Geld regelmäßig nicht zurück, entscheidend ist die konsequente Verfolgung der Zahlungswege. Lesen Sie den Artikel und erfahren Sie, wie Sie jetzt vorgehen sollten.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Gibt es die hier agierende DYSART-CAPITAL wirklich?
Die Akteure treten auf ihrer Website als DYSART-CAPITAL und irrigerweise auch als Dysart Capital AG auf. Tatsächlich bedient sich der Internetauftritt der Daten einer realen Schweizer Gesellschaft. Die FINMA stellt ausdrücklich klar, dass dysart-capital(.)com nicht mit der Dysart Capital AG in Pfäffikon SZ zusammenhängt. Diese Gesellschaft ist im Schweizer Handelsregister unter CHE-422.830.437 eingetragen. Damit liegt ein Identitätsmissbrauch samt Firmendatenraub vor. Die angegebene Anschrift Summelenweg 93 in 8808 Pfäffikon SZ gehört zur echten Dysart Capital AG. Die Verantwortlichen der betrügerischen Website trifft man indes dort nicht an. Gleiches gilt für die angegebene Adresse Mies-van-der-Rohe-Straße 6 in 80807 München, auch dort sucht man vergebens nach den Website-Anstiftern. Betroffene sollten wegen der Verwechslungsgefahr mit der echten Dysart Capital AG vorsichtig sein.
FINMA warnt vor hier operierender DYSART-CAPITAL
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA warnt vor dysart-capital(.)com. Ihre Klarstellung zur fehlenden Verbindung mit der echten Dysart Capital AG ist für die Bewertung entscheidend. Die Betrüger nutzen fremde Unternehmensdaten für einen seriösen Anschein. Eine solche Kulisse soll Vertrauen erzeugen und Zahlungen auslösen.
DYSART-CAPITAL wirbt mit falschem Vertrauen
Die Website bietet Festgeld und Tagesgeld sowie Firmenfestgeld und Kinderfestgeld an. Gerade die Einbeziehung von Kinderfestgeld zeigt das rücksichtslose Vorgehen der Verantwortlichen. Mit Aussagen über transparente Provisionen und persönliche Beratung wird Sicherheit vorgespiegelt. Auch die angebliche Auswahl regulierter EU-Banken dient diesem Zweck. Diese Versprechen sind Teil des Festgeld-Betrugs. Die Erfahrungen Betroffener müssen deshalb vor dem Hintergrund der amtlichen FINMA-Warnung bewertet werden.
10.000 Sparer bei der Fake-DYSART-CAPITAL? Wohl kaum!
Die betrügerische DYSART-CAPITAL behauptet auf der Website mehr als 10.000 zufriedene Sparer in der DACH-Region. Diese Behauptung erscheint schon zeitlich völlig unrealistisch. Die Domain dysart-capital(.)com wurde erst am 21.06.2026 registriert (Registrar ist Internet Domain Service BS Corp). Eine derart junge Website passt nicht zu der behaupteten Größenordnung. Dieser Widerspruch ist ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Bewertung des Internetauftritts.
Kontaktdaten der unaufrichtigen DYSART-CAPITAL
Als Kontakt nennt die Website die Telefonnummer +49 (0)89 6208 4555. Außerdem wird info@dysart-capital(.)com angegeben. Hinzu kommen Anschriften in Pfäffikon SZ und München. Diese Angaben führen jedoch nicht zu den Machern der Website. Besonders die Schweizer Adresse schafft eine gefährliche Nähe zur echten Dysart Capital AG.
Festgeld-Betrug basiert auf einer digitalen Kulisse
Die Täter inszenieren ein scheinbar seriöses Anlageangebot mit Festgeld und Tagesgeld. Entscheidend sind jedoch echte Geldtransfers auf reale Konten. Ein dargestelltes Guthaben auf einer Website ist kein echtes Bankguthaben. Gleiches gilt für angebliche Anlagebestätigungen oder vermeintliche Erträge. Ohne echte Empfängerkonten funktioniert der Betrug nicht. Genau diese Zahlungswege bieten Ansatzpunkte für die Rückholung des Geldes.
Juristische Einordnung des hier intiiierten Anlagebetrugs
Anlagebetrug liegt vor, wenn eine Person wissentlich falsche Informationen nutzt, um einem anderen Geld zu entziehen. Dieses Vorgehen kann den Betrugstatbestand nach § 263 StGB erfüllen. Je nach konkreter Gestaltung kommen weitere rechtliche Anspruchsgrundlagen in Betracht. Dazu zählen § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Da jeder Betrugsfall individuell zu betrachten ist, wird einer unserer Anwälte Ihren Fall genauestens bezüglich möglicher Ansatzpunkte prüfen.
Ohne echte Konten funktioniert das Abzock-System nicht
Die Betrüger benötigen Konten für die Entgegennahme der Zahlungen. Diese Konten gehören natürlichen Personen oder Unternehmen. Resch Rechtsanwälte verfolgt deshalb die Spur des Geldes. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Denn ohne echte Konten kann der Festgeld-Betrug nicht funktionieren.
Was Betroffene des hiesigen Festgeldbetrugs jetzt tun sollten
- Leisten Sie keine weiteren Zahlungen für etwaige weitere Festzinsanlagen.
- Sichern Sie Überweisungsbelege und sämtliche Zahlungsdaten.
- Speichern Sie E-Mails und Vertragsunterlagen sowie Screenshots.
- Dokumentieren Sie Telefonnummern, Namen und Gesprächsverläufe.
- Erstatten Sie Strafanzeige und lassen Sie zivilrechtliche Ansprüche prüfen.
- Lassen Sie die Empfängerkonten und Zahlungswege rechtlich verfolgen, hierfür stehen wir Ihnen als renommierte Anlegerschutz-Kanzlei zur Disposition.
RESCH Rechtsanwälte verfolgt die Geldspur
RESCH Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrugsfälle in Deutschland. Die Kanzlei verfügt als einzige Kanzlei in Deutschland über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks. Wir holen das Geld unserer Mandanten zurück.
Geld von DYSART-CAPITAL zurückholen
Wenn Sie Ihr Geld von DYSART-CAPITAL zurückholen möchten, zählt jetzt der direkte Kontakt. Rufen Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und erläutern Ihnen die konkreten nächsten Schritte.
FAQ zum Festzinsanlagenbetrug via dysart-capital(.)com
Wie ordnet sich die FINMA-Warnung zu dysart-capital(.)com rechtlich ein?
Die FINMA-Warnung verdeutlicht, dass dysart-capital(.)com nichts mit der im Handelsregister eingetragenen Dysart Capital AG (CHE-422.830.437) zu tun hat. Damit wird ein identitätsmissbrauchender Festgeld-Betrug mit falschen Krypto- und Trading-Versprechen klar angezeigt.
Warum ist die Nutzung der Adresse in Pfäffikon SZ bei DYSART-CAPITAL problematisch?
Die Betrüger verwenden die echte Geschäftsanschrift der Dysart Capital AG in Pfäffikon SZ, ohne dort präsent zu sein. Das erzeugt eine gefährliche Verwechslungsgefahr für Sparer, Broker-Kunden und andere Anleger.
Welche Rolle spielen Domain- und Kontodaten beim DYSART-CAPITAL-Betrug?
Die junge Domain-Registrierung vom 21.06.2026 und der Registrar Internet Domain Service BS Corp. sprechen gegen das Bild einer etablierten Anlageplattform. Zugleich liefern die Empfängerkonten und Zahlungswege wesentliche Anknüpfungspunkte, um Geld aus dem illegalen Festgeld- und Tagesgeld-Betrug zurückzuverfolgen.
Welche rechtlichen Ansprüche kommen bei Verlusten durch DYSART-CAPITAL in Betracht?
Neben dem Betrugstatbestand nach § 263 StGB können Ansprüche aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB bestehen. Je nach Beteiligung an Geldflüssen ist zudem § 261 StGB zur Geldwäsche zu prüfen.


