Betrug rund um die falsche Finalma Suisse SA aufgedeckt

13.05.2026. Haben Sie bei der falschen Finalma Suisse SA via finalma-suisse.com Geld investiert? Dann stehen Sie im Zentrum eines klaren Kapitalanlagebetrugs. Die FINMA hat am 11.05.2026 ausdrücklich vor der Website finalma-suisse.com gewarnt und bestätigt, dass kein Zusammenhang zur echten Finalma Suisse SA aus dem schweizerischen Lugano besteht. Die Täter missbrauchen gezielt eine bestehende Unternehmensidentität, um Vertrauen zu erschleichen und Gelder zu erbeuten. Lesen Sie diesen Artikel jetzt, um zu erfahren, wie das Ganze funktioniert und wie Sie Ihr Geld retten können.

Gibt es die via finalma-suisse.com operierende Finalma Suisse SA?

Die über die Website finalma-suisse.com handelnde Finalma Suisse SA ist nichts weiter als eine inszenierte Fassade. Die Täter bedienen sich an den Firmendaten der echten, gleichnamigen Finalma Suisse SA aus Lugano, die im Schweizer Handelsregister unter CHE-358.537.394 eingetragen ist. Genau dieser Identitätsmissbrauch macht die Masche besonders perfide. Die Adresse Spinnlerstrasse 2, 4410 Liestal dient lediglich als Kulisse, tatsächlich findet sich dort keine Spur der Website-Betreiber. Auch die Kontaktangaben wie die Telefonnummer +447418375134 (Vorwahl des Vereinigten Königreichs) oder die E-Mail-Adresse support@finalma-suisse.info sind Teil dieser hinterlistigen Täuschung. Die Schweizer FINMA hat diese Konstruktion bereits eindeutig als betrügerisch eingeordnet.

Fake-Finalma Suisse SA Erfahrungen: Broker zahlt nicht aus

Die Erfahrungen mit der Fake-Finalma Suisse SA zeigen ein typisches Muster im Anlagebetrug. Zunächst werden scheinbar hohe Gewinne angezeigt. Sobald Anleger eine Auszahlung verlangen, werden neue Bedingungen gestellt. Es werden angebliche Steuern, Gebühren oder Sicherheitsleistungen verlangt. Jede weitere Zahlung führt jedoch nur tiefer in den Betrug. Eine tatsächliche Auszahlung erfolgt nicht. Diese Erfahrungen sind ein klares Indiz für systematischen Anlagebetrug. Und was ist mit den Angaben auf der Website, laut welchen die Firma in über 30 Ländern vertreten sein soll, über 200K glückliche Kunden haben soll und vermeintlich in über 26 Sprachen Service bieten soll? Das alles ist Teil der betrügerischen Geschichte rund um die Website finalma-suisse.com, all diese Angaben entsprechen nicht der Wahrheit.

Bewertung der Fake-Finalma Suisse SA

Eine objektive Bewertung der Fake-Finalma Suisse SA fällt eindeutig negativ aus. Es liegt kein legitimes Finanzunternehmen vor. Vielmehr handelt es sich um ein Konstrukt ohne Handelsregistereintrag, das gezielt den guten Ruf eines echten Unternehmens ausnutzt. Die Warnung der FINMA bestätigt, dass hier unerlaubte Finanzdienstleistungen angeboten werden. Ein solcher Verstoß erfüllt regelmäßig den Tatbestand des § 32 KWG sowie strafrechtlich § 263 StGB und § 264a StGB.

Ohne Bankkonten kein Anlagebetrug

Damit die Täter Zahlungen erhalten können, benötigen sie reale Bankkonten. Genau hier setzt die juristische Aufarbeitung an. Anlagebetrug ist das bewusste Hervorrufen eines falschen Eindrucks, um sich die Geldmittel des Opfers zu sichern. Die überwiesenen Gelder fließen über Konten, die von Geldwäschern bereitgestellt werden. Diese Strukturen erfüllen regelmäßig den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB. Wir identifizieren die Kontoinhaber und setzen Rückzahlungsansprüche durch.

Wer steckt hinter der Fake-Finalma Suisse SA?

Die Betreiber der erst am 12.12.2025 bei Tucows, Inc. registrierten Scam-Website finalma-suisse.com agieren arbeitsteilig und international. Callcenter, technische Infrastruktur und Zahlungsabwicklung sind voneinander getrennt organisiert. Gerade deshalb sind die Kontoinhaber besonders relevant. Denn sie haften zivilrechtlich nach § 812 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Die Spur des Geldes führt direkt zu den Verantwortlichen.

Wichtige Hinweise für Anlagebetrugsbetroffene

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Sämtliche Zahlungsbelege sichern
  • Kommunikation mit der Plattform dokumentieren
  • Strafanzeige erstatten
  • Schnell juristische Hilfe in Anspruch nehmen

Wichtig ist auch: Wer von einer solchen Plattform Geld zurückerhält, könnte sich unter Umständen selbst wegen Geldwäsche strafbar machen. Diese Konstellation sollte unbedingt rechtlich geprüft werden.

Fazit: Die Fake-Finalma Suisse SA ist Anlagebetrug

Die Kombination aus Identitätsmissbrauch, fehlendem Handelsregistereintrag und der offiziellen Warnung der FINMA (CH) lässt keinen Zweifel zu. Die falsche Finalma Suisse SA stellt einen klassischen Fall von Kapitalanlagebetrug dar. Die Erfahrungen der Betroffenen und die klare Bewertung durch die Aufsichtsbehörde bestätigen dies eindeutig.

RESCH Rechtsanwälte steht für 40 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und für konsequente Hilfe bei Anlagebetrugsdelikten und Geldwäscheverdachtsmomenten.

Wenn Sie Ihr Geld von der Fake-Finalma Suisse SA zurückfordern möchten, ist juristische Unterstützung der richtige nächste Schritt. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, was jetzt getan werden kann.

FAQ zur Fake-Finalma Suisse SA (finalma-suisse.com)

Was ist die Fake-Finalma Suisse SA und wie läuft der Betrug ab?
Die Fake-Finalma Suisse SA ist eine betrügerische Trading- und Broker-Plattform, die den Namen der echten Finalma Suisse SA missbraucht. Typisch sind vorgetäuschte Gewinne, anschließend immer neue Forderungen nach Steuern oder Gebühren und am Ende keine Auszahlung.

Welche Rolle spielt die Adresse in Liestal und die angegebenen Kontaktdaten?
Die Adresse Spinnlerstrasse 2, 4410 Liestal sowie die Kontaktdaten +447418375134 und support@finalma-suisse.info dienen lediglich als Fassade. Sie sollen Seriosität vortäuschen, ohne dass dort tatsächlich die Betreiber der Trading-Plattform erreichbar sind.

Welche rechtlichen Risiken bestehen für die Betreiber und Kontoinhaber?
Das Konstrukt erfüllt regelmäßig die Tatbestände des Kapitalanlagebetrugs nach § 263 StGB, § 264a StGB sowie unerlaubte Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG. Kontoinhaber, über deren Konten die Gelder fließen, haften zivilrechtlich insbesondere nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und können sich wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar machen.

Was sollten Betroffene von Fake-Finalma Suisse SA jetzt unbedingt beachten?
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen und dokumentieren Sie lückenlos alle Überweisungen und die Kommunikation mit dem Broker. Erstatten Sie Strafanzeige und lassen Sie insbesondere mögliche Rückzahlungen rechtlich prüfen, um keine Risiken im Hinblick auf Geldwäsche einzugehen.



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