Falsche Flores Investment AG:
Finger weg – Scam-Verdacht bei Plattform!
16.07.2026 Haben Sie bei der Fake-Flores Investment AG über die Website flores-invest(.)com investiert, drohen erhebliche finanzielle Verluste. Die Plattform steht im Fokus einer Warnung der FINMA (CH), die ausdrücklich klarstellt, dass kein Zusammenhang zur echten Flores Investment AG aus Zug besteht, auch wenn uns die Täter dies weismachen wollen. Damit liegt ein eindeutiger Fall von Identitätsmissbrauch vor, der typischerweise im Kontext von Kapitalanlagebetrug genutzt wird. Betrogen worden? Lesen Sie diesen Artikel aufmerksam, um zu verstehen, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Die Fake-Flores Investment AG und die Täuschungsstrategie
Die falsche Flores Investment AG nutzt gezielt den Namen eines real existierenden Unternehmens aus dem Schweizer Handelsregister. Die FINMA (CH) warnt ausdrücklich davor, dass flores-invest(.)com nichts mit der echten Gesellschaft im schweizerischen Zug zu tun hat. Diese Form des Identitätsmissbrauchs dient allein dazu, Vertrauen aufzubauen und Anleger zu Zahlungen zu bewegen. Solche Erfahrungen zeigen ein typisches Muster im Bereich des Kapitalanlagebetrugs.
Ist die Fake-Flores Investment AG seriös?
Die gesamte Darstellung der Fake-Flores Investment AG ist eine inszenierte Täuschung. Die angegebene Adresse Gotthardstrasse 20, 6300 Zug vermittelt Seriosität, doch tatsächlich sind dort keine verantwortlichen Website-Betreiber anzutreffen. Auch die Kommunikation über contact@flores-invest(.)com dient lediglich der Steuerung der Täuschung. Die Domain flores-invest(.)com wurde am 23.04.2026 bei Hostinger, UAB registriert, was für kurzfristig angelegte Betrugsmodelle typisch ist. Eine objektive Bewertung fällt daher eindeutig negativ aus.
Fake-Flores Investment AG zahlt nicht aus
Zahlreiche Erfahrungen zeigen, dass Auszahlungen systematisch verweigert werden. Stattdessen werden immer neue Gebühren oder angebliche Steuerforderungen erhoben, bevor eine Auszahlung erfolgen könne. Diese Vorgehensweise ist Teil der Täuschung und dient ausschließlich dazu, weitere Gelder zu erlangen.
Ohne Konten kein Anlagebetrug
Damit Gelder transferiert werden können, nutzen die Täter reale Bankkonten. Diese Konten gehören entweder den Tätern selbst oder Personen, die als Geldwäscher fungieren. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und setzen Rückforderungsansprüche durch. Ohne diese Konten wäre der Betrug nicht möglich.
Wer steckt hinter Fake-Flores Investment AG?
Hinter der Fake-Flores Investment AG steht kein reguliertes Unternehmen, sondern ein Netzwerk bestens organisierter Täter. Die Struktur ist darauf ausgelegt, hohe Geldsummen über verschiedene Konten zu leiten. Dabei werden häufig wirtschaftlich aktive Unternehmen eingebunden, die für die Schäden haften können. Unsere Erfahrung zeigt, dass hier gezielt verschleiert wird.
Juristische Einordnung des Betrugs
Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug. Damit ist der Straftatbestand des § 263 StGB erfüllt. Zusätzlich kommt § 264a StGB in Betracht, wenn Kapitalanlagen betroffen sind. Da die Täter ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten, liegt regelmäßig auch ein Verstoß gegen § 32 KWG vor. Die Weiterleitung der Gelder erfüllt den Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB.
Zivilrechtlich bestehen Ansprüche aus § 812 BGB sowie aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Ziel ist es, die Empfänger der Gelder in Anspruch zu nehmen und die Verluste auszugleichen.
Vorsicht bei Rückzahlungen
In einigen Fällen erfolgen kleinere Rückzahlungen, um Vertrauen zu schaffen. Wer solche Zahlungen erhält, sollte beachten, dass hier unter Umständen geldwäscherechtliche Risiken bestehen. Eine rechtliche Prüfung ist daher dringend anzuraten.
Checkliste für Betroffene der getürkten Flores Investment AG
- Keine weiteren Zahlungen leisten
- Sämtliche Zahlungsnachweise sichern
- Kommunikation dokumentieren
- Strafanzeige erstatten
- Spezialisierten Anwalt für Anlagebetrugsfälle einschalten
Fazit zur Fake-Flores Investment AG
Die Fake-Flores Investment AG ist ein klarer Fall von Kapitalanlagebetrug mit Identitätsmissbrauch. Die Erfahrungen der Betroffenen und die Warnung der FINMA (CH) bestätigen dies eindeutig. Eine schnelle Reaktion ist entscheidend, um Verluste zu begrenzen und Ansprüche durchzusetzen.
RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück.
Wenn Sie Ihr Geld von Fake-Flores Investment AG zurückfordern möchten, ist juristische Unterstützung der richtige nächste Schritt. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, was jetzt getan werden kann.
FAQ zur Fake-Flores Investment AG (flores-invest(.)com)
Wie seriös ist die Fake-Flores Investment AG bzw. die Plattform flores-invest.com?
Die Fake-Flores Investment AG ist nicht seriös, sondern ein typisches Beispiel für Trading-Betrug und Kapitalanlagebetrug. Die Nutzung eines echten Firmennamens aus dem Schweizer Handelsregister dient allein dazu, Vertrauen zu erschleichen und Anleger zu Zahlungen zu bewegen.
Was bedeuten die Warnung der FINMA und der Identitätsmissbrauch konkret für Anleger?
Die ausdrückliche Warnung der FINMA zur Website flores-invest.com und der Identitätsmissbrauch der echten Gesellschaft in Zug sind starke Indizien für einen illegalen Broker. Anleger sollten keine weiteren Einzahlungen leisten und bestehende Zahlungen kritisch überprüfen.
Warum erfolgt bei der Fake-Flores Investment AG keine Auszahlung meiner Krypto- oder Trading-Gewinne?
Die verweigerten Auszahlungen und ständig neu geforderten Gebühren oder angeblichen Steuern sind Teil der Täuschungsstrategie. Dieses Muster ist typisch für unseriöse Krypto- und Trading-Plattformen, die nie eine echte Auszahlung beabsichtigen.
Welche rechtlichen Konsequenzen und Ansprüche kommen bei Geschädigten der Fake-Flores Investment AG in Betracht?
Strafrechtlich stehen insbesondere Anlagebetrug (§ 263 StGB), Verstöße gegen § 264a StGB, § 32 KWG und Geldwäsche (§ 261 StGB) im Raum. Zivilrechtlich können Geschädigte Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB und Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB gegen die Zahlungsempfänger geltend machen.


