Falsche Investiera Group: Trading-Betrug stoppen, Geld retten

13.03.2026. Haben Sie über die falsche Investiera Group auf investiera-group.org, investiera-group.net oder user-desk.org getradet und Gelder eingezahlt? Dann sind Sie eindeutig auf einen strukturierten Trading-Betrug hereingefallen. Die betrügerische, falsche Investiera Group missbraucht Name, Adresse und Ruf der echten Investiera Group AG aus der Schweiz, um Anleger in eine Scheinanlage zu locken. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Geld konsequent zurückfordern und warum eine Strafanzeige allein nicht ausreicht. Lesen Sie diesen Artikel aufmerksam, um zu verstehen, wie die Täter vorgehen und wie Sie jetzt handeln müssen.

Definition des Anlagebetrugs bei der falschen Investiera Group

Um einzuordnen, was Ihnen bei der falschen Investiera Group tatsächlich widerfahren ist, hilft ein Blick auf den strafrechtlichen Rahmen, insbesondere § 263 StGB (Betrug) und § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug). Anlagebetrug beschreibt die Situation, in der eine Person getäuscht wird, damit sie sich von ihrem Geld trennt. Genau dies geschieht bei der falschen Investiera Group: Es werden falsche Tatsachen über ein angeblich professionelles Trading-Angebot vorgespiegelt, um Sie zu Einzahlungen auf Konten der Täter zu bewegen.

Die betrügerische Struktur nutzt gezielt den guten Namen der echten Investiera Group AG (CHE-490.234.034, Dr.-Haasstrasse 25, 3074 Muri b. Bern, Schweiz). Auf den Betrugsseiten der falschen Investiera Group werden identische Firmendaten und die Anschrift der real existierenden Schweizer Gesellschaft verwendet, obwohl diese mit den Machenschaften auf investiera-group.org, investiera-group.net und user-desk.org nichts zu tun hat. Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug.

Juristisch relevant sind daneben zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie Bereicherungsansprüche nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung). Parallel kann auch § 261 StGB (Geldwäsche) einschlägig sein, wenn die Täter oder deren Helfer Gelder aus dem Betrug durch Bankkonten schleusen.

Broker zahlt bei falscher Investiera Group nicht aus

Typisch für Trading-Betrug ist das stets gleiche Muster, das sich auch bei der falschen Investiera Group zeigt. Zunächst werden Anlegerinnen und Anleger mit aggressiven Versprechen zu hohen Renditen im Krypto- und Online-Trading angeworben. Die Handelsoberflächen auf investiera-group.org, investiera-group.net und über die Login-Struktur von user-desk.org suggerieren professionelle Broker, sichere Depots und schnelle Gewinne.

Auf den Bildschirmen erscheinen steigende Guthaben, erfolgreiche Trades und angebliche Profite. In Wahrheit handelt es sich nur um eine Kulisse. Die falsche Investiera Group steuert die Anzeige der Kontostände nach Belieben. Auszahlungen werden regelmäßig blockiert. Stattdessen folgen immer neue Forderungen: zusätzliche Einzahlungen, angebliche Steuern, Gebühren, „Verifikationszahlungen“ oder „Freischaltungsbeträge“. Jede Begründung dient demselben Zweck, nämlich Ihre gesamten Einlagen abzusaugen.

Wenn ein angeblicher Broker systematisch nicht auszahlt, sondern unter Vorwänden immer neue Zahlungen verlangt, ist dies ein klares Indiz für Anlagebetrug. Strafrechtlich steht das im Kern für einen Verstoß gegen § 263 StGB. Zivilrechtlich begründet dieses Verhalten umfassende Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche.

Gibt es die falsche Investiera Group überhaupt wirklich?

Die falsche Investiera Group ist in Wahrheit eine perfekt inszenierte Show. Die Täter inszenieren ein internationales Finanzhaus mit Schweizer Adresse, professionellem Webauftritt und technischer Trading-Plattform. Nichts davon steht für echte Bankkonten oder Depots. Die Adresse „Dr. Haasstrasse 25, 3074 Muri b. Bern, Switzerland“ gehört der echten Investiera Group AG, die es tatsächlich gibt und seit 2020 existiert. Die Betrüger nutzen diese Identität skrupellos, um Seriosität vorzutäuschen.

Die Domains investiera-group.org und investiera-group.net wurden erst am 16.07.2025 bei PDR LTD registriert. Gleiches gilt für die Domain user-desk.org, über welche die Logins (user.user-desk.org und wt.user-desk.org) geführt werden. Hinter der Fassade der falschen Investiera Group stehen damit frisch angelegte Internetadressen, die einzig den Zweck haben, Anleger in eine manipulierte Handelsumgebung zu ziehen. Dort werden Charts, Kontostände und Gewinne beliebig gesteuert, ähnlich einer Theaterinszenierung, in der der vermeintliche Broker nur Schauspieler ist und die Technik die Kulisse bildet.

Die Täter hinter der falschen Investiera Group sind keine Unbekannten. Nach vorliegenden Fallkonstellationen, in denen bereits zahlreiche Geschädigte unsererseits vertreten werden, handelt es sich um dieselben Hintermänner, die zuvor mitunter auch die Betrugsplattform „RCE Banque“ betrieben haben. Diese Gruppierung schreckt sogar vor Angriffen auf Anwaltskanzleien nicht zurück und hat unsere Kanzlei, die Resch Rechtsanwälte GmbH, mit Cyberangriffen attackiert. Dies unterstreicht die Professionalität, kriminelle Energie und mögliche Nähe zu organisierten Strukturen, was auch § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) in den Fokus rücken kann.

Ohne echte Bankkonten geht der Trading-Betrug nicht

So perfekt die digitale Show der falschen Investiera Group auch gestaltet ist, entscheidend ist stets der Geldfluss. Damit der Trading-Betrug funktioniert, benötigen die Täter reale Bankkonten, auf die die Einzahlungen der Anleger geleitet werden. Ohne solche Konten gäbe es keinen Zugriff auf Ihr Geld.

Diese Konten liegen bei echten Banken und werden auf Personen oder Firmen geführt, die entweder unmittelbar zu den Tätern gehören oder als Helfer im Geldwäschenetzwerk agieren. Juristisch sind damit nicht nur die unmittelbaren Betrüger relevant, sondern auch die Kontoinhaber und Zwischengeschalteten, die sich einem Geldwäschevorwurf nach § 261 StGB ausgesetzt sehen können.

Resch Rechtsanwälte verfolgt bei der falschen Investiera Group konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist es, die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks zu identifizieren und diese auf Rückzahlung der überwiesenen Beträge in Anspruch zu nehmen. Wer Geld aus Anlagebetrug erhält, darf es rechtlich nicht behalten. Wer Geld von einer Betrugsplattform wie der falschen Investiera Group bekommt, könnte sich je nach Kenntnisstand und Umständen selbst der Geldwäsche strafbar gemacht haben.

Falsche Investiera Group und die Rolle der Geldwäscher

Der finanzielle Schaden durch internationale Trading-Betrügereien, wie sie durch die falsche Investiera Group betrieben werden, summiert sich jährlich auf Milliardenbeträge. Um diese Volumina zu bewegen, setzen die Täter auf ein ausgebautes Netzwerk an Konten und Firmen. Häufig handelt es sich dabei um scheinbar seriöse Unternehmen mit regulärem Geschäftsbetrieb, etwa Handelsfirmen oder Dienstleister im europäischen Ausland, die zusätzlich Gelder aus Online-Anlagebetrug durch ihre Konten schleusen.

Diese Geldwäscher stellen aus Sicht der Geschädigten wichtige Haftungsadressaten dar. Sie verfügen in vielen Fällen über greifbare Vermögenswerte, die zur Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen herangezogen werden können. Neben vertraglichen und deliktischen Ansprüchen kommen insbesondere Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) in Betracht. Parallel können Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben vorliegen, etwa gegen § 32 KWG, wenn ohne deutsche Erlaubnis Finanzdienstleistungen gegenüber Anlegern in Deutschland erbracht werden.

Erfahrungen aus einer Vielzahl von Fällen zeigen, dass die Durchsetzung von Ansprüchen gegen solche Hintermänner und Kontoinhaber anspruchsvoll ist, aber reale Chancen eröffnet, Gelder zurückzuholen. Eine fundierte Bewertung und systematische Verfolgung der Geldströme ist dafür unerlässlich.

Was tun? Checkliste für Geschädigte der falschen Investiera Group

Geschädigte der falschen Investiera Group stehen häufig unter erheblichem Druck und fragen sich, ob ihre Investitionen endgültig verloren sind. Das ist nicht der Fall. Entscheidend ist jetzt entschlossenes Handeln. Nachfolgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

  • Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für vermeintliche Steuern, Gebühren oder „Freischaltungen“
  • Jegliche Kommunikation mit der falschen Investiera Group dokumentieren und speichern (E Mails, Chats, Anrufprotokolle)
  • Zahlungsnachweise sichern, insbesondere Überweisungsbelege, Kreditkartenabrechnungen und Kontodaten der Empfänger
  • Eigene Erfahrungen mit der falschen Investiera Group schriftlich festhalten (Zeitpunkte, Beträge, Gesprächsinhalte)
  • Keine Fernwartungssoftware oder erneuten Zugänge zu Rechnern zulassen
  • Unverzüglich spezialisierten anwaltlichen Rat einholen, um Kontoinhaber und Mittäter gezielt in Haftung zu nehmen
  • Strafanzeige erstatten, insbesondere wegen Betrugs (§ 263 StGB), Kapitalanlagebetrugs (§ 264a StGB) und Geldwäsche (§ 261 StGB)

Erfahrungen aus bereits laufenden Verfahren gegen die Hintermänner der falschen Investiera Group und der früheren Plattform RCE Banque zeigen, dass ein koordiniertes juristisches Vorgehen die Chancen auf Rückfluss der Gelder deutlich erhöht. Eine rein strafrechtliche Verfolgung genügt regelmäßig nicht, weil es in erster Linie um die Bestrafung der Täter, nicht aber um die vollständige Wiederherstellung des Vermögens geht. Hier sind gezielte zivilrechtliche Schritte erforderlich.

Resch Rechtsanwälte: Geld von der falschen Investiera Group zurückholen

RESCH Rechtsanwälte ist seit 40 Jahren die starke Großkanzlei für geschädigte Anleger in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes, identifizieren die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und setzen deren Haftung mit Nachdruck durch, mit dem Ziel, die Gelder der Mandantschaft zurückzuholen.

Wenn Sie Ihr Geld von Plattform falsche Investiera Group zurückholen möchten, zählt jetzt der direkte Kontakt. Rufen Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und erläutern Ihnen die konkreten nächsten Schritte, damit Sie Ihre Ansprüche gegen die falsche Investiera Group und die dahinterstehenden Kontoinhaber wirksam geltend machen können.

FAQ zur Fake-Investiera Group – Web-Trading, Anlagebetrug, Geldwäsche

Wie erkenne ich bei der falschen Investiera Group einen Anlagebetrug?

Typisch sind unrealistisch hohe Renditeversprechen, manipulierte Trading-Oberflächen und der Umstand, dass der angebliche Broker Auszahlungen verweigert, aber ständig neue Einzahlungen für Krypto-, Forex- oder Online-Trading verlangt.

Welche rechtlichen Ansprüche habe ich als Geschädigte:r der falschen Investiera Group?

Regelmäßig kommen Schadensersatzansprüche wegen Betrugs (§ 263 StGB), Kapitalanlagebetrugs (§ 264a StGB) sowie zivilrechtliche Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB und § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) gegen Täter und Geldempfänger in Betracht.

Spielt die Verwendung der echten Investiera Group AG bei der falschen Plattform eine Rolle?

Ja, die missbräuchliche Nutzung der Daten der echten Investiera Group AG dient der Täuschung der Anleger und ist ein starkes Indiz für eine bewusste Irreführung und damit für strafbaren Anlagebetrug.

Welche Bedeutung haben Kontoinhaber und Geldwäscher im System der falschen Investiera Group?

Die auf ihren Namen oder ihre Firmen laufenden Bankkonten ermöglichen erst den Trading-Betrug und machen Kontoinhaber sowie Geldwäscher zu wichtigen Haftungsadressaten, gegen die Ansprüche wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) und ungerechtfertigter Bereicherung verfolgt werden können.



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