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Fake-Pätzold Investment Management:
Anleger abgezockt, dreister Betrug

31.08.2026 Haben Sie bei der Fake-Pätzold Investment Management über p-investment-management(.)com Geld angelegt? Dann sind Sie von Kapitalanlagebetrug durch Identitätsmissbrauch betroffen. Die FINMA warnt vor der Website und grenzt sie ausdrücklich von der echten Pätzold Investment Management in Zürich ab. Angebote zu Festgeld, Digital Assets etc. dienen dazu, Ihre Einzahlungen zu erlangen. Betroffen? Wir zeigen Ihnen, wie wir die Geldspur verfolgen und Ihr Geld zurückholen. Lesen Sie diesen Artikel und erfahren Sie welche Schritte jetzt erforderlich sind.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es den hier eruierten Akteur wirklich?

Die Website p-investment-management(.)com inszeniert einen seriösen Anbieter für Investmentmanagement. Angeboten werden Festgeld und Tagesgeld sowie nachhaltige Investments und Digital Assets. Die Darstellung ist jedoch eine Show der Finanzbetrüger. Die FINMA stellt klar:Die Site p-investment-management(.)com steht nicht im Zusammenhang mit der realen Pätzold Investment Management in Zürich. Dieses echte Unternehmen ist unter CHE-279.920.290 im Schweizerischen Handelsregister eingetragen. Damit liegt ein Identitätsmissbrauch vor. Die Erfahrungen mit der betrügerischen Plattform dürfen daher nicht der echten Pätzold Investment Management zugerechnet werden.

FINMA warnt vor der Fake-Pätzold Investment Management

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA warnt vor der illegal operierenden Website p-investment-management(.)com. Diese amtliche Warnung ist für die rechtliche Bewertung von zentraler Bedeutung. Zudem: Die Domain wurde erst am 19.06.2026 bei Cnobin Information Technology LTD registriert, mit einem etablierten Anbieter hat das Ganze somit nichts zu tun! Wer eine Bewertung der Fake-Pätzold Investment Management sucht, sollte diese Warnung und den festgestellten Identitätsmissbrauch berücksichtigen.

Kontaktdaten von Fake-Pätzold Investment Management

Auf der betrügerischen Website werden die Telefonnummer +46 8 525 143 13 und die E-Mail-Adresse info@p-investment-management(.)com genannt. Außerdem erscheint Hamngatan 13 in 111 47 Stockholm in Schweden als Anschrift. Daneben wird Hüttisstrasse 6 in 8050 Zürich angegeben. Diese Schweizer Anschrift gehört zur echten Pätzold Investment Management. Die Verantwortlichen der betrügerischen Website sind dort nicht anzutreffen. Fallen Sie nicht auf diese Adresstäuschung herein.

Fake-Pätzold Investment Management zeigt nur Anlagegeschäfte

Die Website vermittelt den Eindruck realer Kapitalanlagen und echter Investmentkonten. Tatsächlich führen die angebotenen Produkte zum Verlust der eingezahlten Gelder. Angezeigte Kontostände oder vermeintliche Erträge sind deshalb keine echten Bankguthaben oder Depots. Die Täter schaffen eine digitale Kulisse für angebliches Trading und Investment. Wer mit Fake-Pätzold Investment Management Erfahrungen gemacht hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten.

Fake-Pätzold Investment Management zahlt nicht aus

Beim Anlagebetrug verfolgen die Täter ein klares wirtschaftliches Ziel. Sie wollen möglichst hohe Geldbeträge vereinnahmen. Angebliche Anlagen in Festgeld oder nachhaltige Investments dienen als Vorwand für Überweisungen. Gleiches gilt für vermeintliche Digital Assets. Weitere Zahlungsforderungen sollten Sie keinesfalls erfüllen.

Ohne echte Konten funktioniert der Anlagebetrug nicht

Die Darstellung der Kapitalanlage kann vollständig erfunden sein. Für den Geldfluss brauchen die Täter jedoch echte Konten. Diese Konten befinden sich bei realen Banken oder anderen Zahlungsstellen. Sie gehören Kontoinhabern innerhalb des Geldwäschenetzwerks oder dessen Helfern. Wir verfolgen die Zahlungswege und identifizieren diese Kontoinhaber. Anschließend machen wir Ansprüche geltend und holen das Geld zurück.

Wer sind die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks?

Bei professionellem Kapitalanlagebetrug werden erhebliche Beträge über Bankkonten geleitet. Deshalb ist die Spur des Geldes für die Rückholung besonders wichtig. Zahlungsempfänger können als Beteiligte oder Geldwäscher rechtlich verantwortlich sein. Auch zivilrechtliche Ansprüche gegen Kontoinhaber kommen in Betracht. Entscheidend sind dabei die konkreten Zahlungswege und Empfängerdaten.

Fake-Pätzold Investment Management und § 263 StGB

Wer andere über den wahren Sachverhalt täuscht, um an deren Geld zu kommen handelt betrügerisch. Bei Fake-Pätzold Investment Management erfolgt diese Täuschung insbesondere durch den Missbrauch einer fremden Unternehmensidentität. Der Sachverhalt erfüllt die Merkmale eines Betrugs nach § 263 StGB. Je nach konkreter Ausgestaltung kommt zudem Kapitalanlagebetrug gemäß § 264a StGB in Betracht.

Geldwäsche und zivilrechtliche Rückforderung

Wer Gelder aus einer Betrugsplattform erhält, könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche gemäß § 261 StGB strafbar gemacht haben. Das gilt grundsätzlich auch für Anleger die zur Vertrauensbildung Rückzahlungen erhalten. Die strafrechtliche Verfolgung allein bringt das investierte Geld jedoch nicht automatisch zurück. Deshalb prüfen wir insbesondere Ansprüche nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Diese Ansprüche können sich gegen identifizierte Zahlungsempfänger richten.

Was tun bei Abzocke durch die Fake-Pätzold Investment Management?

  • Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, unter keinen Umständen!
  • Sichern Sie Kontoauszüge und Zahlungsbelege sowie die Kommunikation.
  • Dokumentieren Sie sämtliche Empfängerkonten und Wallet-Adressen.
  • Erstatten Sie Strafanzeige und sichern Sie Beweise für den Betrug.
  • Lassen Sie die Zahlungswege anwaltlich prüfen und Ansprüche verfolgen.

Resch Rechtsanwälte verfolgt die Geldspur

Resch Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Als einzige Kanzlei verfügt sie über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und die Rückholung der Gelder unserer Mandanten. Wir holen das Geld zurück.

Geld von Fake-Pätzold Investment Management zurückholen

Ihr Geld zurückzuholen beginnt mit einer Entscheidung. Wenn Sie bei Fake-Pätzold Investment Management investiert haben, rufen Sie Resch Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und erläutern die rechtlichen Möglichkeiten.

FAQ zur falschen Pätzold Investment Management

Wie unterscheidet sich Fake-Pätzold Investment Management von der echten Pätzold Investment Management in Zürich?

Die echte Pätzold Investment Management ist unter CHE-279.920.290 im Schweizerischen Handelsregister eingetragen, die Website p-investment-management.com nutzt diesen Namen ohne Zusammenhang. Es liegt ein klarer Identitätsmissbrauch vor, die negativen Erfahrungen mit der betrügerischen Plattform dürfen der echten Gesellschaft nicht zugerechnet werden.

Warum warnt die FINMA vor p-investment-management.com?

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat p-investment-management.com offiziell gewarnt, weil dort mutmaßlich illegal Anlagegeschäfte wie Festgeld, Tagesgeld und digitale Assets angeboten werden. Diese Warnung ist ein starkes Indiz für betrügerisches Trading und unerlaubtes Investmentgeschäft.

Wie erkenne ich den Anlagebetrug bei Fake-Pätzold Investment Management?

Typisch sind nur digital dargestellte „Konten“ mit angeblichen Erträgen, ohne echte Bankguthaben oder Depots im Hintergrund. Auszahlungsprobleme, ständig neue Zahlungsforderungen und der Einsatz von Konten im Geldwäschenetzwerk sind weitere deutliche Warnsignale.

Welche Schritte sollten Betroffene nach einem Investment bei Fake-Pätzold Investment Management ergreifen?

Brechen Sie weitere Zahlungen konsequent ab und sichern Sie alle Unterlagen, insbesondere Kontoauszüge, Empfängerkonten und Kommunikation. Erstatten Sie Strafanzeige und lassen Sie die Zahlungswege rechtlich prüfen, um zivilrechtliche Ansprüche – etwa aus § 812 BGB oder in Verbindung mit § 263 StGB – gezielt durchzusetzen.



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