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Falsche Rosehalde AG:
Seriös oder Abzocke? Anbieter-Check

28.08.2026 Auf rosehalde-ag(.)ch Geld angelegt? Dann sind Sie von Kapitalanlagebetrug durch Identitätsmissbrauch betroffen. Die FINMA warnt vor der Website und stellt klar, dass diese keine Verbindung zur echten Rosehalde AG in Steinhausen hat, auch wenn die Betrüger einem dies weismachen wollen. Die Täter nutzen Angaben dieses registrierten Schweizer Unternehmens, um Anleger zu täuschen und ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Leisten Sie keinesfalls Zahlungen! Insofern schon geschehen: Lesen Sie diesen Artikel und erfahren Sie, wie wir Ihr Geld zurückholen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es den hier operierenden Anlageanbieter wirklich?

Die Website rosehalde-ag(.)ch inszeniert den Auftritt eines seriösen Schweizer Anlageanbieters. Dabei missbrauchen die Betreiber die Identität einer tatsächlich existierenden Gesellschaft. Laut FINMA besteht kein Zusammenhang mit der Rosehalde AG in Steinhausen. Diese ist im Schweizerischen Handelsregister unter CHE-378.287.929 eingetragen. Auf der Scam-Site erscheint die Anschrift Blickensdorferstrasse 11, 6312 Steinhausen, Switzerland. Dort sind die Betreiber der Website rosehalde-ag(.)ch jedoch nicht anzutreffen. Obacht: Die angegebene Anschrift gehört aber sehr wohl zur echten Rosehalde AG. Auch die E-Mail-Adresse support@rosehalde-ag(.)ch gehört zum betrügerischen Internetauftritt.

FINMA (CH) warnt vor Fake-Rosehalde AG

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA warnt im Zusammenhang mit rosehalde-ag(.)ch. Besonders wichtig ist ihre Klarstellung zum Identitätsmissbrauch. Die Domain steht laut FINMA nicht mit der eingetragenen Rosehalde AG in Steinhausen in Verbindung. Diese amtliche Warnung ist für die Bewertung der Fake-Rosehalde AG entscheidend. Wer Erfahrungen mit dieser Website gemacht hat, der sollte keine weiteren Beträge überweisen.

Die Domain von der Fake-Rosehalde AG ist extrem jung

Die Domain rosehalde-ag(.)ch wurde am 05.06.2026 bei Hosting Concepts B.V. registriert. Damit entstand die Internetadresse erst kurze Zeit vor der aktuellen FINMA-Warnung. Diese Domain-Daten passen zum Gesamtbild des Kapitalanlagebetrugs mit missbrauchter Unternehmensidentität.

Kapitalanlageangebote dienen der Täuschung

Die Fake-Rosehalde AG bietet zahlreiche vermeintliche Handelsformen und Kapitalanlagen an. Dazu gehören Festgeld sowie Trading mit Aktien-CFDs und Forex. Auch Indizes und Rohstoffe werden angeboten. Kryptowährungen gehören ebenfalls zum Angebot. Solche Angebote können Anlegern eine echte Finanzplattform vorspiegeln. Entscheidend sind jedoch reale Geldflüsse über echte Konten. Angezeigte Depots und Trading-Ergebnisse können dagegen Teil der betrügerischen Show sein.

Die Fake-Rosehalde AG zahlt nicht aus

Beim Anlagebetrug werden häufig angebliche Gewinne angezeigt. Für eine Auszahlung verlangen Täter anschließend weitere Zahlungen. Anleger sollten solchen Forderungen kein weiteres Geld folgen lassen. Die bisherigen Erfahrungen mit Fake-Rosehalde AG müssen vor dem Hintergrund der FINMA-Warnung bewertet werden. Eine Strafanzeige kann sinnvoll sein. Für die Rückholung des Geldes muss zusätzlich die Spur der Zahlungen verfolgt werden.

Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht

Auch ein digital inszenierter Kapitalanlagebetrug braucht reale Zahlungswege. Geld muss auf echte Konten oder über andere nachvollziehbare Zahlungswege fließen. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Denn ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht. Die Zahlungsbelege sind deshalb für die rechtliche Verfolgung besonders wichtig.

Wer sind die Kontoinhaber innerhalb des Scam-Gebildes?

Die Empfänger der Gelder können für die Rückforderung eine zentrale Rolle spielen. Rechtlich kommen je nach Sachverhalt Ansprüche aus § 812 BGB in Betracht. Auch Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB kann relevant sein. Bei der Weiterleitung betrügerisch erlangter Gelder ist zudem § 261 StGB zur Geldwäsche zu prüfen. Die konkrete Haftung hängt von der Rolle und Kenntnis des jeweiligen Zahlungsempfängers ab.

Juristische Einordnung des hier initiierten Online-Anlagebetrugs

Betrug gemäß § 263 StGB setzt unter anderem eine Täuschung und einen dadurch verursachten Vermögensschaden voraus. Wer andere über den wahren Sachverhalt täuscht, um an deren Geld zu kommen, handelt betrügerisch. Der Identitätsmissbrauch schafft hier einen besonders gewichtigen Täuschungsfaktor. Anleger sollen glauben, sie hätten es mit einer real eingetragenen Schweizer Gesellschaft zu tun. Die FINMA stellt ausdrücklich klar, dass diese Verbindung nicht besteht.

Auch § 264a StGB kann bei Kapitalanlagebetrug rechtlich relevant sein. Diese Vorschrift erfasst bestimmte falsche vorteilhafte Angaben beim Vertrieb von Kapitalanlagen. Ob ihre einzelnen Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der konkreten Ansprache und Anlageform ab. Daneben können die tatsächlichen Empfänger der Gelder für zivilrechtliche Rückforderungsansprüche entscheidend sein.

Vorsicht bei Rückzahlungen seitens der Fake-Rosehalde AG

Betrüger überweisen manchmal kleinere Beträge zurück. Dadurch soll Vertrauen für weitere Einzahlungen entstehen. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar machen. Ob eine Strafbarkeit tatsächlich vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab. Lassen Sie solche Zahlungsvorgänge daher juristisch prüfen.

Was Geschädigte des hier analysierten Betrugs jetzt tun sollten

  • Zahlen Sie kein weiteres Geld mehr an die Fake-Rosehalde AG.
  • Sichern Sie Überweisungsbelege und Angaben zu Empfängerkonten.
  • Bewahren Sie E-Mails und Nachrichten sowie Vertragsunterlagen auf.
  • Dokumentieren Sie Anzeigen im vermeintlichen Trading-Konto.
  • Erstatten Sie Strafanzeige und lassen Sie Rückforderungsansprüche prüfen.

Resch Rechtsanwälte verfolgt die Geldspur

RESCH Rechtsanwälte verfügt über 40 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Sie verfügt als einzige Kanzlei in Deutschland über 40 Jahre Erfahrung auf diesem hochkomplexen Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und die Rückholung Ihrer Gelder.

Auf die Fake-Rosehalde AG hereingefallen? Jetzt Geld retten

Ihr Ziel ist klar: Geld zurück. Unser nächster Schritt ist ebenso klar: Fall prüfen. Wenn Sie mit Fake-Rosehalde AG Erfahrungen gemacht haben, rufen Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 an. Alternativ nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihre Unterlagen und verfolgen die rechtlichen Möglichkeiten zur Rückholung Ihres Geldes.

FAQ zur getürkten Kapitalanlageplattform rosehalde-ag(.)ch

Wie unterscheidet sich die Fake-Rosehalde AG von der echten Rosehalde AG in Steinhausen?
Die betrügerische Plattform rosehalde-ag(.)ch missbraucht Name und Anschrift der echten Rosehalde AG, steht laut FINMA aber in keiner Verbindung zu der im Handelsregister unter CHE-378.287.929 eingetragenen Gesellschaft.

Welche Bedeutung hat die FINMA-Warnung zur Fake-Rosehalde AG?
Die Warnung der FINMA stuft rosehalde-ag(.)ch ausdrücklich als nicht mit der echten Rosehalde AG verbunden ein und ist ein starkes Indiz für Kapitalanlagebetrug und Identitätsmissbrauch.

Woran erkenne ich, dass die Trading-Angebote der Fake-Rosehalde AG unseriös sind?
Die Kombination aus junger Domain, Identitätsmissbrauch und nicht erfolgenden Auszahlungen trotz angeblicher Gewinne spricht klar für einen betrügerischen Trading- und Krypto-Broker ohne verlässliche Auszahlungspraxis.

Was sollten Geschädigte der Fake-Rosehalde AG beim Geldverlust beachten?
Überweisen Sie kein weiteres Geld, sichern Sie alle Zahlungsbelege und Kommunikationsnachweise und lassen Sie strafrechtliche Schritte sowie zivilrechtliche Rückforderungsansprüche rechtlich prüfen.



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