Fake-WIP Capital Management GmbH: Top-Festgeldangebot?

Anleger sollten Vorsicht walten lassen: Die Website wipcapitalmanagementgmbh.com arbeitet mit Identitätsmissbrauch und täuscht eine seriöse Festgeld-Anlage vor. Weder auf wipcapitalmanagementgmbh.com noch im Kontakt über info@wipcapitalmanagementgmbh.com oder die Nummer +49 30 330 81712 treffen Geschädigte auf die echte WIP Capital Management GmbH, sondern auf Anlagebetrüger, die den guten Namen einer existierenden Gesellschaft missbrauchen. Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte jetzt unverzüglich handeln und seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Fake-WIP Capital Management GmbH: Identitätsmissbrauch pur

Die Bezeichnung „Fake-WIP Capital Management GmbH“ macht deutlich, dass es sich bei den Betreibern der Website wipcapitalmanagementgmbh.com nicht um die echte WIP Capital Management GmbH aus Berlin handelt. Vielmehr wird deren Firmenname und deren Adresse Kastanienallee 38, 10119 Berlin Deutschland täuschend ähnlich verwendet, um Anlegern ein sicheres Festgeld-Angebot vorzugaukeln.

Für Betroffene ist wichtig: Die tatsächliche, reale WIP Capital Management GmbH aus Berlin ist nach vorliegenden Informationen selbst Opfer eines Identitätsmissbrauchs. Sie hat nichts mit den unseriösen Webinhalten auf wipcapitalmanagementgmbh.com zu tun. Wer glaubt, mit der bekannten Gesellschaft zu investieren, landet in Wahrheit bei anderen Personen, die die Identität des Unternehmens missbrauchen.

Festgeld-Betrug über die Fake-WIP Capital Management GmbH

Nach typischem Muster von Festgeld-Betrug setzen Täter auf Vertrauen, Seriosität und bekannte deutsche Adressen. Die Fake-WIP Capital Management GmbH arbeitet nach diesem Muster. Die Angaben Kastanienallee 38, 10119 Berlin Deutschland, die Berliner Telefonnummer +49 30 330 81712 und die E-Mail-Adresse info@wipcapitalmanagementgmbh.com erwecken den Eindruck eines regulierten deutschen Finanzdienstleisters.

In der Regel werden vermeintlich sichere Festgeld-Zinsen, ein angeblich deutsches Konto sowie eine einfache Abwicklung versprochen. Das Risiko für Anleger besteht darin, dass überwiesenes Geld nicht in Festgeld angelegt wird, sondern auf Konten der Täter fließt. Aus anfänglichen positiven Erfahrungen, etwa einer scheinbar reibungslosen Kontoeröffnung oder fingierten Kontoauszügen, kann rasch ein Totalverlust werden, wenn Auszahlungen verweigert oder immer weiter verzögert werden.

Rechtsverstöße: Betrug, Kapitalanlagebetrug, fehlende Erlaubnis

Das Vorgehen der Betreiber der Fake-WIP Capital Management GmbH kann strafrechtlich erhebliche Relevanz haben. Wer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, wie einer nicht vorhandenen Erlaubnis oder einer gefälschten Unternehmensidentität, Gelder einwirbt, erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB. Werden gezielt Anleger angesprochen, um Kapital für scheinbare Festgeld-Anlagen einzuwerben, kommt darüber hinaus § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) in Betracht.

Sofern über wipcapitalmanagementgmbh.com Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen angeboten werden, ist zusätzlich § 32 Kreditwesengesetz (KWG) einschlägig. Danach bedarf es für das Betreiben solcher Geschäfte in Deutschland einer ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das unerlaubte Erbringen von Finanzdienstleistungen ist nicht nur ordnungswidrig, sondern kann auch strafbar sein.

Zivilrechtlich können geschädigte Anleger Ansprüche auf Rückzahlung ihrer Investitionen aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) sowie aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB geltend machen. Die falsche Verwendung des Namens und der Adresse eines realen Unternehmens ist zudem ein starkes Indiz für eine systematische Täuschung.

Erfahrungen von Geneppten: Warnsignale erkennen und handeln

Berichte und Erfahrungen aus vergleichbaren Festgeld-Betrugsfällen zeigen wiederkehrende Muster. Anleger schildern häufig, dass sie zunächst von sehr freundlichen „Beratern“ kontaktiert wurden, die mit professionell wirkenden Unterlagen, Logos und einer deutschen Anschrift Vertrauen aufgebaut haben. Erst später, wenn Auszahlungen eingefordert werden, häufen sich Probleme, angebliche technische Störungen oder immer neue Nachforderungen, zum Beispiel für „Steuern“ oder „Gebühren“.

Typische Warnsignale, die sich auch bei der Fake-WIP Capital Management GmbH zeigen können, sind unter anderem:

  • Ungewöhnlich hohe Zinsen im Vergleich zum Markt
  • Drängende Telefonanrufe und Zeitdruck, schnell zu investieren
  • Kommunikation nur per Telefon oder E-Mail ohne persönliche Beratung vor Ort, obwohl eine Berliner Adresse genannt wird
  • Widersprüche zwischen Unternehmensnamen, Domain und tatsächlicher Firmeneintragung

Wer solche Erfahrungen macht, sollte nicht abwarten, sondern konsequent Schritte zur Sicherung seiner Rechte einleiten. Eine sorgfältige rechtliche Bewertung hilft, Beweismittel zu sichern und mögliche Zahlungsströme nachzuverfolgen.

Was Geschädigte der Fake-WIP Capital Management GmbH jetzt tun sollten

Wenn Sie über wipcapitalmanagementgmbh.com Festgeld angelegt oder Zahlungen geleistet haben, sollten Sie rasch handeln. Jede Stunde zählt, um mögliche Rückbuchungen, Kontosperren oder Sicherungsmaßnahmen zu ermöglichen. Aus anwaltlicher Sicht ist entscheidend, die Zahlungsvorgänge, die beteiligten Kontoverbindungen und die Verantwortung der Hintermänner möglichst genau zu dokumentieren.

Empfohlene Schritte für betroffene Anleger:

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für vermeintliche Steuern oder Freischaltgebühren.
  2. Kontoauszüge, E-Mails, Vertragsunterlagen und Screenshots der Website wipcapitalmanagementgmbh.com sichern.
  3. Kontakt mit der Bank aufnehmen und Rückholungsmöglichkeiten (zum Beispiel Überweisungsrückruf, Chargeback) prüfen.
  4. Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) und Kapitalanlagebetrugs (§ 264a StGB) erstatten.
  5. Fachanwaltliche Prüfung von Ansprüchen gegen Zahlungsdienstleister, involvierte Banken und weitere Beteiligte veranlassen.

Eine fundierte juristische Bewertung und die richtige Strategie können die Chancen verbessern, verlorene Gelder ganz oder teilweise zurückzuerhalten. Auch die Bewertung, ob weitere Haftungsgegner (zum Beispiel involvierte Zahlungsdienstleister) in Anspruch genommen werden können, gehört zu einer professionellen Aufarbeitung.


Resch Rechtsanwälte sind seit 1986 auf Anlegerschutz und die Verfolgung von Anlagebetrug spezialisiert. Wenn Sie über die Fake-WIP Capital Management GmbH beziehungsweise die Website wipcapitalmanagementgmbh.com Geld verloren haben oder negative Erfahrungen gemacht haben, sollten Sie Ihre Situation individuell prüfen lassen. Rufen Sie uns unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website, um eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten.

FAQ zu Fake-WIP Capital Management GmbH und wipcapitalmanagementgmbh.com

Wie erkenne ich, dass das Festgeld-Angebot der Fake-WIP Capital Management GmbH unseriös ist?
Ungewöhnlich hohe Zinsen, starker Zeitdruck, ausschließlich telefonische oder E-Mail-Kommunikation sowie der Widerspruch zwischen Domain und echter Unternehmensidentität sind deutliche Warnsignale für einen möglichen Festgeld-Betrug.

Bin ich Kunde der echten WIP Capital Management GmbH, wenn ich über wipcapitalmanagementgmbh.com investiert habe?
Nein, nach dem derzeitigen Kenntnisstand nutzen mutmaßliche Anlagebetrüger den Namen und die Adresse der realen WIP Capital Management GmbH missbräuchlich, sodass Ihr Geld in der Regel nicht bei der echten Gesellschaft, sondern bei Dritten landet.

Welche Straftatbestände kommen bei der Fake-WIP Capital Management GmbH in Betracht?
Das Vorgehen kann insbesondere den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) und des Kapitalanlagebetrugs (§ 264a StGB) erfüllen; zudem kommt ein Verstoß gegen § 32 KWG in Betracht, wenn ohne erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen angeboten werden.

Was sollte ich tun, wenn ich bereits Geld an die Fake-WIP Capital Management GmbH überwiesen habe?
Stoppen Sie umgehend weitere Zahlungen, sichern Sie alle Unterlagen und kontaktieren Sie Ihre Bank, um Rückholungsmöglichkeiten zu prüfen; ergänzend kommen strafrechtliche Schritte und zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung (z.B. aus § 812 BGB) in Betracht.



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