fasam-ag.ch – FINMA-Warnung wegen Identitätsmissbrauch
Nicht seriös! Erfahrungen, Bewertung, Hilfe für Betrugsopfer. Jetzt aktiv werden!
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA warnt ausdrücklich vor der Website fasam-ag.ch. Diese Plattform steht in keinerlei Verbindung zur offiziell registrierten FASAM Finanz AG (vormals: FASAM Vermögensverwaltung AG) mit Sitz in Horgen (CHE-211.904.740). Anleger sollten größte Vorsicht walten lassen, denn die Seite fasam-ag.ch erweckt durch ihren Namen und die Ortsangabe „Horgen“ fälschlicherweise den Eindruck einer behördlich zugelassenen Gesellschaft. Wie sind Ihre Erfahrungen mit der Website fasam-ag.ch? Fällt Ihre Bewertung ebenfalls negativ aus? Dann sollten Sie nicht zögern und sich erfahrenen Beistand suchen – unsere auf Anlagebetrug spezialisierten Anwälte samt hauseigenem Ermittlungsteam sind in der Lage, die Spur Ihres Geldes aufzunehmen.
FINMA warnt, fasam-ag.ch ist nicht registriert
Laut offizieller Mitteilung der FINMA handelt es sich bei fasam-ag.ch um einen nicht im Handelsregister eingetragenen Anbieter, der nicht unter Aufsicht der FINMA steht. Dennoch wird durch die Namensähnlichkeit zur legitimen FASAM Finanz AG eine vermeintliche Seriosität suggeriert. Anlegerinnen und Anleger, die dort Geld investieren, riskieren, Opfer eines Betrugs nach § 263 StGB zu werden. Ein derartiges Vorgehen erfüllt häufig die Voraussetzungen eines Identitätsmissbrauchs. Der Name einer real existierenden und zugelassenen Gesellschaft wird dabei missbraucht, um Anleger zu täuschen und zu unzulässigen Zahlungen zu verleiten.
Unerlaubte Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG
Sollte auf fasam-ag.ch eine Anlagevermittlung, Vermögensberatung oder Verwaltung von Kundengeldern angeboten werden, liegt ein Verstoß gegen § 32 Kreditwesengesetz (KWG) nahe. Für derartige Tätigkeiten ist eine ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde – in der Schweiz die FINMA, in Deutschland die BaFin – erforderlich. Das Fehlen einer solchen Zulassung macht die angebotenen Finanzdienstleistungen illegal. Geschädigte Anleger können sich auf zivilrechtliche Rückforderungsansprüche gemäß § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) sowie Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB (Betrug) berufen.
Erfahrungen mit fasam-ag.ch – Anleger berichten von Täuschung
Erste Erfahrungsberichte über fasam-ag.ch deuten darauf hin, dass Anleger über angeblich attraktive Investmentchancen oder professionelles Portfolio-Management gelockt werden. Die Bewertungen in einschlägigen Foren warnen vor fehlender Transparenz, zweifelhaften Kommunikationswegen und undefinierbaren Zahlungsaufforderungen. Betroffene berichten, dass Rückzahlungen verweigert und Konten plötzlich nicht mehr erreichbar seien. Dies sind typische Warnsignale für betrügerische Online-Anlageplattformen. Wer bereits Gelder an fasam-ag.ch überwiesen hat, sollte umgehend rechtliche Schritte prüfen lassen.
Impressumspflicht nach § 5 DDG – klare Verletzung
Eine Überprüfung der Website fasam-ag.ch zeigt, dass kein ordnungsgemäßes Impressum vorhanden ist. Es fehlen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den tatsächlichen Verantwortlichen bzw. dem realen Sitz der Website-Betreiber. Dies stellt einen Verstoß gegen § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) dar. Unwahre oder lückenhafte Angaben sind in diesem Kontext nicht zulässig. Seriöse Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen ein vollständiges und vor allem wahrheitsgetreues Impressum führen. Fehlt dieses oder ist es mangelhaft, ist größte Vorsicht geboten – es ist ein klares Indiz für einen unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter.
Handlungsempfehlung für Geschädigte, Checkliste
✔ Zahlungen sofort stoppen. Überweisen Sie kein weiteres Geld an fasam-ag.ch.
✔ Beweise sichern. Speichern Sie E-Mails, Chatverläufe, Überweisungsbelege und Screenshots der Website. Auch (Alias-) Namen beteiligter Akteure sind oft hilfreich.
✔ Bank informieren. Möglicherweise kann eine Rückbuchung versucht werden. Gerne übernehmen wir diese komplexe Aufgabe im Rahmen eines Mandats für Sie.
✔ Strafanzeige stellen. Wenden Sie sich an die örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und verweisen Sie auf § 263 StGB.
✔ Rechtsberatung einholen. Unsere Kanzlei unterstützt seit fast vierzig Jahren Opfer von Anlagebetrug bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und bei der Rückholung ihrer Gelder.
FAQ – Häufige Fragen zu fasam-ag.ch
Was sagt die FINMA zu fasam-ag.ch?
Die FINMA warnt ausdrücklich vor der Website. Sie steht nicht mit der echten FASAM Finanz AG in Verbindung.
Ist fasam-ag.ch seriös?
Nein. Die Website erweckt nur den Anschein eines zugelassenen Finanzdienstleisters, ohne registriert oder beaufsichtigt zu sein.
Was kann ich als Geschädigter tun?
Sichern Sie Beweise, stellen Sie Strafanzeige und wenden Sie sich an spezialisierte Anwälte wie Resch Rechtsanwälte.
Wie erkenne ich betrügerische Plattformen künftig früher?
Prüfen Sie stets die Datenbank der jeweiligen Finanzaufsichtsbehörde (z.B. BaFin (DE), FINMA (CH), FMA (AT), KNF (PL), CSSF (LU), AMF (NL) usw.), bevor Sie Geld an Online-Broker oder vermeintliche Vermögensverwalter überweisen. Ist der Broker Ihrer Wahl nirgendwo offiziell gelistet, dann handelt es sich wohl um Anlagebetrug und Sie sollten unbedingt Abstand von ihm nehmen.


