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FestgeldInfo24:
Anleger abgezockt – dreister Betrug im Gange

13.07.2026 Haben Sie bei FestgeldInfo24 investiert über festgeldinfo24(.)com? Dann handeln Sie sofort. Die BaFin warnt ausdrücklich vor den Angeboten dieser Plattform. FestgeldInfo24 steht im Zusammenhang mit unerlaubten Bankgeschäften und Identitätsdiebstahl. Ihr eingesetztes Kapital ist gefährdet, doch es gibt rechtliche Wege zur Rückholung. Lesen Sie diesen Artikel jetzt und erörtern Sie, wie Sie gemeinsam mit uns vorgehen müssen.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es FestgeldInfo24 wirklich?

Die Plattform FestgeldInfo24 wirkt auf den ersten Blick seriös. Es werden vermeintlich sichere Festgeldanlagen mit attraktiven Zinsen präsentiert. Tatsächlich handelt es sich um eine Inszenierung. Die angegebene Adresse (Frankfurter Straße 100, 65760 Eschborn, Taunus) führt zu keinem realen Geschäftsbetrieb etwaiger Website-Betreiber. Doch es kommt noch dicker: Die Täter nutzen eine fremde Identität und missbrauchen den Namen der Randstad Financial Services GmbH, die BaFin bestätigt diesen Identitätsdiebstahl! Die gesamte Darstellung dient ergo nur dazu, Vertrauen aufzubauen und Einzahlungen auszulösen.

BaFin-Warnung zu FestgeldInfo24

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor festgeldinfo24(.)com. Die Behörde stellt klar, dass die Betreiber keine Erlaubnis nach § 32 KWG besitzen. Damit sind die angebotenen Festgeldanlagen illegal. Diese Warnung ist eindeutig und lässt keinen Interpretationsspielraum. Wer dennoch investiert, setzt sich erheblichen Risiken aus. Die Erfahrungen zeigen, dass solche Modelle regelmäßig im Totalverlust enden.

FestgeldInfo24 zahlt nicht aus

Betroffene berichten in ihren Erfahrungen, dass Auszahlungen verweigert werden. Zunächst werden Gewinne angezeigt, doch diese existieren nur auf dem Bildschirm. Sobald eine Auszahlung verlangt wird, folgen Ausreden oder neue Forderungen. Es werden angebliche Gebühren oder Steuern verlangt. Jede weitere Zahlung erhöht den Schaden. Die Bewertung solcher Abläufe ist eindeutig negativ und entspricht typischem Anlagebetrug.

Ohne Konten kein Betrug

Die Täter nutzen reale Bankkonten, um Gelder zu empfangen. Diese Konten gehören nicht selten Dritten, die als Geldwäscher agieren. Ohne diese Infrastruktur wäre der Betrug nicht möglich. Wir setzen genau hier an. Wir identifizieren die Kontoinhaber und verfolgen Rückzahlungsansprüche. Wer Gelder aus solchen Quellen erhält, kann sich selbst der Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar machen.

Wer sind die Hintermänner von FestgeldInfo24?

Die Domain festgeldinfo24(.)com wurde am 10.06.2026 bei Internet Domain Service BS Corp registriert. Solche frischen Registrierungen sind typisch für kurzfristige Betrugsmodelle. Die Betreiber agieren anonym und verschleiern ihre Identität. Die angegebenen Kontaktdaten wie info@festgeldinfo24(.)com führen nicht zu greifbaren Verantwortlichen. Hinter dem System stehen organisierte Strukturen, die arbeitsteilig vorgehen und hohe Summen bewegen.

Juristische Einordnung des FestgeldInfo24 Betrugs

Wer andere über den wahren Sachverhalt täuscht, um an deren Geld zu kommen, handelt betrügerisch. Damit ist der Straftatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB erfüllt. Zusätzlich kommt § 264a StGB in Betracht, da Kapitalanlagen unter falschen Angaben angeboten werden. Zivilrechtlich bestehen Ansprüche aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Diese Ansprüche richten sich insbesondere gegen die Kontoinhaber. Strafverfahren allein führen selten zur Rückzahlung, daher ist die zivilrechtliche Verfolgung entscheidend.

Was tun bei Online-Anlagebetrug durch FestgeldInfo24? Checkliste

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Sämtliche Überweisungsbelege sichern
  • Kommunikation dokumentieren
  • Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Spezialisierten Anwalt für Anlagebetrug einschalten

Ihre Erfahrungen mit FestgeldInfo24 richtig nutzen

Ihre Erfahrungen sind ein wichtiger Baustein für die rechtliche Aufarbeitung. Jede Transaktion hinterlässt Spuren. Diese Spuren führen zu den Empfängerkonten. Genau dort setzen wir an, um Ihr Geld zurückzufordern. Entscheidend ist schnelles Handeln, da Gelder häufig weitergeleitet werden.

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist es, die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks zu identifizieren und die Gelder unserer Mandanten zurückzuholen.

Wenn Sie Ihr Geld von FestgeldInfo24 zurückfordern möchten, ist juristische Unterstützung der richtige nächste Schritt. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, was jetzt getan werden kann.

FAQ zu FestgeldInfo24, dem unseriösen Festgeld-Akteur

Ist FestgeldInfo24 ein seriöser Anbieter für Festgeldanlagen?

FestgeldInfo24 ist kein seriöser Broker für Festgeld oder Krypto-Trading, sondern Teil eines mutmaßlich illegalen Anlagebetrugs. Die BaFin warnt ausdrücklich vor festgeldinfo24.com und stellt klar, dass keine Erlaubnis nach § 32 KWG vorliegt.

Was bedeutet die BaFin-Warnung zu FestgeldInfo24 konkret für Anleger?

Die BaFin stuft die angebotenen Festgeldanlagen als unerlaubtes Einlagengeschäft ein, sodass die Plattform illegal agiert. Wer trotzdem investiert, riskiert erfahrungsgemäß einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals.

Warum zahlt FestgeldInfo24 angebliche Gewinne nicht aus?

Die auf dem Bildschirm angezeigten Gewinne sind reine Fiktion und dienen nur dazu, weitere Einzahlungen auszulösen. Bei Auszahlungswünschen werden Betroffene mit angeblichen Gebühren oder Steuern hingehalten, was typisch für strukturierten Anlagebetrug ist.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Geschädigte von FestgeldInfo24?

Strafrechtlich kommen insbesondere Betrug nach § 263 StGB und Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB in Betracht. Zivilrechtlich können Rückzahlungsansprüche vor allem aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB gegenüber den Kontoinhabern geltend gemacht werden, über deren Konten die Gelder geflossen sind.



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