Warnung vor FinFreedom bzw. FinancialFreedomer – Scam!

Unseriöse Erfahrungen auf financialfreedomer.net – Bewertung: Absolut mies!

FinFreedom bzw. FinancialFreedomer (financialfreedomer.net) wurde der Kantonspolizei Zürich aufgrund verdächtiger Aktivitäten gemeldet, weshalb diese sich dazu veranlasst sah, am 28.10.2025 eine Warnung herauszugeben. Nutzer berichten von unseriösem Verhalten seitens FinFreedom bzw. FinancialFreedomer, weshalb größte Vorsicht geboten ist. Wer auf financialfreedomer.net investiert hat oder dazu aufgefordert wurde, sollte unverzüglich handeln – der Verdacht auf Anlagebetrug liegt unserer Bewertung auf der Hand. Miese Erfahrungen auf financialfreedomer.net gemacht? Sie wurden betrogen und ausgenutzt, und zwar emotional und finanziell? Dann melden Sie sich! Wir sind auf Fälle wie diesen spezialisiert und können die Spur Ihres Geldes aufnehmen.


FinFreedom / FinancialFreedomer – Erfahrungen zeigen Betrug auf

FinFreedom bzw. FinancialFreedomer wird als Plattform für finanzielle Freiheit, schnelles Einkommen und vermeintlich sichere Investitionen – etwa in Kryptowährungen – beworben. Betroffene berichten aber, dass Auszahlungen verweigert oder nur gegen zusätzliche Zahlungen freigegeben werden. Die Krux dabei: Zu den versprochenen Auszahlungen kommt es aber dann aber nie oder nur in marginalen Summen.


Fadenscheinige Hinterhof-Callcenter in Asien als Ausgangspunkt?

Hinter derartigen Angeboten verbergen sich häufig Tätergruppen, die Anleger mit professionellen Webseiten und aggressivem Marketing täuschen, nicht selten operieren die Täter aus fadenscheinigen Hinterhof-Callcentern im asiatischen Raum. Es gibt dort einige Hotspots, die erfahrenen Ermittlern wohlbekannt sind. Wer denkt, dass die dortigen Mitarbeiter allesamt freiwillig dort sitzen und meist westliche Opfer ausnehmen, der irrt gewaltig.


FinFreedom / FinancialFreedomer: Juristische Konsequenzen

Rechtlich kann das Verhalten von FinFreedom / FinancialFreedomer den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB erfüllen. Wer durch Täuschung über vermeintliche Gewinne zu Überweisungen veranlasst wird, ist Opfer eines Vermögensdelikts. Anleger sollten sämtliche Kommunikationen, Transaktionsdaten und Kontoauszüge sichern und einen Anlagebetrug-Anwalt zurate ziehen.


Fehlende Erlaubnis nach § 32 KWG – illegaler Finanzdienstleister

Für das Angebot von Anlage- oder Finanzdienstleistungen in Deutschland ist gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. FinFreedom bzw. FinancialFreedomer erscheint nicht in öffentlichen Registern als zugelassener Finanzdienstleister. Das deutet darauf hin, dass die Betreiber ohne erforderliche Lizenz tätig sind. Ein solches Vorgehen ist illegal und kann zivil- wie strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Anlegern stehen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie Rückforderungsansprüche aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) zu.


Impressumspflicht verletzt – Verstoß gegen § 5 DDG

Ein seriöser Anbieter muss nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ein vollständiges Impressum mit Name, Anschrift und Kontaktinformationen bereithalten. Auf der Webseite financialfreedomer.net ist ein solches Impressum nicht auffindbar. Diese fehlende Transparenz ist ein starkes Indiz für ein betrügerisches Vorgehen und erschwert die Rechtsverfolgung erheblich. Betroffene sollten sämtliche verfügbaren Informationen (E-Mails, Telefonnummern, Domains, Ansprechpartner, Namen etwaiger Internetbekanntschaften, die einen zu FinFreedom / FinancialFreedomer gelotst haben) dokumentieren, um Beweise zu sichern.


Was tun als FinFreedom-/ FinancialFreedomer-Opfer? Checkliste:

  Keine weiteren Zahlungen leisten – auch nicht zur „Freischaltung“ von Gewinnen.
  Schriftliche Beweise (E-Mails, Kontoauszüge, Chatverläufe, Namen) sichern.
  Unverzüglich Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
  Unterstützung durch eine auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei wie die unsere einholen.
  Kontoverbindungen prüfen und Zahlungsdienstleister informieren. Gerne prüfen wir im Rahmen eines Mandats potenzielle Geldrückholungsinitiierungen.

Schnelles Handeln erhöht die Chancen, verlorene Gelder zurückzuerhalten oder weitere Schäden zu vermeiden. Lassen Sie sich auf keine (weiteren) Konversationen mit den Tätern ein, diese sind hochgradig manipulativ und verfolgen lediglich ein Ziel: Ihnen all Ihr Geld abzunehmen!


Hilfe für Opfer – Kanzlei Resch Rechtsanwälte

Seit fast vierzig Jahren vertritt das Resch Rechtsanwälte-Team aus Berlin geschädigte Anleger im Bereich Anlagebetrug, zu dem auch der Online-Trading-Betrug gehört. Wenn Sie über FinFreedom bzw. FinancialFreedomer Geld verloren haben, beraten unsere Spezialanwälte Sie individuell und diskret – wir prüfen alle Rückforderungsmöglichkeiten und setzen alle Hebel in Bewegung, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Auch mit internationalem Bezug! Kontakt: Telefon +49 30 / 88 59 77 0, oder unser intuitives Online-Kontaktformular unter resch-rechtsanwaelte.de.


FAQ – Häufige Fragen zu FinFreedom / FinancialFreedomer

Was ist FinFreedom / FinancialFreedomer?
Eine betrügerische Onlineplattform, die Anleger mit Versprechen von „Finanzfreiheit“ und schnellen Gewinnen lockt.

Ist financialfreedomer.net seriös?
Nein, laut Kantonspolizei Zürich besteht der Verdacht auf betrügerische Aktivitäten.

Kann ich mein investiertes Geld zurückbekommen?
Ja, unter Umständen über zivilrechtliche Rückforderungsansprüche (§ 812 BGB) oder durch Schadensersatz (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB).

Was soll ich tun, wenn ich betroffen bin?
Sichern Sie Beweise, stoppen Sie Zahlungen und wenden Sie sich an eine auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei wie Resch Rechtsanwälte.



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