Flux-Market:
Vorsicht bei dieser Plattform – Scam-Gefahr!
23.06.2026 Haben Sie bei Flux-Market investiert und die Website flux-mart(.)top genutzt? Dann handelt es sich um Anlagebetrug. Die britische Finanzaufsicht FCA warnt ausdrücklich vor diesem Anbieter. Die Täter nutzen die Domain flux-mart(.)top sowie Kontaktangaben wie +447342540066 und support@flux-mart(.)top und geben eine Adresse in 55-61 HIGH ST, SE9 1TD, ELTHAM, United Kingdom an, die nachweislich keine Verbindung zu den Hintermännern der Website hat. Lesen Sie diesen Artikel jetzt, um zu erfahren, ob und wie Sie Ihr Geld zurückholen können. Wir vertreten Anlagebetrugsopfer im In- und Ausland.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Gibt es die hier eruierte Flux-Market wirklich?
Die Plattform Flux-Market inszeniert eine überzeugende Handelsumgebung. Die angezeigten Kontostände und Gewinne sind Teil einer gezielten Täuschung. Es existieren keine echten Trades. Die Täter nutzen die Domain flux-mart(.)top, die am 24.09.2025 bei NameSilo, LLC registriert wurde. Besonders perfide ist der Identitätsmissbrauch. Die Betrüger treten als angebliche Flux Market LTD auf. Eine gleichnamige Gesellschaft (nur leicht anders geschrieben: Fluxmarket LTD) ist im britischen Handelsregister eingetragen, hat aber nichts mit der Website zu tun. Diese Gesellschaft ist selbst betroffen, da ihr Name missbraucht wird.
Warnung der FCA (UK) zu Flux-Market
Die Financial Conduct Authority hat eine offizielle Warnung veröffentlicht. Diese Warnung bedeutet, dass keine Erlaubnis für Finanzdienstleistungen vorliegt. Ein Verstoß gegen § 32 KWG liegt nahe, da ohne Genehmigung Bank- oder Finanzgeschäfte angeboten werden. Für Anleger ist dies ein klares Signal. Ihre Erfahrungen mit Flux-Market bestätigen die Einschätzung der Aufsicht.
Broker zahlt nicht aus
Typisch für Trading-Betrug ist die Verweigerung von Auszahlungen. Auch bei Flux-Market werden immer neue Gebühren verlangt. Angebliche Steuern oder Provisionen sollen vor einer Auszahlung gezahlt werden. Diese Forderungen sind frei erfunden. Wer zahlt, verliert weiteres Geld. Viele Erfahrungen zeigen, dass die Auszahlung nie erfolgt. Eine positive Bewertung ist daher nicht seriös möglich.
Ohne Bankkonten geht es nicht
Die Täter benötigen reale Konten, um Gelder zu vereinnahmen. Diese Konten werden von Dritten bereitgestellt. Hier greift der Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und machen Ansprüche geltend. Ohne diese Konten könnte der Betrug nicht funktionieren. Genau hier setzen wir an, um Ihr Geld zurückzuholen.
Wer sind die Hintermänner?
Die Struktur hinter Flux-Market ist arbeitsteilig organisiert. Callcenter, technische Betreiber und Geldwäscher arbeiten zusammen. Es besteht der Verdacht einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB. Die angegebenen Kontaktdaten dienen nur der Täuschung. Die Adresse in London ist nicht mit den Tätern verbunden.
Juristische Einordnung des Anlagebetrugs
Anlagebetrug liegt vor, wenn eine Person wissentlich falsche Informationen nutzt, um einem anderen Geld zu entziehen. Genau dies geschieht bei Flux-Market. Strafrechtlich ist § 263 StGB einschlägig. Zusätzlich kommt § 264a StGB in Betracht. Zivilrechtlich bestehen Ansprüche aus § 812 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Diese Ansprüche richten sich insbesondere gegen die Kontoinhaber.
Achtung bei Rückzahlungen
In manchen Fällen erfolgen kleine Rückzahlungen. Diese dienen nur dem Aufbau von Vertrauen. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich unter Umständen selbst der Geldwäsche strafbar machen. Lassen Sie sich daher rechtlich beraten.
Checkliste für Betroffene von Flux-Market
- Keine weiteren Zahlungen leisten
- Sämtliche Kommunikation und Zahlungsbelege sichern
- Anzeige bei der Polizei erstatten
- Einen spezialisierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren
RESCH Rechtsanwälte hilft Ihnen
RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Wir verfolgen konsequent die Spur der Zahlungen und identifizieren die Verantwortlichen im Geldwäschenetzwerk.
Wenn Sie Geld an Flux-Market überwiesen haben und es zurückholen möchten, warten Sie nicht länger. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, wie Sie jetzt vorgehen sollten.
FAQ zu Flux-Market – Fake-Online-Broker und Trading-Betrug
Ist Flux-Market ein echter Broker für Krypto- und Online-Trading?
Flux-Market ist kein regulierter Broker, sondern eine betrügerische Plattform ohne echte Trades. Die dargestellten Kontostände, Profite und Gewinne sind manipuliert und dienen allein der Täuschung von Anlegern.
Welche Bedeutung hat die FCA-Warnung zu Flux-Market?
Die Warnung der britischen Financial Conduct Authority zeigt, dass Flux-Market keine Erlaubnis für Finanz- oder Broker-Geschäfte hat. Für Anleger ist dies ein deutlicher Hinweis auf ein illegales Trading-Angebot mit hohem Verlustrisiko.
Warum erhalte ich bei Flux-Market keine Auszahlung meiner Gewinne?
Wie bei typischem Trading-Betrug verweigert Flux-Market systematisch Auszahlungen und verlangt immer neue, frei erfundene Gebühren, Steuern oder Provisionen. Selbst nach Zahlung dieser vermeintlichen Kosten erfolgt in der Regel keine Auszahlung.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Hintermännern von Flux-Market?
Das Geschäftsmodell von Flux-Market erfüllt nach der juristischen Einordnung regelmäßig den Tatbestand des Anlagebetrugs nach § 263 StGB und kann mit Geldwäsche nach § 261 StGB verknüpft sein. Zivilrechtlich kommen insbesondere Rückforderungsansprüche aus § 812 BGB gegen die Kontoinhaber in Betracht.


