Spezialkanzlei für Anlagebetrug Erfahrung seit über 40 Jahren

Fraud-Commission:
Warnung vor unseriösem Trading-Anbieter

24.06.2026 Haben Sie Kontakt mit der vermeintlichen Fraud-Commission über fraud-commission.com gehabt und wurden zur Zahlung aufgefordert? Dann handelt es sich womöglich um Anlagebetrug. Die hier agierenden Protagonisten geben sich als Helfer in der Not aus und nutzen bereits entstandene Verluste gezielt für ihre betrügerischen Zwecke aus. Die Domain fraud-commission.com wurde erst am 28.01.2026 bei Hello Internet Corp registriert und widerspricht damit der behaupteten langjährigen Erfahrung. Lesen Sie diesen Artikel jetzt und schützen Sie Ihr Geld.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es die angebliche Fraud-Commission wirklich?

Die Plattform Fraud-Commission inszeniert eine professionelle Kulisse. Es werden angebliche Ermittlungen zu Trading-Betrug angeboten und eine langjährige Erfahrung suggeriert. In Wahrheit ist dies eine Täuschung. Die Domain fraud-commission.com ist erst seit dem 28.01.2026 registriert. Das passt nicht zu den dargestellten mehr als 25 Jahren Erfahrung. Die angegebene Adresse Kurfürstendamm 123 in Berlin führt zu keiner nachweisbaren Geschäftstätigkeit. Auch die genannte Gesellschaft Fraud Commission Solutions Ltd in London ist unter der Adresse Mock Street 17 nicht auffindbar. Die Telefonnummer +44 20 7946 0999 und die E-Mail info@fraud-commission.com dienen nur der Kontaktaufnahme im Rahmen der Täuschung. Die gesamte Darstellung ist eine Show, die Vertrauen schaffen soll.

Fraud-Commission als Recovery-Scam-Institution?

Fraud-Commission richtet sich gezielt an bereits geschädigte Anleger. Es wird behauptet, verlorene Gelder aus Trading-Betrug zurückholen zu können. Dafür werden immer weitere Zahlungen verlangt. Genau hier liegt der Kern des Betrugs. Es handelt sich um einen klassischen Recovery-Scam. Die Täter nutzen die Situation aus und bauen Druck auf. Viele Betroffene berichten in ihren Erfahrungen, dass immer neue Gebühren verlangt werden. Eine Auszahlung erfolgt nicht. Diese Erfahrung wiederholt sich systematisch.

Immer weitere Gebühren, die gezahlt werden sollen?

Im Ablauf zeigt sich ein typisches Muster. Zunächst wird eine erfolgreiche Rückholung in Aussicht gestellt. Danach folgen Forderungen nach Gebühren für angebliche Ermittlungen oder rechtliche Schritte. Jede Zahlung führt zu neuen Forderungen. Eine tatsächliche Rückführung des Geldes findet nicht statt. Die Erfahrungen zeigen klar, dass es nur um weitere Zahlungen geht. Eine positive Bewertung der Plattform ist daher nicht gerechtfertigt.

Ohne Bankkonten funktioniert der Betrug nicht

Damit die Täter Geld vereinnahmen können, nutzen sie reale Bankkonten. Diese Konten stehen im Zentrum des Systems. Ohne solche Konten wäre der Betrug nicht umsetzbar. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und verfolgen Ansprüche auf Rückzahlung. Denn wer unrechtmäßig erlangte Gelder erhält, ist zur Herausgabe verpflichtet. Genau hier setzen zivilrechtliche Schritte an.

Wer sind die Hintermänner?

Die Struktur hinter Fraud-Commission deutet auf ein organisiertes Vorgehen hin. Es werden mehrere Identitäten und Standorte vorgetäuscht. Dies spricht für arbeitsteilige Abläufe. Häufig sind Geldwäschenetzwerke eingebunden. Diese ermöglichen die Weiterleitung der Gelder. Wir analysieren die Zahlungsströme und identifizieren die Verantwortlichen. Dadurch entstehen konkrete Ansatzpunkte für die Rückforderung.

Juristische Einordnung des Anlagebetrugs

Anlagebetrug liegt vor, wenn eine Person wissentlich falsche Informationen nutzt, um einem anderen Geld zu entziehen. Dieses Verhalten erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB. Auch § 264a StGB kann einschlägig sein. Die Nutzung von Konten zur Verschleierung erfüllt den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB. Zivilrechtlich bestehen Ansprüche aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Diese Ansprüche richten sich auch gegen die Kontoinhaber. Wer Gelder aus solchen Quellen erhält, könnte sich selbst strafbar machen.

Was tun bei unguten Erfahrungen mit Fraud-Commission?

Wenn Sie juristisch auffällige Erfahrungen mit Fraud-Commission gemacht haben, handeln Sie sofort:

  • Keine weiteren Zahlungen mehr leisten, sich nicht mehr beeinflussen lassen
  • Sämtliche Kommunikationsdaten sichern
  • Überweisungsbelege dokumentieren
  • Strafanzeige erstatten, beispielsweise bei der Polizei
  • Spezialisierten Anwalt für Anlagebetrugsschemata einschalten

Fazit und rechtliche Hilfe für Fraud-Commission-Opfer

Die Erfahrungen und die Bewertung zu Fraud-Commission zeigen eindeutig, dass es sich um einen gezielten Recovery-Scam handelt. Die Täter nutzen bestehende Schäden aus und verlangen weitere Zahlungen. RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes und identifizieren die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks.

Wenn Sie Ihr Geld von Plattform Fraud-Commission zurückfordern möchten, ist juristische Unterstützung der richtige nächste Schritt. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, was jetzt getan werden kann.

FAQ zu Fraud-Commission, dem suspekten Betrugshilfe-Dienst

Wie seriös ist die Plattform Fraud-Commission wirklich?
Fraud-Commission tritt zwar mit professioneller Außendarstellung auf, die konkreten Umstände und Erfahrungen sprechen jedoch klar für einen betrügerischen Recovery-Scam rund um angeblichen Trading-Betrug.

Woran erkenne ich den Recovery-Scam von Fraud-Commission?
Typisch sind Versprechen, bereits verlorene Gelder von Brokern oder Trading-Plattformen zurückholen zu können, gekoppelt mit immer neuen Gebührenforderungen ohne nachweisbare Rückzahlung.

Ich habe bei Fraud-Commission gezahlt, aber keine Rückerstattung erhalten – was bedeutet das rechtlich?
In solchen Konstellationen liegt regelmäßig der Verdacht eines Anlagebetrugs nach § 263 StGB sowie von Geldwäsche nahe, zudem bestehen zivilrechtliche Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB.

Welche ersten Schritte sollte ich nach schlechten Erfahrungen mit Fraud-Commission ergreifen?
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, sichern Sie sämtliche Kommunikations- und Zahlungsnachweise und erstatten Sie Strafanzeige, um Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem illegalen Krypto- und Trading-Betrug zu wahren.



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