Goldhändler TGI AG:
BaFin-Warnung lässt aufhorchen
25.06.2026 Goldhändler TGI AG unter Druck: Rückabwicklung und Rückzahlung der angenommenen Gelder! BaFin-Anordnung, FMA-Maßnahmen und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Was Anleger jetzt wissen müssen, um ihre Rechte jetzt aktiv zu sichern: Die BaFin fordert in ihrer Warnung vom 24.06.2026 die sofortige Einstellung und unverzügliche Abwicklung des Einlagengeschäfts mit Verpflichtung der unverzüglichen Zurückzahlung der angenommenen Gelder. Die TGI AG aus Vaduz (Liechtenstein) steht derzeit im Fokus mehrerer Finanzaufsichtsbehörden und der liechtensteinischen Staatsanwaltschaft. Innerhalb weniger Monate haben die BaFin (Deutschland), die FMA Liechtenstein und die FMA Österreich Maßnahmen bzw. Warnungen gegen das Unternehmen veröffentlicht. Hinzu kommen strafrechtliche Ermittlungen, die bereits zu einer Hausdurchsuchung am Firmensitz in Liechtenstein geführt haben. Wer bei der TGI AG investiert hat, sollte die dramatischen aktuellen Entwicklungen nicht unterschätzen. Für Anleger stellt sich deshalb nicht mehr die Frage, ob Risiken bestehen, sondern vielmehr: Wie sichere ich jetzt meine TGI AG-Ansprüche. Jetzt handeln, bevor wichtige Ansprüche verloren gehen!
Was ist die TGI AG?
Die TGI AG ist eine liechtensteinische Aktiengesellschaft mit Sitz in Städtle 33, FL-9490 Vaduz mit dem Verwaltungsratspräsidenten Helmut Kaltenegger. Sie ist unter der Handelsregister-Nummer FL-0002.646.647-1 seit dem 29.10.2020 eingetragen. Laut Handelsregister umfasst der Unternehmenszweck unter anderem den Handel und Vertrieb von Edelmetallen sowie verschiedene Handels- und Finanzgeschäfte. Das Unternehmen wirbt mit dem Slogan: „Gold mit Rabatt. Nur bei TGI.“ und vermarktet insbesondere verschiedene Goldprodukte, bei denen Anleger physische Goldbarren erwerben sollen. Im Mittelpunkt des Marketings stehen außergewöhnliche Rabattmodelle, die je nach Vertragsgestaltung teilweise erhebliche Preisnachlässe und langfristige Bonuszahlungen versprechen. So gibt es die TGI-Produkte:
- Feingoldbarren – Customer Basic 2 %
- Feingoldbarren – Customer Basic 2 % + Treuerabatt
- Sales Premium
- Feingoldbarren – Sofortrabatt
Was ist von den vollmundigen Versprechungen der TGI AG zu halten und wieso ist die TGI AG im Visier der Finanzaufsichts- und der Strafverfolgungsbehörden? Nachfolgend ein Blick auf die erschreckende Chronologie der behördlichen Maßnahmen gegen die TGI AG.
Chronologie der behördlichen Maßnahmen gegen die TGI AG
24.09.2025 – Warnung der FMA Liechtenstein
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein veröffentlichte am 24.09.2025 eine Warnmeldung zur TGI AG. Die Behörde erklärte, dass die TGI AG über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA verfüge und daher nicht im offiziellen Register der Finanzmarktaufsicht eingetragen sei. Die FMA wies ausdrücklich darauf hin, dass die Gesellschaft insbesondere keine bewilligungs- oder registrierungspflichtigen Finanzdienstleistungen in Liechtenstein erbringen dürfe.
06.03.2026 – BaFin-Verbrauchermitteilung
Am 06.03.2026 veröffentlichte die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Verbrauchermitteilung zur TGI AG. Die BaFin erklärte, Anhaltspunkte dafür zu haben, dass die TGI AG in Deutschland unter der Bezeichnung „Goldkauf mit Rabatt“ Vermögensanlagen öffentlich anbiete, ohne dass hierfür ein gesetzlich erforderlicher Verkaufsprospekt veröffentlicht worden sei.
April 2026 – Warnung der FMA Österreich
Im Frühjahr 2026 veröffentlichte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA Österreich) eine Warnung zur TGI AG. Nach den veröffentlichten Berichten stellte die Behörde klar, dass die TGI AG nicht über die erforderliche Konzession verfüge, um konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu betreiben.
26.05.2026 – Auch die FMA Liechtenstein greift durch
Zusätzlich hat die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein Maßnahmen gegen mehrere Produkte der TGI AG erlassen. Betroffen sind nach den veröffentlichten Informationen insbesondere:
- Customer Basic 2 %
- Sales Premium
- Sofortrabatt
Nach Auffassung der Behörde könnten diese Angebote als bewilligungspflichtige Einlagengeschäfte einzustufen sein. Die FMA ordnete die Einstellung dieser Angebote sowie die Abwicklung der vereinnahmten Kundengelder an. Die TGI AG weist diese Vorwürfe zurück und sieht ihre Verträge als Goldkaufverträge an.
02.06.2026 – Besonders kritisch: Strafrechtliche Ermittlungen und Hausdurchsuchung bei der TGI AG
Neben den aufsichtsrechtlichen Verfahren laufen inzwischen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Anfang Juni 2026 wurde die Firmenzentrale der TGI AG in Vaduz durchsucht. Nach veröffentlichten Berichten stehen Ermittlungen im Raum wegen des Verdachts auf:
- gewerbsmäßig schweren Betrug,
- Geldwäsche,
- Verstöße gegen das Bankengesetz
Wichtig ist: Es handelt sich derzeit um Ermittlungen. Eine Verurteilung liegt nicht vor und für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Dennoch zeigt die Hausdurchsuchung, dass die Behörden in Liechtenstein die Vorwürfe offensichtlich sehr ernst nehmen.
24.06.2026 – BaFin ordnet Abwicklung und unverzügliche Rückzahlung an
Besonders alarmierend ist die aktuelle Maßnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 24.06.2026. Die Behörde teilte mit, dass sie bereits mit Bescheid vom 19.06.2026 angeordnet habe, dass die TGI AG, das aus Sicht der BaFin unerlaubt betriebene Einlagengeschäft unverzüglich einstellen und abwickeln müsse. Betroffen ist nach der Veröffentlichung ausdrücklich das Produkt „Sales Premium“. Die TGI AG wurde verpflichtet, die angenommenen Gelder zurückzuzahlen. Bereits zuvor hatte die BaFin erklärt, dass Anhaltspunkte für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorliegen. Für Anleger bedeutet dies: Selbst die zuständige deutsche Finanzaufsicht hat erhebliche aufsichtsrechtliche Bedenken gegen Teile des Geschäftsmodells.
TGI AG: Welche Ansprüche könnten Ihnen zustehen?
Abhängig vom konkreten Vertrag können verschiedene Ansprüche in Betracht kommen.
Rückabwicklungsansprüche
Die aktuellen BaFin- und FMA-Maßnahmen können Anhaltspunkte dafür liefern, ob Verträge rückabgewickelt werden können oder bereits jetzt entsprechende Schritte geprüft werden sollten.
Schadensersatzansprüche
Je nach Einzelfall können Schadensersatzansprüche gegen verschiedene Beteiligte in Betracht kommen. Dazu können gehören:
- Anbieter,
- Vermittler,
- Berater,
- Vertriebsorganisationen.
Ansprüche gegen Vermittler
Viele Anleger haben ihre Investition nicht direkt bei der TGI AG abgeschlossen, sondern über Vertriebsmitarbeiter, Empfehlungsgeber oder Vermittler. In diesen Fällen stellt sich regelmäßig die Frage:
- Wurden alle Risiken erläutert?
- Wurden die Produkte zutreffend dargestellt?
- Wurden behördliche Risiken angesprochen?
Diese Punkte können für spätere Ansprüche entscheidend sein. Welche Anspruchsgrundlagen bestehen, muss individuell geprüft werden.
Wenn Sie TGI AG-Anleger sind: Jetzt sollten Sie aktiv werden!
Viele Investoren fragen derzeit: „Soll ich erst einmal abwarten?“ Unsere Einschätzung lautet: Nein! Aus anwaltlicher Sicht ist bloßes Abwarten jedoch häufig die schlechteste Strategie. Wer bei der TGI AG investiert hat, sollte seine rechtliche Position jetzt analysieren lassen. Denn derzeit kann niemand mit Sicherheit sagen,
- wie die Gerichte entscheiden werden,
- welche Produkte künftig noch vertrieben werden dürfen,
- welche Rückabwicklungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen,
- wie sich die Ermittlungen entwickeln werden.
Gerade in unsicheren Situationen ist die frühzeitige Sicherung möglicher Ansprüche besonders wichtig.
Wie Sie Ihr Geld zurückholen können: Kostenlose Ersteinschätzung für TGI-Anleger
RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Gold-Skandale, wie „PIM Gold“ oder „BWF Stiftung“ sind uns gut bekannt. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Unsere auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwälte prüfen Ihren Fall individuell.
Wir analysieren:
- Ihre Verträge,
- Ihre Einzahlungen,
- den aktuellen Status Ihres Investments,
- mögliche Rückabwicklungsansprüche,
- mögliche Schadensersatzansprüche.
Wenn Sie Ihr Geld zurückerhalten möchten, sollten Sie jetzt handeln, statt abzuwarten. Jetzt Ansprüche sichern – bevor wichtige Fristen verstreichen! Nutzen Sie jetzt das Kontaktformular, fordern Sie einen Rückruf an oder kontaktieren Sie unsere Kanzlei direkt unter +49 30 / 88 59 77 0 für eine unverbindliche juristische Ersteinschätzung. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.
Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen, bevor andere über Ihre rechtlichen Möglichkeiten entscheiden.
FAQ – TGI AG: Häufige Fragen von Anlegern
Ist die TGI AG insolvent?
Nach derzeit öffentlich bekannten Informationen wurde bislang kein Insolvenzverfahren über die TGI AG eröffnet.
Warum steht die TGI AG aktuell in den Schlagzeilen?
Gegen die TGI AG wurden Maßnahmen der BaFin und der FMA Liechtenstein veröffentlicht, zudem laufen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in Liechtenstein.
Welche Produkte sind von den Maßnahmen betroffen?
Nach den veröffentlichten Informationen betreffen die FMA-Maßnahmen insbesondere Customer Basic 2 %, Sales Premium und Sofortrabatt.
Kann ich mein investiertes Geld zurückfordern?
Ob Rückzahlungs- oder Rückabwicklungsansprüche bestehen, hängt vom jeweiligen Vertrag und Einzelfall ab und sollte anwaltlich geprüft werden.
Sollte ich jetzt meinen Vertrag kündigen?
Ob eine Kündigung sinnvoll ist, kann nur anhand der konkreten Vertragsunterlagen beurteilt werden. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Muss ich jetzt sofort handeln?
Anleger sollten ihre Unterlagen sichern und mögliche Ansprüche frühzeitig prüfen lassen, um keine Fristen oder rechtlichen Möglichkeiten zu versäumen.
Sollte ich neue Vereinbarungen der TGI AG unterschreiben?
Neue Vereinbarungen sollten niemals ungeprüft unterschrieben werden. Vorher sollte eine rechtliche Bewertung erfolgen.
Kann ich auch gegen meinen Vermittler vorgehen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können neben Ansprüchen gegen die TGI AG auch Ansprüche gegen Vermittler oder Berater bestehen.
Gibt es bereits Gerichtsurteile gegen die TGI AG?
Derzeit stehen vor allem Behördenmaßnahmen und Ermittlungen im Vordergrund. Maßgebliche Gerichtsentscheidungen zu den zentralen Vorwürfen sind bislang nicht bekannt.
Was wirft die BaFin der TGI AG vor?
Die BaFin sieht Anhaltspunkte für ein unerlaubtes Einlagengeschäft und hat eine entsprechende Abwicklungsanordnung veröffentlicht.
Was wirft die FMA Liechtenstein der TGI AG vor?
Die FMA vertritt die Auffassung, dass mehrere Produkte der TGI AG als bewilligungspflichtige Einlagengeschäfte einzustufen sein könnten.
Wird gegen Verantwortliche der TGI AG ermittelt?
Ja. Laut veröffentlichten Berichten laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug, Geldwäsche und Verstöße gegen das Bankengesetz. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Welche Unterlagen sollte ich jetzt aufbewahren?
Verträge, Zahlungsnachweise, Kontoauszüge, E-Mails, Werbeunterlagen und sämtliche Kommunikation mit Vermittlern sollten gesichert werden.
Kann ich Schadensersatz verlangen?
Je nach Einzelfall können Schadensersatzansprüche gegen verschiedene Beteiligte in Betracht kommen. Dies sollte individuell geprüft werden.
Warum sollte ich meine Ansprüche jetzt prüfen lassen?
Frühzeitiges Handeln hilft dabei, Beweise zu sichern, Fristen einzuhalten und mögliche Ansprüche bestmöglich vorzubereiten. Fordern Sie ihre unverbindliche kostenlose Ersteinschätzung an!
Checkliste für TGI-Anleger – Diese Schritte sollten Sie jetzt durchführen:
Wichtige Empfehlung: Wer bei der TGI AG investiert hat, sollte jetzt aktiv werden und seine rechtliche Position sichern.
- Vertragsunterlagen zusammentragen
- Zahlungsnachweise sichern
- Vermittler und Ansprechpartner dokumentieren
- Keine neuen Vereinbarungen ungeprüft unterschreiben
- Keine Unterlagen löschen
- Eigenen Vertragsstatus prüfen
- Aktuelle Behördenmaßnahmen dokumentieren
- Mögliche Ansprüche rechtlich prüfen lassen
- Fristen nicht versäumen
- Kostenfreie Ersteinschätzung nutzen
Wenn Sie bei der TGI AG investiert haben, sollten Sie möglichst frühzeitig eine anwaltliche Prüfung veranlassen. Je früher TGI AG-Anleger handeln, desto besser können Beweise gesichert, Fristen gewahrt und mögliche Ansprüche geltend gemacht werden.


