E-Mail-Adresse "info@vwd-solutions.com":
Anleger geprellt – so läuft die Masche ab
19.06.2026 Haben Sie ein Festgeldangebot über die E-Mail-Adresse info@vwd-solutions.com erhalten? Dann handeln Sie sofort, denn laut BaFin Warnung vom 12.06.2026 steht fest, dass es sich um Anlagebetrug durch Identitätsmissbrauch der vwd TransactionSolutions AG handelt. Die Täter nutzen täuschend echte Kommunikation, um Vertrauen aufzubauen und Zahlungen zu erlangen. Lesen Sie diesen Artikel genau, um Ihre Erfahrungen einzuordnen und Ihr Geld zurückzufordern.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Was steckt hinter info@vwd-solutions.com?
Die Täter treten unter der E-Mail-Adresse info@vwd-solutions.com auf und geben sich als seriöser Anbieter aus. Tatsächlich handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch, denn die Angebote stammen nicht von der echten vwd TransactionSolutions AG. Die BaFin hat hierzu eine klare Warnung veröffentlicht. Damit steht fest, dass Anleger gezielt getäuscht werden. Ihre Erfahrungen zeigen ein typisches Muster des Festgeld Betrugs.
Wie läuft der Festgeld Betrug durch info@vwd-solutions.com ab?
Die Ansprache erfolgt meist per E-Mail oder Telefon. Es werden attraktive Festgeldkonditionen versprochen, die über dem Marktniveau liegen. Nach der Einzahlung erscheinen vermeintliche Guthaben oder Bestätigungen. Diese Darstellung ist jedoch Teil der Inszenierung. Eine Auszahlung erfolgt nicht. Stattdessen werden weitere Zahlungen gefordert. Genau dieses Verhalten prägt die negative Bewertung vieler Betroffener.
BaFin Warnung zu info@vwd-solutions.com ernst nehmen
Die BaFin hat am 12.06.2026 ausdrücklich vor diesen Angeboten gewarnt. Eine solche Warnung bedeutet, dass keine Erlaubnis nach § 32 KWG vorliegt. Anbieter ohne Erlaubnis handeln illegal. Wer dennoch Einlagen entgegennimmt, erfüllt regelmäßig den Straftatbestand. Für Ihre Erfahrungen ist diese Warnung ein entscheidender Hinweis auf Anlagebetrug.
Gibt es echte Festgeldanlagen bei info@vwd-solutions.com?
Die Darstellung wirkt professionell und überzeugend. Es werden bekannte Namen genutzt, um Seriosität vorzutäuschen. In Wahrheit existiert kein echtes Anlageprodukt. Die gesamte Kommunikation ist Teil einer Täuschung. Anleger sehen lediglich Zahlen und Bestätigungen ohne realen Gegenwert. Diese Show dient nur dazu, weitere Zahlungen auszulösen.
Juristische Einordnung des Vorgehens
Wer andere über den wahren Sachverhalt täuscht, um an deren Geld zu kommen, handelt betrügerisch. Dieses Verhalten erfüllt § 263 StGB. Zusätzlich kommt § 264a StGB in Betracht. Die Verwendung fremder Unternehmensdaten deutet auf organisierte Strukturen hin. Auch § 261 StGB wegen Geldwäsche ist regelmäßig einschlägig. Zivilrechtlich bestehen Ansprüche aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB.
Ohne Bankkonten funktioniert der Betrug nicht
Die Täter benötigen reale Bankkonten, um Zahlungen zu empfangen. Diese Konten gehören häufig Dritten, die in das Geldwäschenetzwerk eingebunden sind. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und verfolgen die Geldströme. Unser Ziel ist es, die verantwortlichen Personen haftbar zu machen und Ihr Geld zurückzuholen. Ohne diese Konten wäre der gesamte Betrug nicht möglich.
Risiko Geldwäsche bei Rückzahlungen
In Einzelfällen erhalten Geschädigte kleinere Beträge zurück. Dies dient ausschließlich dem Vertrauensaufbau. Wer solche Zahlungen annimmt, könnte sich unter Umständen selbst strafbar machen. Der Vorwurf kann Geldwäsche nach § 261 StGB betreffen. Lassen Sie solche Konstellationen juristisch prüfen.
Was Betroffene jetzt tun sollten
- Keine weiteren Zahlungen leisten
- Sämtliche Kommunikation und Zahlungsnachweise sichern
- Anzeige bei der Polizei erstatten
- Juristische Unterstützung in Anspruch nehmen
Ihr Weg zum Geld zurück
RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Wir identifizieren die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und setzen Ihre Ansprüche durch.
Wenn Sie Ihr Geld von info@vwd-solutions.com zurückfordern möchten, ist juristische Unterstützung der richtige nächste Schritt. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, was jetzt getan werden kann.
FAQ zu E-Mail-Angeboten von „info@vwd-solutions.com“
Was ist an Angeboten von „info@vwd-solutions.com“ problematisch?
Angebote von dieser E-Mail-Adresse nutzen nach der BaFin-Warnung unberechtigt den Namen der vwd TransactionSolutions AG, es liegt also ein Identitätsmissbrauch vor. Für Anleger besteht das Risiko, auf einen Festgeld-Betrug hereinzufallen und Gelder an Täter ohne Erlaubnis zu überweisen.
Handelt es sich bei den Festgeldangeboten um ein reguliertes Finanzprodukt?
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die konkreten Angebote nicht von einem regulierten Institut stammen, sondern von Dritten, die sich als vwd TransactionSolutions AG ausgeben. Damit fehlt regelmäßig die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis für Einlagen- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte.
Welche Straftatbestände kommen bei solchen Festgeld-Betrugsmodellen in Betracht?
In Betracht kommen insbesondere Betrug nach § 263 StGB und Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB, je nach Ausgestaltung der Täuschung und der versprochenen Anlagekonditionen. Bei arbeitsteilig agierenden Tätergruppen kann zudem eine Strafbarkeit wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB geprüft werden.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben geschädigte Anleger?
Zivilrechtlich kommen Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB sowie Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht. Parallel sollte eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen angestrebt werden, um Vermögenswerte zu sichern und weitere Geschädigte zu schützen.


