Lautermann & Partner:
Betrügerischer Geldrückholanbieter enttarnt
15.06.2026 Haben Sie mit Lautermann & Partner auf lautermann(.)com oder lautermann(.)net Kontakt gehabt? Dann stehen Sie im Fokus eines organisierten Betrugs bzw. eines anschließenden Follow-Up-Scams. Die Kantonspolizei Zürich hat am 10.06.2026 ausdrücklich vor beiden Domains gewarnt. Die angeblichen Recovery-Dienste, die auf den Websites angepriesen werden, sind frei erfunden und dienen nur dazu, weitere Zahlungen zu initiieren. Lesen Sie diesen Artikel jetzt und schützen Sie Ihr Vermögen vor den Händen der Kriminellen. Wir zeigen auf, wie die Masche funktioniert und wie Sie Ihr Geld retten können.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Gibt es die Kanzlei Lautermann & Partner wirklich?
Die Plattform Lautermann & Partner inszeniert eine angebliche Kanzlei mit internationaler Expertise. In Wahrheit handelt es sich um eine Täuschung. Die Domains lautermann(.)com und lautermann(.)net wurden erst am 05.03.2026 und 04.05.2025 bei NameCheap, Inc. registriert. Das widerspricht der auf den Sites behaupteten siebenjährigen Spezialisierung. Die angegebene Adresse Schanzenstrasse 4A in 3012 Bern (CH) führt zu keinem realen Website-Betreiber. Auch die E-Mail-Adresse info@lautermann(.)net dient nur der Kontaktaufnahme durch die Täter. Die Kantonspolizei Zürich hat daher eine klare Warnung ausgesprochen.
Lautermann & Partner und der Follow-Up-Scam
Viele Geschädigte berichten von identischen Erfahrungen mit Lautermann & Partner. Nach einem ersten Anlageverlust werden sie erneut kontaktiert und zur angeblichen Rückholung ihres Geldes bewegt. Genau hier setzt der Follow-Up-Scam an. Die Täter nutzen das Vertrauen und die Notlage gezielt aus. Versprechen wie eine angebliche Erfolgsquote von 93 % sind exorbitant und extrem unrealistisch. Aussagen zur forensischen Analyse von Blockchain-Transaktionen dienen nur der Täuschung. Und auch das behauptete Erfolgshonorar, welches Opfern angeboten wird, ist rechtlich unzulässig, da in der Schweiz reine Erfolgshonorare grundsätzlich verboten sind.
Lautermann & Partner zahlt nicht aus
Die Erfahrungen zeigen ein klares Muster. Es werden Gebühren für angebliche Ermittlungen oder Freigaben verlangt. Eine Auszahlung erfolgt nicht. Stattdessen folgen immer neue Forderungen. Diese Vorgehensweise erfüllt den Tatbestand des Anlagebetrugs gemäß § 263 StGB sowie des Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a StGB. Wer absichtlich eine falsche Tatsachengrundlage schafft, um sich Geld des Opfers anzueignen, begeht Anlagebetrug.
Ohne Konten keine Täuschung
Auch bei Lautermann & Partner gilt, dass echte Bankkonten genutzt werden. Ohne diese Konten kann kein Geld transferiert werden. Diese Konten gehören den Tätern oder deren Helfern. Hier greift der Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und machen zivilrechtliche Ansprüche geltend. Grundlage sind § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.
Wer steckt hinter Lautermann & Partner?
Die Struktur hinter Lautermann & Partner ist arbeitsteilig organisiert. Callcenter und technische Infrastruktur arbeiten Hand in Hand. Ziel ist es, Vertrauen aufzubauen und Zahlungen zu erzeugen. Die Bewertung der Plattform fällt eindeutig negativ aus. Es handelt sich nicht um eine echte Kanzlei, sondern um ein betrügerisches Konstrukt. Die veröffentlichten Erfahrungen bestätigen dieses Bild eindeutig.
Rechtliche Einordnung und Risiken
Neben dem Betrug ist auch der Aspekt der Geldwäsche relevant. Wer Gelder von einer solchen Plattform erhält, könnte sich unter Umständen selbst strafbar machen. Zudem liegt ein Verstoß gegen Informationspflichten nach § 5 DDG vor. Die fehlende Transparenz ist Teil des Systems. Strafverfahren allein führen selten zur Rückzahlung. Entscheidend ist die zivilrechtliche Verfolgung der Zahlungsströme.
Was Betroffene der falschen Kanzlei jetzt tun sollten
- Keine weiteren Zahlungen leisten
- Sämtliche Kommunikation sichern
- Überweisungsdaten dokumentieren
- Strafanzeige erstatten
- Spezialisierten Anwalt für Anlagebetrugsdelikte einschalten
Ihr Weg zurück zum Geld
RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Wir verfolgen konsequent die Spur des Geldes und identifizieren die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks.
Wenn Sie Ihr Geld von Lautermann & Partner oder dem vorangegangenen Online-Anlagebetrug zurückholen möchten, zählt jetzt der direkte Kontakt. Rufen Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und erläutern Ihnen die konkreten nächsten Schritte.
FAQ zur betrügerischen Kanzlei Lautermann & Partner
Wie seriös ist die Plattform Lautermann & Partner wirklich?
Lautermann & Partner gibt sich als internationale Kanzlei aus, agiert nach den vorliegenden Informationen jedoch als betrügerische Konstruktion mit irreführenden Angaben zu Erfahrung, Anschrift und Tätigkeit.
Woran erkenne ich den Follow-Up-Scam bei Lautermann & Partner?
Typisch sind erneute Kontaktaufnahmen nach bereits erlittenem Anlageverlust, unrealistische Erfolgsquoten, Bezug auf angebliche Blockchain-Forensik und das Verlangen weiterer Zahlungen zur „Rückholung“ Ihres Geldes.
Welche strafrechtlichen Risiken und Tatbestände sind bei Lautermann & Partner einschlägig?
Das geschilderte Vorgehen erfüllt regelmäßig den Verdacht des Anlagebetrugs nach § 263 StGB, des Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB und kann im Zusammenhang mit Zahlungsströmen auch Tatbestände der Geldwäsche nach § 261 StGB berühren.
Wie sollten Betroffene von Lautermann & Partner und ähnlichen Trading- oder Krypto-Plattformen reagieren?
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, sichern Sie sämtliche Kommunikation und Transaktionsdaten und erstatten Sie umgehend Strafanzeige, um Anlagebetrug und mögliche Geldwäsche zeitnah zu dokumentieren.


