Leading Asset Management (LAM): Warnung vor lam-int.com

Die BaFin warnt ausdrücklich vor Leading Asset Management (LAM) und Angeboten über lam-int.com sowie in WhatsApp-Gruppen. Geschädigte berichten von massivem Krypto-Betrug über die angebliche Trading-App „LAM INT“ und vermeintliche Profistrategien. Wenn Sie bereits Geld an Leading Asset Management (LAM) oder über lam-int.com überwiesen haben oder in eine WhatsApp-Gruppe mit „LAM INT“ gelockt wurden, sollten Sie umgehend handeln und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Leading Asset Management (LAM) und lam-int.com im Fokus der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der Leading Asset Management, Denver, USA. Nach Einschätzung der Aufsicht besteht der Verdacht, dass über lam-int.com sowie in WhatsApp-Gruppen ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen erbracht werden.

Wer in Deutschland gewerblich Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringt, benötigt zwingend eine BaFin-Erlaubnis nach § 32 KWG. Gleiches gilt für das Anbieten von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten. Fehlt diese Erlaubnis, handelt es sich regelmäßig um ein illegales Geschäftsmodell. Geschäfte mit einem solchen Anbieter sind für Anleger hochriskant und häufig der Einstieg in einen strukturierten Anlagebetrug.

Für geschädigte Anleger ist entscheidend: Die BaFin-Warnung ist ein starkes Indiz dafür, dass Leading Asset Management (LAM) und lam-int.com rechtlich höchst problematisch sind. Spätere zivilrechtliche Ansprüche – etwa auf Rückzahlung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) oder auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB (Betrug) – können sich hierauf stützen.

WhatsApp-Gruppen, „LAM INT“-App und der sogenannte „QuantAllianz Profit Plan“

Laut BaFin werden die Angebote von Leading Asset Management (LAM) insbesondere über WhatsApp-Gruppen verbreitet. Dort stellt Herr Marico J. Michael angebliche Handelsstrategien vor, assistiert von Frau Emily Rose Carter, die direkt mit Interessenten und Kunden über WhatsApp kommuniziert.

In diesen Gruppen wird unter anderem der „QuantAllianz Profit Plan“ beworben. Solche Bezeichnungen sollen Professionalität und technische Überlegenheit suggerieren. Nach typischer Erfahrung mit unseriösen Brokern und Krypto-Plattformen steckt dahinter jedoch häufig kein nachvollziehbares oder reguliertes Anlagekonzept, sondern ein System, das allein darauf angelegt ist, Einzahlungen zu generieren. Eine belastbare, unabhängige Bewertung der Erfolgsaussichten dieser Strategien liegt regelmäßig nicht vor.

Besonders brisant: Die BaFin berichtet, dass es im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung von Leading Asset Management (LAM) und der App „LAM INT“ zu einem Identitätsdiebstahl zulasten eines deutschen Finanzinfluencers gekommen ist. Identitätsdiebstahl ist ein starkes Warnsignal und weist auf ein kriminelles Umfeld hin. Hier kommen strafrechtliche Tatbestände wie § 263 StGB (Betrug) und – je nach Ausgestaltung – auch § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) in Betracht.

Falsche Darstellung gegenüber der BaFin – schwerwiegendes Misstrauenssignal

Nach Angaben der BaFin veröffentlicht Leading Asset Management auf ihrer Website zwar einen Warnhinweis und behauptet, erst durch die BaFin auf den zugrunde liegenden Sachverhalt aufmerksam gemacht worden zu sein. Die Behörde stellt jedoch klar: Diese Darstellung ist unwahr.

Wer gegenüber einer Aufsichtsbehörde oder gegenüber Kunden wesentliche Sachverhalte falsch darstellt, untergräbt jedes Vertrauen in die Seriosität des Angebots. Für Geschädigte ist dies ein deutlicher Hinweis darauf, dass Leading Asset Management (LAM) und lam-int.com nicht als seriöser Broker oder regulierte Krypto-Plattform einzustufen sind, sondern als Anbieter mit erheblichen rechtlichen Mängeln.

Solche unwahren öffentlichen Aussagen können im Rahmen der rechtlichen Aufarbeitung eine wichtige Rolle spielen. Sie stützen die Annahme vorsätzlicher Täuschung und damit die Erfüllung des Betrugstatbestandes nach § 263 StGB sowie entsprechender zivilrechtlicher Haftungstatbestände.

Mögliche Ansprüche geschädigter Anleger gegen Leading Asset Management (LAM)

Wer über lam-int.com, WhatsApp-Gruppen von Leading Asset Management (LAM) oder die App „LAM INT“ investiert hat, sollte umgehend seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht kommen insbesondere:

  1. Rückzahlungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB)
    Wurde Geld ohne wirksame rechtliche Grundlage an einen nicht zugelassenen Anbieter gezahlt, kann ein Anspruch auf Rückerstattung bestehen.
  2. Schadensersatzansprüche wegen Betrugs (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB)
    Wenn Anleger durch falsche Versprechungen, manipulierte „Erfahrungen“ in Chats oder gefälschte Referenzen zum Investment verleitet wurden, liegt regelmäßig eine vorsätzliche Täuschung vor.
  3. Haftung weiterer Beteiligter
    Neben den unmittelbaren Betreibern (z. B. Personen wie Marico J. Michael oder Emily Rose Carter) kommen Vermittler, Mittelsmänner oder Zahlungsdienstleister als Anspruchsgegner in Betracht. Teilweise lassen sich Zahlungen über Banken oder Payment-Dienstleister zurückverfolgen und angreifen.
  4. Strafrechtliche Schritte
    Eine Strafanzeige kann – parallel zu zivilrechtlichen Maßnahmen – sinnvoll sein, um Ermittlungsdruck aufzubauen und Vermögenswerte der Täter zu sichern. Hier ist insbesondere an Betrug (§ 263 StGB), Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) und bei organisiertem Vorgehen gegebenenfalls auch an § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) zu denken.

Für die Durchsetzung dieser Ansprüche ist eine professionelle rechtliche Bewertung unerlässlich. Pauschale Online-Erfahrungen ersetzen keine konkrete Prüfung Ihres Einzelfalls.

Was Geschädigte von Leading Asset Management (LAM) jetzt tun sollten

Wer Geld über lam-int.com, WhatsApp-Gruppen von Leading Asset Management (LAM) oder die App „LAM INT“ investiert hat, sollte keine Zeit verlieren. Je schneller reagiert wird, desto höher sind die Chancen, Zahlungen nachzuverfolgen und Vermögenswerte zu sichern.

Checkliste: Sofortmaßnahmen für Betroffene

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
    Überweisen Sie kein weiteres Geld und gehen Sie nicht auf Nachforderungen (z. B. angebliche „Steuern“, „Freischaltungsgebühren“ oder „Compliance-Kosten“) ein.
  • Kommunikation sichern
    Speichern Sie sämtliche Chats (WhatsApp-Gruppen, Einzelchats mit „Beratern“ wie Marico J. Michael oder Emily Rose Carter), E-Mails, Screenshots und Kontoauszüge.
  • Zahlungsströme dokumentieren
    Halten Sie genau fest, wann Sie welche Beträge an welche Konten, Wallets oder Zahlungsdienstleister überwiesen haben.
  • Keine unbedachten „Erfahrungsberichte“ veröffentlichen
    Öffentliche Bewertungen oder Berichte in sozialen Netzwerken können sinnvoll sein, sollten aber mit juristischer Sorgfalt formuliert werden, um keine Angriffsfläche zu bieten.
  • Spezialisierte Kanzlei kontaktieren
    Lassen Sie Ihre Ansprüche durch eine auf Anlagebetrug und Krypto-Betrug spezialisierte Kanzlei prüfen. Eine fundierte rechtliche Bewertung Ihrer Erfahrungen ist die Grundlage für zielgerichtetes Vorgehen.

Resch Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Vorgehen gegen unseriöse Broker, Krypto-Plattformen und internationale Betrugsstrukturen.

Unterstützung durch Resch Rechtsanwälte

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer von Leading Asset Management (LAM), lam-int.com oder der App „LAM INT“ geworden zu sein, sollten Sie Ihre Rechte nicht allein verfolgen. Die Strukturen hinter Krypto-Betrug und illegalen Trading-Plattformen sind komplex, international verschachtelt und professionell verschleiert.

Resch Rechtsanwälte sind seit Jahrzehnten auf Anlegerschutz, Anlagebetrug und Krypto-Betrug spezialisiert. Die Kanzlei kennt typische Muster, weiß, wie mit Warnungen der BaFin strategisch umzugehen ist, und kann Ihre individuelle Situation rechtlich präzise einordnen. Ihre persönlichen Erfahrungen mit Leading Asset Management (LAM) werden im Rahmen einer anwaltlichen Ersteinschätzung rechtlich bewertet, um aussichtsreiche Schritte zu identifizieren.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer unverbindlichen Kontaktaufnahme, um zu klären, ob und gegen wen in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.


Für eine individuelle Prüfung Ihres Falles zu Leading Asset Management (LAM) und lam-int.com können Sie sich direkt an Resch Rechtsanwälte wenden. Rufen Sie an unter +49 30 / 88 59 77 0 oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website der Kanzlei, um Ihre Unterlagen sicher zu übermitteln und eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten.


FAQ zu Leading Asset Management (LAM) und lam-int.com


1. Was genau bemängelt die BaFin an Leading Asset Management (LAM)?
Die BaFin warnt vor Angeboten, die von Leading Asset Management, Denver (USA), über WhatsApp-Gruppen und die App „LAM INT“ betrieben werden. Es besteht der Verdacht, dass dort ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 32 KWG Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen erbracht werden. Dies deutet auf ein unerlaubtes, also illegales Finanzgeschäft hin.


2. Ist lam-int.com ein regulierter Broker oder eine seriöse Krypto-Plattform?
Die BaFin-Warnung ist ein starkes Indiz dafür, dass es sich bei Leading Asset Management (LAM) und lam-int.com nicht um einen seriösen, regulierten Broker handelt. Ein seriöser Anbieter würde über eine klare Zulassung verfügen und nicht im Verdacht stehen, ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen zu erbringen.


3. Ich habe über WhatsApp-Gruppen mit „QuantAllianz Profit Plan“ investiert – was nun?
Stellen Sie alle Zahlungen sofort ein und sichern Sie sämtliche Unterlagen und Chatverläufe. Lassen Sie Ihre individuellen Erfahrungen zeitnah von einer im Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei prüfen. Mögliche Ansprüche auf Rückzahlung und Schadensersatz sollten zügig bewertet und gegebenenfalls durchgesetzt werden.


4. Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen den Betreibern?
Nach derzeitigem Informationsstand kommen insbesondere Betrug (§ 263 StGB), Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) und – bei organisiertem Vorgehen – auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) in Betracht. Die konkrete strafrechtliche Bewertung obliegt den Ermittlungsbehörden, kann aber zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten stützen.


5. Habe ich Chancen, mein Geld von Leading Asset Management (LAM) zurückzubekommen?
Dies hängt von vielen Faktoren ab, etwa den Zahlungswegen, beteiligten Banken und Dienstleistern sowie der Nachweisbarkeit des Betrugs. In der Praxis konnten in vergleichbaren Fällen Gelder teilweise gesichert oder zurückgeholt werden. Eine seriöse Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten erhalten Sie nur durch eine individuelle anwaltliche Prüfung.


6. Sollte ich eine Strafanzeige erstatten?
Eine Strafanzeige kann sinnvoll sein, um staatliche Ermittlungen anzustoßen und mögliche Vermögenswerte der Täter zu sichern. Sie ersetzt jedoch nicht die zivilrechtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Idealerweise besprechen Sie das Vorgehen mit einer spezialisierten Kanzlei, die Ihre Interessen koordiniert.


7. Wie unterstützt mich die Kanzlei Resch Rechtsanwälte konkret?
Resch Rechtsanwälte analysieren Ihre Zahlungen, Verträge, Chatverläufe und sonstigen Unterlagen zu Leading Asset Management (LAM), lam-int.com und der App „LAM INT“. Auf dieser Grundlage entwickelt die Kanzlei eine Strategie, um Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche zu prüfen und – soweit erfolgversprechend – außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.



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