Lumenis Capitalmanagement GmbH Ltd: Riecht nach Betrug

BaFin-Warnung i.S. lumnz.com und WhatsApp-Gruppe „SVIP-88-FinanzForum“!

Die BaFin warnt vor angeblicher Lumenis Capitalmanagement GmbH Ltd und der vorgeblich dazugehörigen Website lumnz.com. Über die WhatsApp-Gruppe „SVIP-88-FinanzForum“ werden Verbraucher dazu verleitet, über eine App namens „LUSCM“ Finanzprodukte zu handeln. Die vermeintlich in Denver (USA) ansässige Lumenis Capitalmanagement GmbH Ltd tritt mit seriös wirkender Firmierung auf, jedoch ist die Involvierung dieser Firma fraglich. Sowohl die WhatsApp-Gruppe als auch lumnz.com stehen im Verdacht, ohne Erlaubnis Bank-/ Finanzdienstleistungen in Deutschland anzubieten – ein Verstoß gegen § 32 KWG. Anleger sollten ihre finanziellen Einlagen mit Hilfe eines Anlagebetrug-Anwalts bewerten und Geldrückholungen initiieren lassen. Wir stehen Ihnen diesbezüglich mit all unserer Erfahrung im Anlagebetrug-Bekämpfungssektor zur Disposition.


Lumenis Capitalmanagement GmbH Ltd: Illegale Finanzdienstleistungen?

Nach Warnung der BaFin bietet die angebliche Lumenis Capitalmanagement GmbH Ltd über ihre anscheinende Website lumnz.com und die App „LUSCM“ wohl unerlaubte Finanzdienstleistungen an. Es bestehen keine Hinweise auf eine gültige Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG). In Deutschland dürfen Finanzdienstleistungen, insbesondere im Bereich Trading, Kryptowährungen und Anlagevermittlung, nur mit ausdrücklicher Genehmigung der BaFin erbracht werden. Fehlende Erlaubnisse können erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 54 KWG).


Lumenis Capitalmanagement GmbH Ltd: Erfahrungen, Bewertungen

Anleger berichten von üblen Erfahrungen. Es werden Top-Renditen versprochen, die sich bei näherem Hinsehen als irreal erweisen. Geschädigte schildern, dass nach erster Einzahlung Auszahlungen verweigert werden oder immer weitere Zahlungen verlangt werden, angeblich zur „Verifikation“ oder zwecks anderen fadenscheinigen Grundes. Diese Warnsignale deuten auf ein betrügerisches Vorgehen hin, das den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB erfüllen kann. Eine seriöse Bewertung unsererseits der Plattform fällt daher klar negativ aus. Anlegergelder sind hier definitiv in Gefahr!


Verletzung der Informationspflichten auf lumnz.com

Auf lumnz.com fehlt ein rechtlich korrektes Impressum gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Es werden keine wahrheitsgetreuen Angaben zum Anbieter, zur Geschäftsadresse oder zu einer verantwortlichen Person gemacht. Man findet auf der Website folgende Angaben im Kleingedruckten:

  ◾ Adr. „1312 17th Street Suite 692, Denver, CO 80202, United States“, wo man die Website-Initiatoren allerdings nicht antrifft. 
  ◾ E-Mail-Adr. „info@lumnz.com“, die bei der Suche nach den Plattform-Responsablen nicht weiterhilft. 
  ◾ Direktor „Christopher Chukwuemeka Odokwu“ – es gibt zwar jemanden mit solch einem Namen, doch diese Person können wir nicht mit der Website lumnz.com in Einklang bringen, mitunter liegt somit Identitätsdiebstahl vor. Gleiches gilt für „Dr. Markus Reinhardt“, „Claudia Weber“, „Markus Brandt“ und „Anna Keller“, die ebenfalls auf der Website benannt werden. 
  ◾ Hinter der „Entity ID Number 20201948516“, die auf der Site angegeben wird, verbirgt sich zwar eine Firma namens Lumenis Capitalmanagement GmbH Ltd aus Colorado (USA), ob diese aber tatsächlich Initiatorin von lumnz.com ist, bleibt dahingestellt. Es könnte Identitäts- bzw. Firmendatenmissbrauch vorliegen, es sprechen einige Punkte dafür.
  ◾ Ebenso fehlen Angaben zu einer Zustellanschrift in der EU (Verstoß gegen geltendes Recht).

Fehlt ein Impressum, ist dieses mangelhaft bzw. irreführend, oder wird bloß ein anonymer Briefkasten als Anschrift angegeben, ist dies ein ausgeprägtes Indiz für Anlagebetrug oder Identitätsmissbrauch.


Mögliche strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen

Das Vorgehen von lumnz.com könnte mehrere Straftatbestände erfüllen – insbesondere Betrug (§ 263 StGB), Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) sowie unerlaubte Finanzdienstleistung (§ 54 KWG). Opfer haben ggf. Ansprüche auf Rückzahlung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) oder Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB. Es empfiehlt sich dringend, Beweise zu sichern (Chatverläufe, Zahlungsnachweise, E-Mails) und rechtlichen Rat bei einem Spezialanwalt für Kapitalanlagebetrugsfälle einzuholen. Bei uns finden Sie derartige Anwälte.


Checkliste: Was Sie als Betrugsgeschädigter tun sollten

  Keine weiteren Zahlungen leisten – auch nicht auf angebliche „Gebührenforderungen“.
  Sämtliche Kommunikationen dokumentieren (Screenshots, E-Mails, Überweisungsbelege).
  Anzeige bei der Polizei wegen Betrugsverdachts (§ 263 StGB) erstatten.
  Spezialkanzlei für Anlagebetrugsdelikte einschalten, um Schadensersatzansprüche zu prüfen.
  Bank oder Zahlungsdienstleister kontaktieren, um mögliche Rückbuchungen zu prüfen. Diese Aufgabe übernehmen wir selbstverständlich gerne für Sie im Rahmen eines Mandats.


Unterstützung durch das Resch Rechtsanwälte-Team

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte ist seit 1986 auf Anlegerschutz spezialisiert. Wenn Sie über lumnz.com, die App „LUSCM“ oder die WhatsApp-Gruppe „SVIP-88-FinanzForum“ Geld verloren haben, sollten Sie schnell handeln. Rufen Sie uns unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um Ihre Ansprüche kostenlos von uns prüfen zu lassen.


FAQ zur Website lumnz.com

Was steckt hinter lumnz.com?
→ Nach Einschätzung der BaFin handelt es sich um eine nicht lizenzierte Website, die unerlaubte Finanzdienstleistungen anbietet. Anleger sind gut beraten, sich von lumnz.com, der dazugehörigen App und WhatsApp-Chatgruppe fernzuhalten. Alles schreit hierförmlich nach Anlagebetrug.

Was können lumnz.com-Geschädigte tun?
→ Betroffene sollten sofort rechtlichen Rat bei einem Spezialanwalt für Anlagebetrugsfälle einholen, Beweise sichern und keine weiteren Überweisungen initiieren. Weitere Zahlungen vergrößern bloß den finanziellen Schaden, Rückzahlungen wird es nicht geben, auch wenn dies seitens der Website- bzw. App-Initiatoren so dargestellt wird.



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