Warnung vor NordexPro – nordexpro.com als Fassade für betrügerische Krypto-Investments

Die angeblich seriöse Plattform NordexPro (nordexpro.com) lockt mit hohen Renditeversprechen und scheinbarer Expertise im Bereich Krypto-Trading – doch tatsächlich handelt es sich um einen perfiden Anlagebetrug. Die Website nordexpro.com tarnt sich professionell, doch sie erfüllt weder die Impressumspflicht noch enthält sie echte Kontaktangaben. Die Domain wurde anonym über NameCheap, Inc. registriert (am 27.04.2025), was Rückschlüsse auf die Hintermänner erschwert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte am 22.05.2025 ausdrücklich vor NordexPro.
 

Täuschende Professionalität: NordexPro verspricht, liefert aber nicht

NordexPro wirkt auf den ersten Blick professionell: persönliche Betreuung durch „Broker“, Versprechen hoher Gewinne mit Kryptowährungen, Aktien oder Edelmetallen. Doch diese Außendarstellung ist pure Täuschung. In Wahrheit existieren keine realen Investments – die Einlagen der Anleger werden von den Betreibern direkt vereinnahmt. Ein klarer Verstoß gegen § 263 StGB (Betrug) und möglicherweise auch § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug).
 

NordexPro agiert ohne Erlaubnis – Verstoß gegen § 32 KWG

Die Plattform erweckt den Eindruck, Finanzdienstleistungen zu erbringen, ohne jedoch über eine erforderliche Erlaubnis der BaFin gemäß § 32 KWG zu verfügen. Damit liegt ein gravierender Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen vor. Anleger sollten stets prüfen, ob ein Anbieter bei der BaFin registriert ist – im Fall NordexPro ist dies eindeutig nicht der Fall.
 

Keine Transparenz: Impressum, Kontaktangaben und rechtliche Hinweise fehlen

Ein zentrales Warnsignal: Die Website nordexpro.com enthält kein Impressum – ein klarer Verstoß gegen § 5 TMG. Ebenso fehlen eine E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder eine ladungsfähige Anschrift. Diese Verschleierungstaktik erschwert es Betroffenen, rechtliche Schritte einzuleiten, ist jedoch zugleich ein starkes Indiz für die betrügerische Natur des Angebots.
 

BaFin-Warnung bestätigt Verdacht: NordexPro ist unseriös

Bereits am 22. Mai 2025 veröffentlichte die BaFin eine offizielle Warnung vor NordexPro. Dies zeigt, dass die Aktivitäten der Plattform bereits ins Visier der Aufsichtsbehörden geraten sind. Es ist davon auszugehen, dass auch weitere Regulatoren – wie die FINMA (Schweiz) oder die FMA (Österreich) – folgen werden. Eine BaFin-Warnung ist für geschädigte Anleger stets ein wichtiges Signal, ihre Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen.
 

Impressumspflicht: systematisch verletzt durch NordexPro

Nach deutschem Recht ist jede geschäftsmäßige Website verpflichtet, ein vollständiges Impressum zu führen (§ 5 TMG). NordexPro ignoriert diese Pflicht vorsätzlich. Die fehlenden Pflichtangaben sind nicht nur ein Ordnungswidrigkeitstatbestand, sondern auch Ausdruck der betrügerischen Absicht, die Verantwortlichen zu verschleiern.
 

Resch Rechtsanwälte helfen Geschädigten von NordexPro

Wenn Sie bei NordexPro investiert haben und nun keine Rückzahlung erhalten, sollten Sie umgehend handeln. Unsere Kooperationskanzlei Resch Rechtsanwälte ist auf Anlagebetrug spezialisiert und kennt die Vorgehensweise krimineller Anbieter wie NordexPro. Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen – kontaktieren Sie uns unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über unser Kontaktformular.
 

Checkliste für Geschädigte

  • Haben Sie über nordexpro.com Geld investiert?
  • Fehlt jegliche Kontaktmöglichkeit zu den Betreibern?
  • Wurden Ihnen Gewinne angezeigt, aber nie ausgezahlt?
  •Fühlen Sie sich unter Druck gesetzt oder manipuliert?
➤ Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit „Ja“ beantworten, sollten Sie dringend rechtlichen Beistand suchen.


FAQ

Frage: Ist NordexPro seriös?
Antwort: Nein, NordexPro ist eine betrügerische Plattform ohne Lizenz oder Impressum. Die BaFin warnt ausdrücklich davor.

Frage: Wer steckt hinter nordexpro.com?
Antwort: Die Betreiber verstecken sich hinter einem Anonymisierungsdienst. Es gibt keine überprüfbaren Angaben zum Unternehmen.

Frage: Was kann ich als Geschädigter tun?
Antwort: Dokumentieren Sie alle Transaktionen und kontaktieren Sie spezialisierte Rechtsanwälte wie Resch Rechtsanwälte für eine Ersteinschätzung.

Frage: Gibt es behördliche Warnungen?
Antwort: Ja, die deutsche BaFin hat am 22.05.2025 eine offizielle Warnung veröffentlicht.



Jetzt Termin für eine kostenlose Beratung buchen!

Vereinbaren Sie hier einen kostenfreien Erstberatungstermin:
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte wird schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.