Open Funds Investment Services:
Seriöser Anbieter? Gefährliche Abzocke?
21.08.2026 Haben Sie bei Open Funds Investment Services über openfundsag(.)org Geld angelegt oder getradet? Dann sind Sie von Trading-Betrug betroffen. Die FINMA (CH) warnt vor dem Angebot. Sehen Sie unbedingt von weiteren Einzahlungen ab, denn weitere Geldtransfers erhöhen regelmäßig den finanziellen Schaden nur noch weiter. Für die Rückholung des Geldes muss insbesondere die Spur der Zahlungen verfolgt werden. Lesen Sie den Artikel und erfahren Sie, welche Schritte jetzt erforderlich sind.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Open Funds Investment Services ist Anlagebetrug
Die Warnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA ist für die Bewertung von Open Funds Investment Services entscheidend. Die Plattform tritt im Bereich Trading auf. Anleger sehen dabei eine professionell wirkende Oberfläche und vermeintliche Handelsvorgänge. Solche Darstellungen können Gewinne oder Kontostände anzeigen. Entscheidend sind jedoch die realen Zahlungsströme und die tatsächlichen Empfängerkonten.
Gibt es Open Funds Investment Services wirklich?
Bei Trading-Betrug erzeugen die Verantwortlichen eine digitale Finanzwelt mit scheinbaren Depots und Handelsgeschäften. Tatsächlich liegt das eingezahlte Geld nicht zwingend auf einem echten Depot des Anlegers. Die angegebene Anschrift lautet Rue de la Cloche 8 in 1201 Genève in der Schweiz. Es ist hochgradig fraglich, ob die Initiatoren der Website dort tatsächlich anzutreffen sind. Als Kontaktmöglichkeit wird zudem ein Kontaktformular angeboten.
Domain von Open Funds Investment Services
Die Domain openfundsag(.)org wurde am 01.08.2024 bei TuringSign Inc. registriert. Die letzte Aktualisierung der Domaindaten erfolgte am 12.08.2026. Diese WHOIS-Daten gehören zur Gesamtbewertung der Plattform. Besonders wichtig bleibt jedoch die amtliche Warnung der FINMA.
Broker zahlt Geld nicht aus
Typische Erfahrungen beim Trading-Betrug beginnen mit angeblichen Gewinnen. Danach können weitere Forderungen für eine Auszahlung folgen. Neue Zahlungen dürfen Sie nicht leisten. Die entscheidende Bewertung richtet sich danach, welche realen Geldbewegungen hinter dem vermeintlichen Trading stehen.
Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht
Die digitale Darstellung kann vollständig inszeniert sein. Die Überweisungen laufen dagegen über echte Konten bei realen Zahlungsdienstleistern oder Banken. Genau dort setzt die Rückholung an. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht.
Wer sind die Kontoinhaber?
Empfängerkonten sind ein zentraler Ansatzpunkt für die rechtliche Aufarbeitung. Ansprüche gegen Kontoinhaber kommen je nach Sachverhalt auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen in Betracht. Dazu zählen insbesondere § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Die konkrete Anspruchslage muss anhand der Zahlungsbelege und Empfängerdaten geprüft werden.
Open Funds Investment Services und § 263 StGB
Betrug liegt vor wenn jemand über tatsächliche Umstände täuscht und dadurch einen Vermögensschaden herbeiführt. Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug. Ein entsprechend aufgebauter Trading-Betrug kann den Tatbestand des § 263 StGB erfüllen. Bei Kapitalanlagen kann zudem § 264a StGB rechtlich relevant sein.
Geldwäsche bei Open Funds Investment Services
Die Weiterleitung betrügerisch erlangter Gelder kann § 261 StGB berühren. Deshalb muss die Zahlungskette möglichst vollständig rekonstruiert werden. Auch erhaltene Rückzahlungen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich gegebenenfalls selbst der Geldwäsche strafbar gemacht haben. Lassen Sie solche Transaktionen deshalb juristisch prüfen.
Was tun bei Open Funds Investment Services?
Sichern Sie sämtliche Erfahrungen und Unterlagen zu Open Funds Investment Services. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen. Bewahren Sie Überweisungsbelege und Angaben zu Empfängerkonten auf. Sichern Sie auch Chats und E-Mails sowie Screenshots. Eine Strafanzeige kann sinnvoll sein. Für die Rückforderung müssen zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche geprüft und die Zahlungswege verfolgt werden.
Resch Rechtsanwälte verfolgt die Geldspur
RESCH Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Die Kanzlei verfügt als einzige Kanzlei in Deutschland über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und die Rückholung Ihres Geldes.
Geld von Open Funds Investment Services zurückholen
Wenn Sie mit Open Funds Investment Services Erfahrungen gemacht haben, sollten Sie jetzt aktiv werden. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und verfolgen die Ansprüche auf Rückzahlung Ihres Geldes.
FAQ zu Open Funds Investment Services
Wie seriös ist Open Funds Investment Services im Hinblick auf Anlagebetrug?
Die Warnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA spricht deutlich gegen die Seriosität von Open Funds Investment Services und lässt auf ein hohes Risiko von Anlagebetrug beim Trading schließen. Professionell wirkende Oberflächen und angezeigte Gewinne ersetzen keine realen Zahlungsströme auf echte Anlegerkonten.
Welche Rolle spielen Domain und WHOIS-Daten bei Open Funds Investment Services?
Die Domain openfundsag(.)org wurde am 01.08.2024 bei TuringSign Inc. registriert und zuletzt am 12.08.2026 aktualisiert. Solche WHOIS-Daten sind ein Puzzleteil bei der Bewertung möglicher illegaler Broker, entscheidend bleiben aber die amtliche FINMA-Warnung und die tatsächlichen Geldflüsse.
Was tun, wenn der Broker Open Funds Investment Services nicht auszahlt?
Zahlen Sie keine weiteren Beträge, insbesondere nicht für angebliche Gebühren, Steuern oder Freischaltungen. Sichern Sie konsequent alle Unterlagen, insbesondere Überweisungsbelege, Empfängerkonten, Kommunikationsverläufe und Screenshots der Trading-Plattform.
Welche rechtlichen Ansprüche kommen gegen die Kontoinhaber in Betracht?
Je nach Zahlungsweg und Empfängerkonto können insbesondere Bereicherungsansprüche nach § 812 BGB sowie deliktische Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB bestehen. Parallel können strafrechtliche Aspekte wie Betrug (§ 263 StGB), Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) und Geldwäsche (§ 261 StGB) zu prüfen sein.


