Falsche Philippos Asset Management betrügt Kapitalanleger
Warnung vor unseriöser Site phasset.net – Erfahrungen, Bewertung, Opferhilfe!
Anlegerwarnung – phasset.net gibt sich als Philippos Asset Management aus, nutzt dabei aber gestohlene Identitätsdaten einer echten Schweizer Firma gleichen Namens. Weder die Domain phasset.net noch die zugehörigen Login-Domains wt.privateaccall.net und user.privateaccall.net stehen mit dem realen Finanzdienstleister in Verbindung. Hinter der falschen Philippos Asset Management-Plattform (phasset.net) steckt ein betrügerisches Online-Trading-Angebot, das gezielt Anleger täuscht und abzockt. Wer dort investiert hat, sollte umgehend handeln, um finanzielle Verluste zu begrenzen – laut unserer Bewertung wird es Anlegern nicht möglich sein, ihr Geld auf eigene Faust zurückzuerlangen. Hier ist das Fachwissen eines erfahrenen Anlagebetrug-Anwalt-Teams gefragt, welches in der Lage ist, verlorene Gelder zu orten und zurückzugewinnen.
Warnsignale auf phasset.net
Auf den ersten Blick sieht phasset.net nett aus. Doch rasch tauchen Diskrepanzen auf. Die Plattform phasset.net, registriert am 22.09.2025, gibt als Anschrift die Schmidgasse 8 in 6300 Zug (Schweiz) an und als Kontakt-E-Mail-Adr. die support@phasset.net, zudem die Rufnummer +41 779 253 283. An besagter Anschrift sind die phasset.net-Website-Macher allerdings nicht anzutreffen. Sehr wohl sitzt dort allerdings die eichte Philippos Asset Management, deren Name im Kontext der Website phasset.net missbräuchlich eingebracht wird. Die echte Philippos Asset Management hat nichts mit der Website zu tun und ist Opfer eines Firmendaten- bzw. Identitätsmissbrauchs geworden! Anleger werden über die wahre Betreiberidentität bewusst im Unklaren gelassen und in die Irre geführt – ein typisches Merkmal für betrügerische Trading-Websites, von denen man sich abschirmen sollte.
Fehlende Erlaubnis nach § 32 KWG und strafrechtliche Relevanz
Ein seriöser Finanzdienstleister benötigt in Deutschland eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Für phasset.net existiert keine solche Zulassung. Damit handelt es sich um unerlaubte Finanzdienstleistungen, was einen Verstoß gegen § 32 KWG darstellt. Darüber hinaus kann das Vorgehen den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) sowie des Kapitalanlagebetrugs (§ 264a StGB) erfüllen. Durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen, insbesondere der angeblichen Identität eines bekannten Schweizer Unternehmens, werden Anleger gezielt getäuscht, um auf diese Weise Einzahlungen zu erlangen.
Erfahrungen und Bewertungen: Totalverluste drohen!
Analysen bezüglich der falschen Philippos Asset Management, die via phasset.net operiert, deuten auf massive Probleme hin. Auszahlungen werden systematisch verweigert oder an zusätzliche Einzahlungen geknüpft. Stellenweise werden die Opfer sogar dazu animiert, Kredite aufzunehmen, um traden zu können. Solche Muster sind typisch für Online-Trading-Betrug, insbesondere im Bereich Krypto- und CFD-Handel. Die betrügerische Masche zielt auf die zügige Gewinnung von Kapital ab, häufig über vermeintliche „Berater“ oder „Analysten“, die Anleger telefonisch geradezu bedrängen.
Impressumspflicht und Informationsverstöße
Gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) besteht für gewerbliche Online-Anbieter eine Impressumspflicht. Diese dient der Transparenz und ermöglicht rechtliche Nachverfolgung. Auf phasset.net fehlt jedoch ein ordnungsgemäßes Impressum mit rechtsverbindlichen bzw. wahrheitsgetreuen Angaben zum Betreiber. Die Verwendung fremder Firmendaten stellt nicht nur einen klaren Verstoß gegen das DDG dar, sondern kann auch als Identitätsdiebstahl und Täuschung im Rechtsverkehr bewertet werden. Zudem: Auch wir, die Resch Rechtsanwälte GmbH, wurden bereits Opfer der hier agierenden Täter, dir für eine Vielzahl von Abzock-Plattformen verantwortlich ist, deren Betrugsopfer wir vertreten. Die Täter, die auch für die einstige Betrugsplattform RCE Banque verantwortlich war, attackierte unsere Website in Form von Cyberangriffen.
Handlungsempfehlungen für Geschädigte
Wer bei der falschen Philippos Asset Management (phasset.net) investiert oder Zahlungen geleistet hat, sollte folgende Schritte einleiten:
✔ Zahlungen sofort stoppen: Keine Überweisungen oder Kryptotransfers mehr tätigen und bloß keine Kredite aufnehmen, auch wenn Ihnen von den vorgeblichen Brokern dazu geraten wird! Es sind Anlagebetrüger, die mit allen Wassern gewaschen sind, die nur an Ihr Geld wollen.
✔ Beweise sichern: Screenshots, E-Mails, Zahlungsbelege und Chatverläufe dokumentieren.
✔ Anzeige erstatten: Bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft (Hinweis auf § 263 StGB (Betrug)).
✔ Spezialkanzlei kontaktieren: Profis, die sich im Terrain der Anlagebetrugsbekämpfung auskennen, können Rückforderungsansprüche prüfen – insbesondere nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) oder § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB – und Geldrückholungen bei Banken und Co. in die Wege leiten.
Unterstützung durch Resch Rechtsanwälte
Resch Rechtsanwälte sind seit 1986 auf den Schutz geschädigter Kapitalanleger spezialisiert. Wenn Sie Opfer von der falschen Philippos Asset Management (phasset.net) geworden sind, lassen Sie Ihren Fall umgehend prüfen. Rufen Sie uns an unter +49 30 / 88 59 77 0 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
FAQ zur falschen Philippos Asset Management (phasset.net)
Was ist die falsche Philippos Asset Management (phasset.net)?
Eine betrügerische Trading-Website, die unter missbräuchlicher Nutzung des Namens einer echten, gleichnamigen Schweizer Firma auftritt.
Was tun, wenn ich dort investiert habe?
Sofort Zahlungen stoppen, Beweise sichern und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hat phasset.net eine Lizenz?
Nein. Es besteht keine Erlaubnis nach § 32 KWG.


