Primary Markets:
Investment-Falle aufgedeckt – so handeln Sie richtig
31.08.2026 Wer über Primary Markets auf primary-markets(.)com investiert hat, ist von Krypto-Betrug betroffen. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnte am 25.08.2026 vor dem Anbieter. Die Webseite wirbt mit Trading und einer Hebelwirkung von 1:100. Wir verfolgen die Geldflüsse und holen Ihr Geld zurück. Lesen Sie diesen Artikel, um die entscheidenden Schritte zu kennen.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Gibt es Primary Markets wirklich?
Primary Markets inszeniert einen vermeintlich etablierten Broker. Die Webseite nennt 2016 als angebliches Gründungsjahr. Die Domain primary-markets(.)com wurde jedoch erst am 15.06.2026 bei NameCheap, Inc. registriert. Als angebliche Betreiberadressen werden 1 George St in Singapur 049145 und 15 Canada Square in London E14 5GL angegeben. Hinter der Darstellung von Krypto-Trading und einer Hebelwirkung von 1:100 steht keine echte Anlagewelt. Angezeigte Kontostände und Trading-Ergebnisse sind Teil der Show. Entscheidend sind allein die realen Zahlungen auf tatsächlich existierende Empfängerkonten.
Primary Markets und der Identitätsdiebstahl
Auf primary-markets(.)com findet sich kein wahrheitsgetreues Impressum. Stattdessen erfolgt ein Identitätsdiebstahl zulasten der Gutmann VV FlexCo mit Sitz in Wien. Zudem besteht eine Verbindung zur betrügerischen Gutmann Strategies. Diese tritt über gutmann-strategies(.)at und gutmann-strategies(.)de auf. Solche fremden Unternehmensidentitäten sollen Seriosität vermitteln. Die Bewertung von Primary Markets fällt deshalb eindeutig aus.
FMA warnt vor Primary Markets
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlichte am 25.08.2026 eine Warnung zu Primary Markets. Diese amtliche Warnmeldung bestätigt den Krypto-Betrug. Anleger sollten deshalb keine weiteren Zahlungen an Primary Markets oder benannte Empfänger leisten.
Kontaktangaben von Primary Markets
Primary Markets nennt support@primary-markets(.)com als E-Mail-Adresse. Zudem werden die Telefonnummern +49 152 1520 5078 und +41 41 333 75 45 verwendet. Solche Kontaktwege gehören zur Kulisse des angeblichen Brokers. Ihre Erfahrungen mit freundlichen Ansprechpartnern ändern nichts an der rechtlichen Bewertung des Anlagebetrugs.
Primary Markets zahlt nicht aus
Beim Krypto-Betrug werden häufig vermeintliche Gewinne auf einem digitalen Konto angezeigt. Für eine Auszahlung werden dann weitere Zahlungen verlangt. Als Begründungen dienen etwa Gebühren oder andere angebliche Voraussetzungen. Wer solche Erfahrungen mit Primary Markets gemacht hat, sollte kein weiteres Geld überweisen. Die Täter verfolgen das Ziel, weitere Vermögenswerte zu erlangen.
Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht
Die Trading-Oberfläche kann vollständig fingiert sein. Die Empfängerkonten für reale Überweisungen müssen dagegen tatsächlich existieren. Genau hier setzt die rechtliche Rückforderung an. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Ohne echte Konten funktioniert dieser Betrug nicht.
Wer sind die Kontoinhaber?
Die Zahlungsströme führen zu Konten bei realen Banken oder Zahlungsdienstleistern. Die jeweiligen Inhaber können für die Rückholung des Geldes entscheidend sein. Wer Gelder aus Betrug erhält, kann zur Rückzahlung verpflichtet sein. Ansprüche können insbesondere aus § 812 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB folgen.
Primary Markets und Betrug nach § 263 StGB
Wer andere mithilfe erfundener oder verfälschter Tatsachen um Geld bringt, macht sich des Anlagebetrugs schuldig. Die Täuschung über das vermeintliche Trading kann den Betrugstatbestand nach § 263 StGB erfüllen. Bei den Empfängern der Gelder kommt zudem Geldwäsche nach § 261 StGB in Betracht. Eine Strafanzeige allein sorgt jedoch nicht automatisch für die Rückzahlung. Deshalb verfolgen wir parallel die zivilrechtlichen Ansprüche gegen erreichbare Zahlungsempfänger.
Vorsicht bei Rückzahlungen von Primary Markets
Betrüger zahlen mitunter kleinere Beträge aus. Dadurch sollen Vertrauen und Zahlungsbereitschaft gestärkt werden. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche strafbar gemacht haben. Eine solche Zahlung sollte deshalb juristisch geprüft werden.
Was tun nach Erfahrungen mit Primary Markets?
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an Primary Markets. Sichern Sie Überweisungsbelege und Angaben zu allen Empfängerkonten. Bewahren Sie E-Mails und Nachrichten sowie Screenshots der Plattform auf. Erstatten Sie Strafanzeige und lassen Sie zusätzlich zivilrechtliche Rückforderungsansprüche prüfen.
RESCH Rechtsanwälte verfolgt die Geldspur
RESCH Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Als einzige Kanzlei verfügt sie über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber im Geldwäschenetzwerk und die Rückholung Ihrer Gelder.
Geld von Primary Markets zurückholen
Ihr Ziel ist klar: Geld zurück. Wenn Sie mit Primary Markets Erfahrungen gemacht haben, rufen Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und verfolgen die rechtlichen Möglichkeiten zur Rückholung Ihres Geldes.
FAQ zu Primary Markets
Wie seriös ist Primary Markets als Broker für Krypto-Trading?
Primary Markets tritt zwar als etablierter Broker mit Krypto-Trading und Hebelwirkung bis 1:100 auf, tatsächlich handelt es sich nach der FMA-Warnung und den festgestellten Täuschungen um ein betrügerisches Trading-Angebot ohne echte Anlagewelt.
Warum ist das fehlende Impressum bei Primary Markets ein Warnsignal?
Auf primary-markets.com findet sich kein ordnungsgemäßes Impressum, stattdessen wird die Identität der Gutmann VV FlexCo sowie eine Verbindung zur betrügerischen Gutmann Strategies missbraucht – ein typisches Muster illegaler Trading- und Krypto-Plattformen.
Was bedeutet die FMA-Warnung vor Primary Markets für geschädigte Anleger?
Die Warnung der österreichischen FMA vom 25.08.2026 bestätigt den konkreten Verdacht des Anlagebetrugs, sodass Anleger dringend jede weitere Zahlung an Primary Markets oder angegebene Empfängerkonten unterlassen sollten.
Wie kann ich mein Geld nach Einzahlungen an Primary Markets rechtlich zurückfordern?
Reale Zahlungen fließen auf tatsächlich existierende Empfängerkonten; gegen die Kontoinhaber können Rückforderungsansprüche – insbesondere aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB – geltend gemacht werden, wenn diese Gelder aus dem Betrug erhalten haben.


