re-investment.ch: Geld zurück bei Anlagebetrug

30.04.2026. Haben Sie bei re-investment.ch investiert und Probleme bei der Auszahlung? Dann handelt es sich eindeutig um Anlagebetrug. Die Plattform re-investment.ch tritt professionell auf, nutzt jedoch die Domain re-investment.ch und steht im Fokus einer Warnung der FINMA vom 28.04.2026. Viele Anleger berichten von negativen Erfahrungen und ausbleibenden Rückzahlungen. Jetzt ist schnelles Handeln erforderlich, um Ihr Geld zu sichern. Lesen Sie diesen Artikel genau, um zu erfahren, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

Gibt es re-investment.ch wirklich?

Die Plattform re-investment.ch inszeniert sich wie ein seriöser Anbieter für Kapitalanlagen, doch tatsächlich handelt es sich um eine gezielte Täuschung. Besonders perfide ist der Identitätsdiebstahl zulasten der real existierenden RE INVESTMENT SA aus Sion, die im Handelsregister unter CHE-449.864.400 eingetragen ist. Die Betrüger nutzen diese Identität, um Vertrauen zu schaffen. Die angegebene Adresse Route du Sanetsch 55, Sion, Schweiz dient lediglich als Kulisse. Auch die Kommunikation über info@re-investment.ch wirkt professionell, ist jedoch Teil der Inszenierung. Die FINMA hat deshalb eine klare Warnung ausgesprochen. Die gemachten Erfahrungen zeigen deutlich, dass hier kein echter Broker tätig ist.

re-investment.ch zahlt nicht aus

Typisch für den Anlagebetrug bei re-investment.ch ist die Verweigerung von Auszahlungen. Anleger werden zunächst zu weiteren Einzahlungen gedrängt, angeblich um Steuern, Gebühren oder Provisionen zu begleichen. Diese Forderungen sind frei erfunden. Ziel ist es ausschließlich, weitere Gelder zu erlangen. Viele Betroffene schildern identische Erfahrungen. Eine objektive Bewertung der Plattform fällt daher eindeutig negativ aus.

Ohne Bankkonten funktioniert re-investment.ch nicht

Um Gelder überhaupt vereinnahmen zu können, benötigen die Täter hinter re-investment.ch reale Bankkonten. Diese Konten werden von sogenannten Geldwäschern bereitgestellt. Genau hier setzen juristische Maßnahmen an. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und machen Rückforderungsansprüche geltend. Ohne diese Konten wäre der gesamte Betrug nicht möglich.

Wer steckt hinter re-investment.ch?

Die Struktur hinter re-investment.ch deutet auf ein organisiertes Netzwerk hin. Solche Systeme sind häufig arbeitsteilig organisiert und erfüllen regelmäßig auch den Tatbestand der kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB. Die eingesetzten Kontoinhaber sind oft wirtschaftlich leistungsfähig, sodass reale Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Juristische Einordnung des Anlagebetrugs

Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug. Dieser Tatbestand ist in § 263 StGB geregelt. Darüber hinaus liegt regelmäßig ein Verstoß gegen § 32 KWG vor, da Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden. Auch Geldwäsche gemäß § 261 StGB spielt eine zentrale Rolle, da die eingezahlten Gelder über verschiedene Konten verschoben werden.

Zivilrechtlich bestehen Ansprüche auf Rückzahlung aus § 812 BGB sowie Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Entscheidend ist dabei die konsequente Verfolgung der Geldflüsse.

Achtung: In Einzelfällen erhalten Anleger kleinere Auszahlungen, um Vertrauen aufzubauen. Wer solche Zahlungen erhält, könnte sich unter Umständen selbst dem Risiko der Geldwäsche aussetzen.

Was tun bei re-investment.ch? Checkliste

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Sämtliche Kommunikation und Zahlungsnachweise sichern
  • Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstatten
  • Spezialisierten Anwalt für Anlagebetrug einschalten

Fazit zu re-investment.ch

Die Erfahrungen mit re-investment.ch zeigen ein klares Bild eines strukturierten Anlagebetrugs. Die offizielle Warnung der FINMA bestätigt diese Bewertung eindeutig. Anleger sollten keine Zeit verlieren und ihre Ansprüche konsequent verfolgen.

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück.

Wenn Sie Ihr Geld von re-investment.ch zurückholen möchten, zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen den Weg zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

FAQ zu re-investment.ch – Anlagebetrug, Trading und Krypto

Wie seriös ist re-investment.ch als Anbieter für Kapitalanlagen und Trading?

re-investment.ch nutzt die Identität der realen RE INVESTMENT SA aus Sion und inszeniert ein professionelles Auftreten, um Vertrauen zu erschleichen. Die Warnung der FINMA und die geschilderten Erfahrungen belegen, dass es sich nicht um einen echten Broker, sondern um ein betrügerisches Trading-Konstrukt handelt.

Warum zahlt re-investment.ch meine angeblichen Gewinne nicht aus?

Typisch ist, dass Auszahlungen systematisch verweigert und stattdessen immer neue „Gebühren“, „Steuern“ oder „Provisionen“ verlangt werden. Diese Forderungen sind erfunden und dienen ausschließlich dazu, weitere Einzahlungen – etwa auch bei Krypto-Transaktionen – zu erzwingen.

Welche Rolle spielen Bankkonten und Geldwäsche bei re-investment.ch?

Die Täter benötigen reale Bankkonten von Geldwäschern, um Einzahlungen der Anleger überhaupt entgegenzunehmen. Über diese Konten werden die Gelder verschoben, was regelmäßig den Tatbestand der Geldwäsche und einer organisierten Betrugsstruktur erfüllt.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Geschädigte von re-investment.ch?

Strafrechtlich kommen insbesondere Anlagebetrug nach § 263 StGB, Verstöße gegen § 32 KWG sowie Geldwäsche nach § 261 StGB in Betracht. Zivilrechtlich können Betroffene Rückzahlungsansprüche aus § 812 BGB und Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB geltend machen, insbesondere durch konsequente Verfolgung der Geldflüsse über die beteiligten Konten.



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