Anlagebetrug mit falscher SBroker-App: Fake-Aktien-Trading
Warnung: Echter „Marcus Brinker“ ist nicht in Telegram-/WhatsApp-Chats aktiv!
Warnung: Die vermeintliche SBroker-App der Sparkasse, die etwa über unseriöse Chatgruppen wie „M10 DAX Informationszentrum“ oder „R20-BörsenTalk DE“ verbreitet wird, entpuppt sich als Anlagebetrug. Der Name „Sparkasse“ inkl. des markanten roten „S“-Logo taucht bewusst in diesem Betrug auf, um Anleger zu täuschen. Die in diesem Text bewertete App ist jedoch nicht über offizielle Sparkassenkanäle verfügbar und gehört in real auch gar nicht zur echten Sparkasse. Alle in der Fake-App beworbenen Investitionen sind fingiert, die eingezahlten Gelder fließen direkt an die Betrüger, die für die Initiierung der falschen SBroker-App verantwortlich sind. Den vorgeblichen Aktientipps Vertrauen geschenkt? Ihr Geld ist weg? Wir sind erfahren im Umgang mit derartigen Anlagebetrugsfällen und wissen, was jetzt zu tun ist.
Angebliche SBroker-App: Professionelle Fassade, krimineller Kern
Die Schein-App wirkt optisch täuschend echt. Anleger werden nach dem Download durch vermeintliche „Betreuer“ in WhatsApp- oder Telegram-Gruppen mit angeblichen Aktientipps versorgt. Namen wie „Marcus Brinker“ – in Wahrheit der Vorstand der seriösen S Broker AG & Co. KG – werden missbräuchlich verwendet. Tatsächlich fließen die Einzahlungen nicht in Wertpapierkäufe, sondern auf Konten in Ländern wie beispielsweise England oder Malta, von wo sie unmittelbar an die Täter weitergeleitet werden. Juristisch liegt hier ein klarer Verstoß gegen § 263 StGB (Betrug) sowie § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) vor. Auch das Fehlen einer Genehmigung nach § 32 KWG macht das Angebot in Deutschland illegal.
Erfahrungen von Geschädigten – typischer Ablauf des Betrugs
Erfahrungsberichte, die uns vorliegen, deuten auf ein gleichbleibendes Vorgehen hin, welches wir hiermit stichpunktartig darstellen möchten:
◾ Kontaktaufnahme in Chatgruppen (z.B. Telegram oder WhatsApp) durch Assistentinnen (wie etwa „Laura König“), deren Namen allesamt fingiert sind.
◾ Übermittlung des Links zu einer vermeintlichen Handelsapp.
◾ Anwerbung zu ersten Überweisungen für angebliche Aktienkäufe.
◾ Ständige „Tipps“ durch falsche Finanzexperten (hier wird i.d.R. Identitätsmissbrauch seitens der Anlagebetrüger initiiert. Es wird Anlegern vorgeheuchelt, dass recht bekannte Finanzexperten in der Gruppe „heiße Aktientipps“ geben – in Wahrheit wissen die echten Experten allerdings nichts davon, dass ihr Name in derart betrügerischen Kontexten verwendet wird und wenn sie es dann final merken, warnen sie auch davor).
◾ Weigerung, Auszahlungen vorzunehmen, verbunden mit immer neuen Geldforderungen.
Dieses Vorgehensmuster entspricht einem klassischen „Social Engineering“-Betrug, bei dem Vertrauen erschlichen wird, um im Verlauf Kapitalanlagen vorzutäuschen und Geld abzugreifen.
Impressumspflicht klar verletzt
Ein rechtmäßiger Anbieter von Finanzdienstleistungen muss gemäß § 5 DDG ein vollständiges Impressum mit ladungsfähiger Anschrift, Vertretungsberechtigten und Kontaktmöglichkeiten führen. Die Fake-SBroker-App verstößt offenkundig gegen diese Pflicht: Es gibt weder ein korrektes Impressum noch transparente (reale) Angaben zum Betreiber der App. Das allein ist ein starkes Indiz für betrügerische Absichten der App-Initiatoren.
Zivilrechtliche Ansprüche der Opfer
Neben der strafrechtlichen Verfolgung können Geschädigte zivilrechtlich vorgehen. In Betracht kommen insbesondere:
◾Rückforderungsansprüche aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)
◾Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB
◾Ansprüche gegen beteiligte Zahlungsdienstleister im In- und Ausland, falls diese die gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten verletzt haben – ein Anwalt für Anlagebetrugsfälle kann recht schnell herausbekommen, ob etwaige Pflichten verletzt wurden und hier ansetzen
Eine schnelle Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Kapitalanlagebetrugsdelikte ist entscheidend, um weitere Vermögensverluste zu verhindern, die Spur des bereits übermittelten Geldes effektiv nachzuverfolgen und relevante Beweise zu sichern.
Handlungsempfehlungen für Betroffene – Checkliste:
✔ Sofortige Zahlungen einstellen. Lassen Sie sich keinesfalls unter Duck setzen. Es sind Betrüger, mit denen Sie kommunizieren, die sich die wildesten Geschichten ausdenken werden, um Ihnen mehr und mehr Geld abzuknöpfen – fallen Sie nicht auf etwaige Forderungen herein!
✔ Alle Belege sichern (Überweisungsbelege, Chatverläufe, Screenshots)
✔ Anwaltliche Hilfe einholen – darauf achten, dass es ein auf Anlagebetrug spezialisierte Anwalt ist. Dieser weiß, wie man die Spur des Geldes verfolgt
✔ Strafanzeige bei der Polizei erstatten
✔ Bank und Zahlungsdienstleister informieren – gerne sind wir Ihnen im Rahmen eines Mandats dabei behilflich
Resch Rechtsanwälte, Ihr kompetenter Anwalt für Anlagebetrugsfälle
Resch Rechtsanwälte sind seit 1986 auf Kapitalanlegerschutz spezialisiert und unterstützen Opfer von Anlagebetrug routiniert, professionell und diskret – auch international. Unser rund vierzigköpfiges Team aus Anlagebetrug-Anwälten, In-House-Ermittlern und IT-Analytikern steht bereit, um sich Ihrem Betrugsfall mit geballter Kraft zu widmen.
FAQ zur falschen SBroker-App
Was ist die Fake-SBroker-App?
Eine betrügerische Aktienhandel-App, die das Design der Sparkassen-App nachahmt und Anleger zur Überweisung von Geldern auf ausländische Konten verleitet.
Ist die Fake-SBroker-App seriös?
Nein. Die App ist betrügerisch und hat keinerlei Verbindung zur echten Sparkasse oder seriösen S Broker AG & Co. KG.
Welche Gesetze werden verletzt?
Unter anderem § 263 StGB (Betrug), § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) und § 32 KWG (Erlaubnispflicht).
Wie kann ich mein Geld zurückbekommen?
Durch schnelles Handeln, durch anwaltliche Unterstützung eines hochspezialisierten Juristen und ggf. durch internationale Rückforderungsverfahren. Gerne prüfen wir im Rahmen einer ersten, kostenlosen und unverbindlichen Falleinschätzung, was wir – aus juristischer Sicht – für Sie tun können, um Ihren finanziellen Schaden so weit wie nur eben möglich zu minimieren.


