Spezialkanzlei für Anlagebetrug Erfahrung seit über 40 Jahren

Trade Scanner:
Unseriöser Anbieter enttarnt

08.09.2026 Trade Scanner ist Trading-Betrug. Die Domain trade-scanner(.)io wurde erst am 17.06.2026 registriert. Trotzdem wirbt die Plattform mit mehr als 10.000 aktiven Kunden. Diese zeitliche Diskrepanz ist erheblich und passt zum irreführenden Gesamtbild. Wer bei Trade Scanner Geld eingezahlt hat oder vermeintliche Trading-Kurse gebucht hat, der sollte keine weiteren Zahlungen leisten. Wir zeigen Ihnen wie Sie die Geldspur verfolgen und Ansprüche durchsetzen. Lesen Sie den Artikel und erfahren Sie wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es Trade Scanner wirklich?

Trade Scanner inszeniert eine professionelle Welt aus Trading und Finanzbildung. Die Website verspricht sinngemäß strukturierte Strategien und präzises Training. Dazu kommen angeblich bewährte Setups und aktuelle Marktbedingungen. Die Darstellung soll wie ein leistungsfähiges Handelsterminal wirken und zugleich eine hochwertige Ausbildung vermitteln. Diese Aussagen dienen als Lockmittel und sollen Vertrauen schaffen. Entscheidend sind allerdings echte Zahlungsströme und echte Konten. Angezeigte Trading-Ergebnisse können dagegen Teil der Show sein.

Trade Scanner und die fragwürdigen 10.000 Kunden

Die Domain trade-scanner(.)io wurde am 17.06.2026 bei TLD Registrar Solutions Ltd. registriert. Das letzte Domain-Update erfolgte am 13.08.2026. Dazu passt die Behauptung von mehr als 10.000 aktiven Kunden zeitlich irgendwie gar nicht. Gerade bei einem erst seit kurzer Zeit registrierten Internetauftritt ist diese Angabe auffällig. Solche Widersprüche sind für die Bewertung der Plattform relevant. Die WHOIS-Daten liefern damit einen wichtigen Anhaltspunkt für die Einordnung von Trade Scanner.

Zu hinterfragende Kontaktangaben bei Trade Scanner

Als Telefonnummern werden +61-240576080 und +44-2030266299 genannt. Als E-Mail-Adresse erscheint support@trade-scanner(.)io. Außerdem nennt die Website General Market Project EOOD unter 121 Prodromou Avenue in Nicosia 2064 auf Zypern. Ob die Trade Scanner-Betreiber tatsächlich dort ansässig sind, ist allerdings hochfraglich. Eine Anschrift auf einer Website belegt weder den tatsächlichen Geschäftssitz noch die Identität der handelnden Personen.

Broker zahlt Geld nicht aus, was hat das zu bedeuten?

Beim Trading-Betrug sollen professionell wirkende Darstellungen weitere Einzahlungen auslösen. Scheinbare Gewinne können Anleger zu höheren Zahlungen bewegen. Bei einer gewünschten Auszahlung folgen häufig neue Zahlungsforderungen. Erfahrungen mit solchen Abläufen zeigen die Bedeutung einer schnellen Sicherung aller Zahlungsbelege. Weitere Überweisungen an Trade Scanner sollten tunlichst unterbleiben.

Ohne echte Konten funktioniert der Trade Scanner-Scam nicht

Auch eine digitale Betrugskulisse benötigt reale Zahlungswege. Überweisungen müssen auf echte Konten oder über andere nachvollziehbare Zahlungswege fließen. Wir verfolgen diese Geldspur und identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks. Ohne echte Konten geht der Betrug nicht. Gegen identifizierte Zahlungsempfänger können Ansprüche auf Rückzahlung und Schadensersatz geprüft und durchgesetzt werden.

Wer sind die Kontoinhaber bei Trade Scanner?

Kontoinhaber und weitere Zahlungsempfänger sind für die Rückholung des Geldes besonders wichtig. Wer Gelder aus einem Betrug erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtlich haften. Ansprüche können sich etwa aus § 812 BGB ergeben. Daneben kommt § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht. Die konkrete Anspruchsgrundlage hängt vom jeweiligen Zahlungsweg und von der Rolle des Empfängers ab.

Trade Scanner und die juristische Bewertung

Wer bewusst ein falsches Bild der Tatsachen erzeugt, um an das Geld eines anderen zu gelangen, begeht Anlagebetrug. Der strafrechtliche Kern liegt in § 263 StGB. Bei entsprechenden Voraussetzungen können außerdem § 264a StGB und § 261 StGB relevant werden. Strafrechtliche Ermittlungen ersetzen jedoch nicht die gezielte zivilrechtliche Rückforderung des Geldes. Deshalb muss neben einer Strafanzeige die Geldspur ausgewertet werden.

Vorsicht bei Rückzahlungen von Trade Scanner

Betrüger zahlen teilweise kleinere Beträge zurück, um Vertrauen aufzubauen. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar gemacht haben. Das bedeutet nicht automatisch eine Strafbarkeit. Die rechtliche Bewertung hängt von Kenntnis und weiteren Umständen des Einzelfalls ab. Entsprechende Zahlungseingänge sollten deshalb vollständig dokumentiert werden.

Was tun nach schlechten Erfahrungen mit Trade Scanner?

Wer inakzeptable Geldverlusterfahrungen mit Trade Scanner gemacht hat, sollte sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören Überweisungsbelege und Angaben zu Empfängerkonten. Auch E-Mails und Chatverläufe sowie Screenshots der Trading-Oberfläche können wichtig sein. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen. Erstatten Sie Strafanzeige und lassen Sie parallel mögliche zivilrechtliche Ansprüche gegen Zahlungsempfänger prüfen.

RESCH Rechtsanwälte verfolgt die Geldspur

RESCH Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Die Kanzlei verfügt als einzige Kanzlei in Deutschland über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Unsere Arbeit zielt auf die Durchsetzung der Ansprüche geschädigter Anleger.

Geld von Trade Scanner zurückholen

Wenn Sie mit Trade Scanner Erfahrungen gemacht haben und Ihr Geld zurückholen möchten, dann werden Sie jetzt aktiv. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen konkrete rechtliche Möglichkeiten.

FAQ zu Trade Scanner, dem hochominösen Anbieter

Ist Trade Scanner ein seriöses Trading- und Krypto-Angebot?
Trade Scanner arbeitet mit professionell wirkender Oberfläche, fragwürdigen Versprechen und Widersprüchen bei den Nutzerzahlen. Die Konstellation ist typisch für unseriöse Broker- und Trading-Plattformen und kann auf Anlagebetrug hindeuten.

Was sagen die WHOIS-Daten über Trade Scanner aus?
Die Domain trade-scanner.io wurde am 17.06.2026 registriert und zuletzt am 13.08.2026 aktualisiert, was nicht zu der Behauptung von über 10.000 aktiven Kunden passt. Solche zeitlichen Unstimmigkeiten sind ein starkes Warnsignal bei der rechtlichen Bewertung einer Trading- oder Krypto-Plattform.

Wie sollte ich nach Zahlungen an Trade Scanner reagieren?
Stellen Sie alle weiteren Ein- und Nachzahlungen umgehend ein. Sichern Sie konsequent sämtliche Zahlungsbelege, Kontodaten der Empfänger sowie Kommunikationsnachweise und veranlassen Sie eine Strafanzeige.

Kann ich Geld von Trade Scanner oder beteiligten Kontoinhabern zurückfordern?
Zahlungsempfänger, die Gelder aus einem möglichen Trading-Betrug erhalten haben, können zivilrechtlich haften, etwa nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB. Welche Anspruchsgrundlagen im Einzelfall greifen, hängt vom konkreten Zahlungsweg und der Rolle des jeweiligen Kontoinhabers ab.



Jetzt Termin für eine kostenlose Beratung buchen!

Rufen Sie an + 49 30 / 88 59 77 0 – kostenlose Beratung – Geld zurück

Vereinbaren Sie hier einen kostenfreien Erstberatungstermin:
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte wird schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.