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TradeForgePro:
Unseriöser Trading-Anbieter entlarvt

07.09.2026 Wer bei TradeForgePro über tradeforgepro(.)com investiert hat, ist von Trading-Betrug betroffen. Die russische Zentralbank CBR warnte am 02.09.2026 vor dem Anbieter. Eine überzeugende Trading-Oberfläche ändert daran nichts. Entscheidend ist jetzt die Spur der Zahlungen. Wir zeigen Ihnen, wie sich Ansprüche auf Rückzahlung verfolgen lassen. Lesen Sie den Artikel und erfahren Sie die nächsten Schritte.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

TradeForgePro ist eine inszenierte Trading-Plattform

TradeForgePro vermittelt über tradeforgepro(.)com den Eindruck eines regulären Brokers. Die Präsentation gehört jedoch zur Show des Anlagebetrugs. Angezeigte Kontostände und Trading-Gewinne sind keine echten Bankguthaben oder Depotwerte. Entscheidend sind die realen Zahlungen an reale Empfängerkonten. Die angebliche Betreiberadresse lautet 138 York st London, W1TH 1DP. Als Kontakt wird support@tradeforgepro(.)com genannt. Zudem besteht eine Verbindung zu Copy Experts unter copyexperts(.)co(.)uk.

CBR warnt vor TradeForgePro

Die russische Zentralbank CBR veröffentlichte am 02.09.2026 eine Warnung zu TradeForgePro. Diese amtliche Warnmeldung bestätigt die Bewertung als Trading-Betrug. Wer bereits Erfahrungen mit TradeForgePro gemacht hat, sollte keine weiteren Gelder einzahlen. Die Bewertung der Plattform muss sich an den tatsächlichen Zahlungswegen orientieren.

TradeForgePro Domain wurde 2025 registriert

Die Domain tradeforgepro(.)com wurde am 10.02.2025 registriert. Registrar ist HOSTINGER operations, UAB. Diese WHOIS-Daten sind für die zeitliche Einordnung des Internetauftritts relevant. Sie können außerdem bei der Aufarbeitung der digitalen Spuren Bedeutung gewinnen.

Broker zahlt Geld nicht aus

Beim Trading-Betrug werden häufig weitere Zahlungen verlangt. Als Begründung dienen etwa Gebühren oder angebliche Voraussetzungen für eine Auszahlung. Solche Forderungen sollen weitere Überweisungen auslösen. Wer entsprechende Erfahrungen mit TradeForgePro gemacht hat, sollte sämtliche Zahlungsbelege sichern.

Ohne echte Konten funktioniert TradeForgePro nicht

Die digitale Kulisse kann erfunden sein. Für den Geldfluss benötigen die Täter jedoch echte Konten bei echten Zahlungsdienstleistern. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht.

Wer hinter den Empfängerkonten steht

Die Inhaber der Zahlungskonten sind für die Rückholung besonders wichtig. Sie können als Beteiligte oder Helfer rechtlich in Anspruch genommen werden. § 261 StGB erfasst unter seinen gesetzlichen Voraussetzungen Geldwäsche. Zivilrechtlich kommen insbesondere Ansprüche aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht.

TradeForgePro und Betrug nach § 263 StGB

Anlagebetrug liegt vor, wenn eine Person wissentlich falsche Informationen nutzt, um einem anderen Geld zu entziehen. Dieses Vorgehen kann den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB erfüllen. Je nach konkreter Gestaltung kann auch § 264a StGB zum Kapitalanlagebetrug relevant werden. Für die Rückholung des Geldes müssen daneben die zivilrechtlichen Ansprüche konsequent verfolgt werden.

Vorsicht bei Rückzahlungen von TradeForgePro

Betrüger zahlen mitunter kleinere Beträge zurück, um Vertrauen aufzubauen. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche strafbar gemacht haben. Ob tatsächlich eine Strafbarkeit nach § 261 StGB besteht, hängt von den konkreten Umständen ab. Lassen Sie solche Zahlungseingänge deshalb rechtlich prüfen.

Was Geschädigte bei TradeForgePro tun sollten

  • Leisten Sie keine weiteren Zahlungen.
  • Sichern Sie Überweisungsbelege und Angaben zu Empfängerkonten.
  • Bewahren Sie E-Mails und Nachrichten mit TradeForgePro vollständig auf.
  • Dokumentieren Sie die dargestellten Kontostände und Auszahlungsversuche.
  • Erstatten Sie Strafanzeige und verfolgen Sie zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche.

RESCH Rechtsanwälte verfolgt die Geldspur

RESCH Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Die Kanzlei verfügt als einzige Kanzlei in Deutschland über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und die Rückholung der Gelder unserer Mandanten.

Geld von TradeForgePro zurückholen

Sie möchten Ihr Geld zurück. Wir zeigen Ihnen den rechtlichen Weg. Wenn Sie mit TradeForgePro Erfahrungen gemacht haben, kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und erläutern die nächsten Schritte.

FAQ zu TradeForgePro

Ist TradeForgePro ein seriöser Broker oder eine betrügerische Trading-Plattform?
TradeForgePro tritt wie ein regulärer Online-Broker auf, wird aber durch die Warnung der russischen Zentralbank CBR und die inszenierten Kontostände als Trading-Betrug bewertet.

Welche Bedeutung haben die WHOIS-Daten der Domain tradeforgepro.com?
Die Domain wurde am 10.02.2025 beim Registrar HOSTINGER operations, UAB registriert; diese WHOIS-Daten helfen, den betrügerischen Internetauftritt zeitlich einzuordnen und digitale Spuren zu bewerten.

Was sollten Geschädigte tun, wenn TradeForgePro Auszahlungen verweigert?
Zahlen Sie kein weiteres Geld ein, sichern Sie konsequent sämtliche Überweisungsbelege, Kontodaten, E-Mails und Screenshots der Plattform, um Zahlungswege und Empfängerkonten rechtlich verwerten zu können.

Welche strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüche kommen bei TradeForgePro in Betracht?
Der Anlagebetrug kann insbesondere den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB und gegebenenfalls § 264a StGB erfüllen; zivilrechtlich sind Ansprüche aus § 812 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB gegen Beteiligte und Kontoinhaber denkbar.



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