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UrbanMint Digital Assets S.A. U.MINT:
Geld eingefroren? So kommen Sie an Ihr Kapital

01.07.2026 Haben Sie bei UrbanMint Digital Assets S.A. U.MINT auf der Website urbanmint(.)io investiert, dann sind Sie in einen Online-Anlagebetrug geraten. Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF warnt ausdrücklich vor dieser Plattform und bestätigt unerlaubte Aktivitäten ohne Genehmigung. Die Täter treten unter den Namen UrbanMint Digital Assets S.A. und U.MINT auf und nutzen die Domain urbanmint(.)io sowie die E-Mail-Adresse support@urbanmint(.)io. Ihr Geld ist nicht verloren, wenn Sie jetzt richtig handeln. Lesen Sie diesen Artikel jetzt, um zu erfahren, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
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UrbanMint Digital Assets S.A. und die CSSF-Warnung

Die CSSF (LU) hat am 26. Juni 2026 eine offizielle Warnung zu UrbanMint Digital Assets S.A. veröffentlicht. Die Behörde stellt klar, dass keine Genehmigung für Finanzdienstleistungen in Luxemburg vorliegt. Damit liegt ein Verstoß gegen § 32 KWG nahe, da erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Zulassung angeboten werden. Die angegebene Adresse in Luxemburg (15, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg) dient lediglich der Täuschung. Solche Konstellationen sind typische Muster im Anlagebetrugssektor.

Welche Erfahrungen berichten Anleger mit UrbanMint

Die Erfahrungen mit UrbanMint zeigen ein klares Bild. Anleger berichten von anfänglichen Gewinnen, die nur auf dem Bildschirm erscheinen. Auszahlungen werden verzögert oder vollständig verweigert. Stattdessen fordern die Täter immer neue Einzahlungen. Diese Erfahrungen decken sich mit klassischen Abläufen im Anlagebetrug. Eine objektive Bewertung fällt eindeutig negativ aus.

Gibt es UrbanMint Digital Assets S.A. wirklich

UrbanMint wirkt wie ein professioneller Broker-Akteur, doch tatsächlich handelt es sich um eine inszenierte Scheinwelt. Die Plattform zeigt Charts und Kontostände, die keinen Bezug zu realen Märkten haben. Es existieren keine echten Depots oder Investments. Die gesamte Darstellung dient nur dazu, Vertrauen zu erzeugen. Hinter der Fassade arbeiten organisierte Strukturen, die gezielt auf Täuschung ausgelegt sind. Obacht: Es gibt durchaus seriöse Anbieter weltweit, die gleich oder ähnlich klingen, die aber nichts mit der Website urbanmint(.)io zu tun haben! Es kann somit zu Verwechslungen mit seriösen Akteuren kommen, was sicherlich von den Scammern mit einkalkuliert wurde. Fallen Sie nicht auf die Masche mit den gleichen bzw. ähnlichen Firmennamen herein, in diesem Text geht es ausschließlich im die Akteure, die via urbanmint(.)io operieren!

Warum zahlt UrbanMint nicht aus

Die Verweigerung von Auszahlungen ist ein zentrales Merkmal dieses Systems. Anleger werden mit angeblichen Steuern oder Gebühren konfrontiert. Jede Zahlung führt zu weiteren Forderungen. Anlagebetrug liegt vor, wenn eine Person wissentlich falsche Informationen nutzt, um einem anderen Geld zu entziehen. Genau dieses Muster zeigt sich bei UrbanMint.

Die Rolle der Bankkonten im Betrugssystem

Ohne echte Bankkonten kann dieser Betrug nicht funktionieren. Die Täter nutzen Konten von Dritten, um Gelder zu empfangen. Diese Kontoinhaber sind Teil eines Geldwäschenetzwerks. Wir identifizieren diese Personen und machen Ansprüche geltend. Obacht: Wer Geld aus solchen Quellen erhält, kann sich selbst der Geldwäsche gemäß § 261 StGB aussetzen. Sollte Sie dies betreffen, dann ist der Gang zum Anlagebetrug-Anwalt unumgänglich.

Juristische Möglichkeiten gegen UrbanMint

Neben strafrechtlichen Maßnahmen bestehen zivilrechtliche Ansprüche. Diese ergeben sich unter anderem aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Ziel ist die Rückforderung der überwiesenen Beträge. Die Spur des Geldes führt häufig zu greifbaren Anspruchsgegnern. Genau hier setzen spezialisierte Anwälte an.

Domain und technische Hintergründe

Die Domain urbanmint(.)io wurde am 02.04.2026 bei Hostinger, UAB registriert. Eine so junge Domain ist ein typisches Indiz für betrügerische Plattformen. Seriöse Anbieter verfügen in der Regel über eine längere Historie. Diese technischen Details bestätigen die negativen Erfahrungen vieler Anleger.

Checkliste für Betrugsbetroffene von UrbanMint

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Sämtliche Überweisungen und Kommunikation sichern
  • Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht einschalten

Ihr Weg zum Geld zurück

RESCH Rechtsanwälte steht für 40 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und für konsequente Hilfe bei Anlagebetrug und Geldwäsche. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes und identifizieren die Kontoinhaber im Geldwäschenetzwerk. Ziel ist es, Ihr Geld zurückzuholen.

Wenn Sie Ihr Geld von UrbanMint Digital Assets S.A. zurückfordern möchten, beginnt alles mit einer juristischen Einschätzung. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, was jetzt getan werden kann.

FAQ zu UrbanMint Digital Assets S.A. und der CSSF-Warnung

Was bedeutet die CSSF-Warnung zu UrbanMint Digital Assets S.A. für Anleger?
Die CSSF stellt klar, dass UrbanMint in Luxemburg keine Genehmigung für Finanzdienstleistungen besitzt, sodass ein Verstoß gegen § 32 KWG und damit ein unerlaubtes, potenziell illegales Trading-Angebot nahe liegt.

Wie schildern Geschädigte ihre Erfahrungen mit UrbanMint beim Krypto- und Online-Trading?
Anleger berichten von nur virtuell sichtbaren Gewinnen, systematisch verweigerten Auszahlungen und ständig neuen Zahlungsforderungen – typische Merkmale von Anlage- und Trading-Betrug.

Ist UrbanMint Digital Assets S.A. ein echter Broker mit realen Investments?
Nein, die Plattform inszeniert eine Scheinwelt mit Charts und Kontoständen ohne Bezug zu realen Märkten; es existieren keine echten Depots, sondern ein auf Täuschung angelegtes System.

Welche rechtlichen Schritte kommen bei Verlusten über UrbanMint in Betracht?
Neben Strafanzeigen wegen Betrugs und Geldwäsche sind zivilrechtliche Rückforderungsansprüche, insbesondere nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, gegen Beteiligte und Kontoinhaber möglich.



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