Velionpartner – Warnung vor betrügerischer Trading-Plattform
Unseriöse Erfahrungen auf velionpartner.com! Anwalt bewertet unseriösen Fall
Die angebliche Handelsplattform Velionpartner taucht derzeit immer häufiger auf – sowohl unter velionpartner.com als auch über die Subdomain platform.velionpartner.com. Opfer berichten von Verlusten, dubiosen Kontakten und fehlenden Auszahlungen. Die Nutzung von Velionpartner birgt Risiken, weil die Domain erst am 15.10.2025 über NameCheap, Inc. registriert wurde und damit erst kürzlich initiiert wurde. Wenn Sie Velionpartner bereits genutzt haben oder Zweifel an der Seriosität hegen, sollten Sie umgehend handeln. Unsere erfahrenen Anwälte für Anlagebetrugsfälle können Ihren Fall kompetent bewerten und Geldverfolgungen in die Wege leiten. Selbstverständlich absolut seriös und diskret.
Velionpartner Erfahrung: Erste Hinweise auf betrügerische Strukturen
Die Plattform ist auf Deutsch, Englisch und Französisch verfügbar; sie wirbt mit angeblich KI-gestützten Tools für technische und fundamentale Finanzmarktanalyse. Solche Versprechen sind typisch für Fake-Trading-Anbieter, die reale Investments nur vortäuschen. Geschädigte schildern übereinstimmende Velionpartner Erfahrungen, die auf Manipulationen und Druck durch angebliche „Berater“ hindeuten. Besonders auffällig: Velionpartner beansprucht internationale Präsenz, während keinerlei verlässliche Unternehmensangaben bestätigt werden können. Eine seriöse Bewertung der Plattform fällt daher eindeutig negativ aus.
Widersprüchliche Adressangaben – ein Warnsignal
Die Website listet zwei Adressen: „Mythenquai 2, Zurich, CH-8002, Switzerland“ und „Château de Betzdorf, Betzdorf, L-6815, Luxembourg“. Das sind durchaus mondän klingende Anschriften. Ob dort die Website-Initiatoren ansässig sind, bleibt dahingestellt. Zudem korrespondieren die angeblichen Länderbezüge nicht mit der Rechtswahl im Kleingedruckten, das plötzlich und unerklärlicherweise niederländisches Recht vorsieht. Solche geographischen Widersprüche deuten häufig auf Identitätsdiebstahl und bewusst verschleierte Organisationsstrukturen hin, mit denen unsere In-House-Ermittler es tagtäglich im Zuge ihrer Arbeit zu tun haben.
Kontaktdaten der velionpartner.com-Betreiber
◾ E-Mail: support@velionpartner.com
◾ Telefon Schweiz: +41 61 300 26 82
◾ Telefon Luxemburg: +352 628 555 983
Diese Angaben wirken prinzipiell erst einmal annehmbar, sind jedoch nichts weiter als ein Irrleitungsmanöver. Denn auch, wenn man über diese Kontaktoptionen mit den vermeintlichen Website-Mitarbeitern kommunizieren kann, so sagt das noch lange nichts darüber aus, von wo aus diese operieren. Ob sie tatsächlich in Luxemburg oder in der Schweiz sitzen, ist ungewiss.
Fehlen der Regulierung – Verstoß gegen § 32 KWG
Velionpartner bietet unzweifelhaft Finanzdienstleistungen an, insbesondere Anlagevermittlung und angebliches KI-Trading. Dafür wäre in Deutschland zwingend eine Erlaubnis der BaFin nach § 32 KWG erforderlich. Da eine Registrierung oder Lizenz nicht ersichtlich ist, spricht vieles für einen klaren Erlaubnisverstoß. Dies kann zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG begründen. Parallel sind strafrechtliche Tatbestände wie § 263 StGB (Betrug) oder § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) naheliegend, da Anleger bewusst über die Existenz realer Handelsgeschäfte getäuscht werden. Bei all den dargelegten Umständen ist es kaum verwunderlich, dass die Schweizer Kantonspolizei Zürich (cybercrimepolice.ch) bereits seit dem 24.11.2025 vor diesem Akteur warnt.
Velionpartner Erfahrungsberichte: Auszahlungsprobleme, Drucktaktiken
Anleger berichten, dass angebliche Gewinne nur auf dem Bildschirm erscheinen, real aber nie ausgezahlt werden. Sobald Betroffene Auszahlungen verlangen, reagieren die Betrüger mit zusätzlichen Gebührenforderungen, dubiosen Steuerzahlungen oder dem kompletten Kontaktabbruch. Solche Muster sind typisch für betrügerische Trading-Seiten und sprechen dafür, dass Velionpartner kein echtes Brokerage betreibt, sondern lediglich manipulierte Konten anzeigt.
Impressumspflicht und Rechtsverstöße nach § 5 DDG
Ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG fehlt. Weder Verantwortliche noch Unternehmensregisterdaten sind vorhanden. Die widersprüchlichen internationalen Adressen ersetzen kein ordnungsgemäßes Impressum und verstärken vielmehr den Verdacht gezielter Verschleierungsmaßnahmen. Ein solcher Verstoß erleichtert geschädigten Anlegern die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche und bestätigt die nicht vorhandene Seriosität der Plattform.
Checkliste: Was Geschädigte von Velionpartner jetzt tun sollten
✔ Zahlungen sofort stoppen, keine weiteren Überweisungen leisten
✔ Beweise sichern: E-Mails, Zahlungsbestätigungen, Namen, Screenshots des Kontos
✔ Nicht auf angebliche Rückgewinnungsfirmen („Recovery Scam“) reagieren, oft melden sich die Betrüger in neuem Gewand (Behörde, Polizei, Cryptodienstleister etc.) um den Betrogenen noch mehr Geld aus den Taschen zu ziehen. Fallen Sie nicht drauf herein
✔ Strafanzeige prüfen: insbesondere wegen Betrugs (§ 263 StGB)
✔ Rechtsberatung einholen, um Ansprüche nach § 812 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB geltend zu machen. Ein Spezialanwalt für Anlagebetrug ist hier der richtige Ansprechpartner
FAQ zu Velionpartner (velionpartner.com)
Ist Velionpartner seriös?
Nein. Widersprüchliche Angaben, fehlende Regulierung und typische Betrugsmuster sprechen klar gegen eine seriöse Handelsplattform.
Wie erkenne ich Fake-Trading-Plattformen wie Velionpartner?
Neue (frische) Domainregistrierungen, sehr hohe bis unrealistische Renditeversprechen, fehlendes oder irrleitendes Impressum und manipulative Auszahlungsprozesse sind deutliche Warnsignale.
Kann ich mein Geld zurückholen?
In vielen Fällen bestehen zivilrechtliche Rückforderungsansprüche, etwa aus § 812 BGB. Erfolgsquoten steigen, wenn frühzeitig spezialisierte Anwälte eingeschaltet werden.
Soll ich Zahlungen an Velionpartner stoppen?
Ja, unverzüglich. Jede weitere Zahlung vergrößert den monetären Schaden nur noch weiter.
Wenn Sie Geld an Velionpartner verloren haben oder unsicher sind, ob Sie betroffen sind, sollten Sie keine Zeit verlieren. Resch Rechtsanwälte sind seit fast vierzig Jahren auf Anlegerschutz spezialisiert und unterstützen Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.


