Spezialkanzlei für Anlagebetrug Erfahrung seit über 40 Jahren

Velorax:
Vorgetäuschte Gewinne – alles nur Fassade

15.06.2026 Haben Sie bei Velorax über die Website velorax.world investiert und Probleme bei der Auszahlung festgestellt? Dann handelt es sich eindeutig um Trading-Betrug. Die Plattform Velorax nutzt typische Täuschungsmechanismen, um Anleger zu weiteren Einzahlungen zu bewegen, während echte Auszahlungen ausbleiben. Wenn Ihr Konto wegen angeblich offener Vorgänge gesperrt wurde oder zusätzliche Gebühren verlangt werden, besteht akuter Handlungsbedarf. Lesen Sie diesen Artikel jetzt und erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es Velorax wirklich?

Velorax vermittelt den Eindruck eines professionellen Trading-Brokers, doch tatsächlich handelt es sich um eine inszenierte Plattform ohne reale Handelsaktivität. Die angeblichen Gewinne sind lediglich visuelle Darstellungen innerhalb eines manipulierten Systems. Ein echter Handel findet nicht statt. Die gesamte Darstellung dient dazu, Vertrauen aufzubauen und weitere Einzahlungen zu veranlassen. Die fehlenden Angaben zu Unternehmen und Lizenz bestätigen diese Bewertung und sprechen klar gegen eine seriöse Tätigkeit.

Velorax Auszahlung verweigert

Viele Anleger berichten in ihren Erfahrungen, dass Auszahlungen bei Velorax systematisch blockiert werden. Ein häufig genutztes Mittel ist die Behauptung, das Konto sei aufgrund eines nicht abgeschlossenen Vorgangs gesperrt. Gleichzeitig werden neue Einzahlungen verlangt, um diese angeblichen Prozesse abzuschließen. Auch sogenannte Steuern und Gebühren werden als Voraussetzung für eine Auszahlung dargestellt. Diese Praxis ist rechtswidrig und ein klares Merkmal für Anlagebetrug.

Velorax Erfahrungen zeigen Gebührenbetrug

Die Erfahrungen mit Velorax zeigen ein typisches Muster. Gebühren werden als eigene Transaktionskategorie ausgewiesen und sollen angeblich verpflichtend sein. Zusätzlich wird eine Verifikation verlangt, die ebenfalls nur gegen Zahlung erfolgen soll. Diese Vorgehensweise dient ausschließlich dazu, weitere Gelder zu erlangen. Eine legitime Bewertung dieser Abläufe fällt eindeutig negativ aus, da keine rechtliche Grundlage für solche Forderungen besteht.

Ohne Bankkonten kein Velorax Betrug

Damit die Täter an das Geld gelangen, nutzen sie reale Bankkonten. Ohne diese Konten wäre der Betrug nicht möglich. Die Gelder werden über verschiedene Konten geleitet, die häufig auf Dritte laufen. Genau hier setzen rechtliche Maßnahmen an. Wir identifizieren die Kontoinhaber und machen zivilrechtliche Ansprüche geltend. Grundlage sind unter anderem § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.

Wer steckt hinter Velorax?

Die Struktur hinter Velorax ist darauf ausgelegt, die Verantwortlichen zu verschleiern. Dennoch zeigt die Praxis, dass hinter solchen Systemen organisierte Netzwerke stehen. Diese erfüllen regelmäßig auch den Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB. In schweren Fällen kommt auch eine Einordnung als kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB in Betracht.

Juristische Einordnung des Velorax Betrugs

Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug. Genau dieses Verhalten liegt bei Velorax vor. Anleger werden durch manipulierte Kontostände und angebliche Gewinne zur Zahlung bewegt. Tatsächlich existiert kein realer Handel. Strafrechtlich ist dies als Betrug gemäß § 263 StGB einzuordnen. Zusätzlich liegt ein Verstoß gegen § 32 KWG vor, da Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden.

Auch zivilrechtlich bestehen klare Ansprüche auf Rückzahlung. Diese richten sich insbesondere gegen die Empfänger der Gelder. Wichtig ist zudem der Hinweis, dass Personen, die Gelder von solchen Plattformen erhalten, sich unter Umständen selbst wegen Geldwäsche strafbar machen können.

Was tun bei Velorax? Checkliste

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Sämtliche Zahlungsbelege sichern
  • Kommunikation dokumentieren
  • Strafanzeige bei der Polizei erstatten
  • Spezialisierten Anwalt für Anlagebetrug kontaktieren

Ihre Chance auf Rückholung des Geldes

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und setzen Ihre Ansprüche durch.

Wenn Sie Ihr Geld von Velorax zurückholen möchten, zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen den Weg zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

FAQ zu Velorax: Häufige Fragen von Anlegern

Wie seriös ist Velorax als Trading-Broker einzustufen?
Velorax tritt zwar wie ein professioneller Broker auf, es handelt sich jedoch um eine inszenierte Plattform ohne reale Trading-Aktivität und ohne nachvollziehbare Unternehmens- und Lizenzangaben.

Warum erhalte ich bei Velorax keine Auszahlung meines Guthabens?
Auszahlungen werden typischerweise mit angeblich offenen Vorgängen, gesperrten Konten oder vorgeschobenen Steuern und Gebühren blockiert, was ein starkes Indiz für Anlagebetrug und ein manipuliertes Krypto- bzw. Trading-System ist.

Sind die von Velorax verlangten Gebühren und Verifikationskosten rechtmäßig?
Die als zwingend dargestellten Gebühren, zusätzlichen Transaktionskosten und kostenpflichtigen Verifikationen entbehren einer erkennbaren rechtlichen Grundlage und dienen vor allem dazu, weitere Einzahlungen zu erzwingen.

Welche rechtlichen Schritte kommen bei einem Velorax Betrug in Betracht?
Regelmäßig stehen strafrechtliche Vorwürfe wie Betrug nach § 263 StGB und illegales Erbringen von Finanzdienstleistungen neben zivilrechtlichen Rückforderungsansprüchen, etwa aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB, insbesondere gegen die Empfänger der überwiesenen Gelder im Bank- und Zahlungsverkehr.



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