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Watermark Investments:
Dubiose Plattform lockt mit Fake-Zusagen

13.07.2026 Haben Sie bei Watermark Investments auf watermarkinvestments(.)com investiert? Dann liegt Anlagebetrug vor. Die deutsche BaFin warnt ausdrücklich vor den Angeboten dieser Plattform und schildert einen Identitätsdiebstahl zulasten der Watermark Group, Inc. und deren Führungskräften. Gleichzeitig bestehen Hinweise auf frühere Auftritte unter blaunexus(.)inc und blaunexus(.)me, vor denen bereits am 22.04.2026 seitens der BaFin gewarnt wurde. Lesen Sie diesen Artikel jetzt und erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld mit unserer Hilfe zurückholen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es Watermark Investments wirklich?

Die Darstellung von Watermark Investments wirkt professionell, doch sie ist Teil einer inszenierten Täuschung. Die angegebene Adresse in 47 Hulfish Street, Suite 201, Princeton NJ 08542 (USA), ist nicht mit dem tatsächlichen Site-Betreiber verbunden. Vielmehr wird der Name einer bei der SEC registrierten Gesellschaft missbraucht, um Vertrauen zu erzeugen. Die Plattform zeigt scheinbare Handelsgewinne und vermittelt eine kontrollierte Trading-Umgebung. In Wahrheit handelt es sich um eine digitale Kulisse ohne echte Vermögenswerte oder reale Handelskonten. Da ändern auch die Kontaktdaten +1 (862) 382-3585 und support@watermark(.)investments auf der Website nichts dran.

Watermark Investments und die BaFin-Warnung

Die BaFin stellt klar, dass Watermark Investments keine Erlaubnis nach § 32 KWG besitzt. Damit sind die angebotenen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland illegal. Die Nutzung fremder Unternehmensdaten deutet auf einen gezielten Identitätsmissbrauch hin. Anleger berichten in ihren Erfahrungen von professionellen Gesprächen, überzeugenden Plattformdarstellungen und stetigem Druck zu weiteren Einzahlungen. Diese Erfahrungen sind typisch für organisierten Betrug im Online-Kapitalanlagesektor.

Broker zahlt nicht aus bei Watermark Investments

Ein zentrales Merkmal ist die Verweigerung von Auszahlungen. Nutzer berichten, dass angebliche Gewinne nur nach weiteren Einzahlungen freigegeben werden sollen. Es werden Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen verlangt. Diese Forderungen sind frei erfunden. Ziel ist es, immer mehr Kapital zu erhalten. Die Erfahrungen zeigen ein klares Muster, das auch in der Bewertung einschlägiger Fälle bestätigt wird.

Ohne Bankkonten geht es nicht

Die Täter benötigen reale Bankkonten, um Zahlungen entgegenzunehmen. Diese Konten werden von Geldwäschern bereitgestellt. Dadurch wird der Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB erfüllt. Wir identifizieren die Kontoinhaber und verfolgen Rückforderungsansprüche. Ohne diese Konten könnte das System nicht funktionieren.

Wer sind die Kontoinhaber?

Hinter den Zahlungsströmen stehen häufig wirtschaftlich tätige Unternehmen oder Personen, die als Kontoinhaber auftreten. Diese haften zivilrechtlich auf Schadensersatz. Ansprüche ergeben sich unter anderem aus § 812 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Dadurch bestehen reale Chancen, verlorene Gelder zurückzuholen.

Juristische Einordnung des Anlagebetrugs

Wer andere über den wahren Sachverhalt täuscht, um an deren Geld zu kommen, handelt betrügerisch. Der Straftatbestand des Betrugs nach § 263 StGB ist erfüllt. Zusätzlich kommt Kapitalanlagebetrug gemäß § 264a StGB in Betracht. Die Täuschung erfolgt systematisch durch falsche Angaben zu Gewinnen, Risiken und angeblicher Regulierung. Auch Verstöße gegen Informationspflichten nach § 5 DDG sind ersichtlich.

Wichtiger Hinweis zur Geldwäsche

Es kommt vor, dass Betroffene kleinere Auszahlungen erhalten. Diese dienen dem Aufbau von Vertrauen. Wer solche Gelder annimmt, könnte sich unter Umständen selbst dem Vorwurf der Geldwäsche ausgesetzt sehen. Eine rechtliche Prüfung ist daher unerlässlich.

Checkliste für Betroffene von Watermark Investments

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Sämtliche Überweisungsbelege sichern
  • Kommunikationsverläufe dokumentieren
  • Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Spezialisierten Anwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten

Unsere Erfahrung im Kampf gegen Anlagebetrug

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes und identifizieren die Verantwortlichen hinter den Konten. Ziel ist die Rückholung der investierten Gelder.

Wenn Sie Ihr Geld von Watermark Investments zurückfordern möchten, ist juristische Unterstützung der richtige nächste Schritt. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, was jetzt getan werden kann.

FAQ zu Watermark Investments

Gibt es Watermark Investments als echten Broker?

Watermark Investments präsentiert sich wie ein seriöser Online-Broker, tatsächlich handelt es sich jedoch um eine betrügerische Trading-Plattform ohne reale Vermögenswerte oder echte Handelskonten.

Ist Watermark Investments in Deutschland reguliert oder lizenziert?

Nach der Warnung der BaFin verfügt Watermark Investments über keine Erlaubnis nach § 32 KWG, sodass die angebotenen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland als illegal einzustufen sind.

Warum zahlt Watermark Investments angebliche Gewinne nicht aus?

Typischerweise werden Auszahlungen verweigert und erfundene Gebühren, Steuern oder Sicherheiten verlangt, um Betroffene zu weiteren Einzahlungen zu drängen – ein klassisches Muster organisierten Anlage- und Trading-Betrugs.

Welche strafrechtlichen Risiken und Ansprüche bestehen bei Watermark Investments?

Das Verhalten der Betreiber erfüllt regelmäßig den Betrugstatbestand nach § 263 StGB und kann Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB darstellen, während geschädigten Anlegern zivilrechtliche Rückforderungsansprüche, etwa nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB, zustehen können.

Was sollten Geschädigte von Watermark Investments jetzt beachten?

Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, sichern Sie alle Unterlagen und prüfen Sie zeitnah eine strafrechtliche Anzeige sowie eine rechtliche Bewertung möglicher Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche.



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