ZivanCore: Geld zurück bei Krypto-Betrug
04.05.2026. Haben Sie über die Plattform ZivanCore investiert und Geld verloren? Dann handelt es sich um Krypto-Betrug. Die Webseite zivancore(.)ch vermittelt den Eindruck professionellen Tradings, doch genau darin liegt die Täuschung. Anleger werden gezielt zu Einzahlungen bewegt, während Auszahlungen ausbleiben. Lesen Sie diesen Artikel jetzt, um zu verstehen, wie der Betrug funktioniert und wie Sie Ihr Geld zurückholen können.
Gibt es die Plattform ZivanCore wirklich?
Die Plattform ZivanCore inszeniert sich wie ein seriöser Krypto-Broker, doch tatsächlich handelt es sich um eine perfekt aufgebaute Täuschung. Die angegebenen Geschäftsadressen in Toronto, Sydney und Zürich wirken international und vertrauenswürdig, sind jedoch Teil der Inszenierung. Auch die Domain zivancore(.)ch, registriert am 20.03.2026 bei Hosting Concepts B.V. d b a Registrar.eu, fügt sich in dieses Bild ein. Anleger berichten in ihren Erfahrungen, dass die gesamte Darstellung professionell erscheint, während im Hintergrund keinerlei echter Handel stattfindet.
ZivanCore zahlt nicht aus
Ein zentrales Merkmal des Anlagebetrugs bei ZivanCore ist die verweigerte Auszahlung. Betroffene schildern übereinstimmend in ihren Erfahrungen, dass Gewinne angezeigt werden, jedoch immer neue Bedingungen erfüllt werden müssen, bevor eine Auszahlung angeblich möglich sei. Zusätzliche Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen werden verlangt. Diese Forderungen sind Teil des Systems. Eine Auszahlung erfolgt nicht.
Ohne Bankkonten kein Krypto-Betrug bei ZivanCore
Damit der Krypto-Betrug funktioniert, benötigt ZivanCore reale Bankkonten und Zahlungswege. Die Einzahlungen der Anleger landen nicht in einem echten Investment, sondern auf Konten, die von den Tätern oder deren Helfern kontrolliert werden. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und setzen Rückzahlungsansprüche durch. Denn ohne diese Konten wäre der Betrug technisch nicht möglich.
Wer steckt hinter ZivanCore?
Die Betreiber von ZivanCore agieren anonym und nutzen ein Netzwerk aus verschleierten Strukturen. Die angegebenen Adressen in Kanada, Australien und der Schweiz dienen lediglich der Täuschung. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die E Mail-Adresse support@zivancore.ch. Tatsächlich handelt es sich um organisierte Strukturen, die häufig arbeitsteilig agieren. In vielen Fällen besteht der Verdacht auf bandenmäßigen Betrug gemäß § 263 StGB in Verbindung mit § 129 StGB.
Juristische Einordnung des ZivanCore Betrugs
Wer andere über den wahren Sachverhalt täuscht, um an deren Geld zu kommen, handelt betrügerisch. Genau dieses Verhalten zeigt sich bei ZivanCore. Darüber hinaus liegt regelmäßig ein Verstoß gegen § 32 KWG vor, da Finanzdienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis angeboten werden. Auch der Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB ist erfüllt, da die erlangten Gelder über verschiedene Konten verschoben werden.
Zivilrechtlich bestehen Ansprüche auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie Rückforderungsansprüche aus § 812 BGB. Diese richten sich insbesondere gegen die Kontoinhaber, die als Teil des Geldwäschenetzwerks fungieren.
Bewertung der ZivanCore Erfahrungen
Die Bewertung der Plattform ZivanCore fällt eindeutig negativ aus. Sämtliche bekannten Erfahrungen zeigen typische Muster eines Krypto-Betrugs. Versprochene Gewinne, Druck zu weiteren Einzahlungen und das vollständige Ausbleiben von Auszahlungen sind klare Indikatoren. Anleger sollten diese Signale ernst nehmen und sofort handeln.
Achtung bei Rückzahlungen von ZivanCore
In Einzelfällen kommt es vor, dass kleine Beträge zurückgezahlt werden, um Vertrauen zu schaffen. Doch auch hier gilt: Wer Gelder aus solchen Quellen erhält, könnte sich unter Umständen selbst dem Vorwurf der Geldwäsche ausgesetzt sehen. Eine rechtliche Prüfung ist daher dringend anzuraten.
Was tun bei ZivanCore? Checkliste
- Keine weiteren Zahlungen leisten
- Sämtliche Kommunikation und Zahlungsnachweise sichern
- Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstatten
- Spezialisierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten
Ihr Weg zurück zum Geld von ZivanCore
RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes und identifizieren die Verantwortlichen im Hintergrund.
Wenn Sie Ihr Geld von Plattform ZivanCore zurückholen möchten, nehmen Sie jetzt Kontakt zu RESCH Rechtsanwälte auf. Sie erreichen uns unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen konkrete Wege zur Rückholung Ihres Geldes.
FAQ zu ZivanCore
Wie seriös ist die Krypto-Trading-Plattform ZivanCore?
ZivanCore weist nach den vorliegenden Erfahrungen alle typischen Merkmale eines Krypto-Betrugs auf, insbesondere fehlenden realen Handel und irreführende Selbstdarstellung als seriöser Broker. Anleger sollten daher äußerste Vorsicht walten lassen und keinerlei weiteren Einzahlungen vornehmen.
Warum zahlt ZivanCore angebliche Gewinne nicht aus?
Nach Schilderungen Betroffener werden Auszahlungen systematisch mit immer neuen Vorwänden wie angeblichen Steuern, Gebühren oder Sicherheitsleistungen blockiert. Dieses Vorgehen ist ein klassisches Muster illegaler Trading- und Krypto-Plattformen, bei denen reale Auszahlungen gerade nicht beabsichtigt sind.
Welche Rolle spielen Bankkonten beim ZivanCore Krypto-Betrug?
Die Einzahlungen der Anleger fließen auf reale Bankkonten, die von Tätern oder deren Helfern kontrolliert werden, ohne dass ein echtes Investment stattfindet. Diese Konten bilden das technische Rückgrat des Betrugssystems und können zivilrechtlich zur Durchsetzung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen relevant sein.
Welche straf- und zivilrechtlichen Folgen hat der ZivanCore Betrug?
Strafrechtlich kommen insbesondere Betrug gemäß § 263 StGB, bandenmäßiger Betrug sowie Verstöße gegen § 32 KWG und § 261 StGB (Geldwäsche) in Betracht. Zivilrechtlich bestehen für Geschädigte regelmäßig Ansprüche auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB sowie Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB gegen die am Geldwäschesystem Beteiligten.


