KGAL Timber Class 1 ++ KGAL Private Equity ++ KGAL Fonds
Die KGAL hat den Waldfonds KGAL Timber Class 1 GmbH & Co. KG aufgelegt. Die Anleger sorgen sich. Der Wert ihrer Beteiligung fällt dramatisch. Ende 2013 waren bereits 36 % ihrer Einlage verloren. Anleger fragen sich, ob sie die Beteiligung kündigen und ihr Geld zurückverlangen können.
Was ist KGAL Timber Class 1? Bewertung
Die KGAL Timber Class 1 beteiligt sich mittelbar über die Campbell Opportunity Timber Fund–ALP an einem in vier US-Bundesstaaten gelegenen Wald-Portfolio. Nach Angaben der KGAL beträgt das Gesamtvolumen 94 Millionen US-Dollar. Es ist ein Eigenkapitalfonds, dem rund 3.400 Anleger beigetreten sind.
Das Geld wird in einen amerikanischen Zielfonds investiert, der bereits einen Waldbestand von über 625.000 Hektar in den USA bewirtschaftet. Die Einnahmen erfolgen aus der Veräußerung von Waldflächen und dem Abverkauf des Holzes.
Haftung des Kommanditisten der KGAL Timber Class 1
Vielen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie sich als Kommanditist an der KGAL Timber Class 1 GmbH & Co. KG beteiligen. Zwar haftet der Anleger als Kommanditist grundsätzlich nicht, wenn er seine Einlage vollständig erbracht hat. Vielfach werden jedoch Ausschüttungen vorgenommen, die nicht aus Gewinnen erwirtschaftet sind. In Höhe der Ausschüttungen lebt dann die persönliche Haftung wieder auf. Bei Liquiditätsengpässen der Gesellschaft oder gar im Falle der Insolvenz muss der Anleger damit rechnen, dass diese Ausschüttungen wieder zurückgefordert werden.
KGAL Timber Class 1 ist für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet
Vielfach ist den Anlegern die Beteiligung an dem KGAL Timber Class 1 als eine sichere und ökologisch wertvolle Beteiligung vermittelt worden. Schon aus der Tatsache, dass es sich um eine Unternehmensbeteiligung handelt, ergibt sich, dass eine Sicherheit nicht gegeben ist. Jede unternehmerische Beteiligung beinhaltet das Risiko des Totalverlustes. Ob die moderne Forstwirtschaft zudem die Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit unterstützt, darf bezweifelt werden.
Haftung und Schadensersatz bei KGAL Timber Class 1
Auf die mit der Beteiligung verbundenen Risiken muss der Anlageberater seine Kunden ausdrücklich hinweisen. Der Vermittler muss anleger- und anlagegerecht beraten. Wenn er den Kunden nicht richtig berät, haftet er für die Falschberatung. Der Anleger wird dann so gestellt, als hätte er die Beteiligung an dem Fonds nicht gezeichnet.
23.07.2015