PICAM PICCOR - Interessengemeinschaft schützt Vermittler

Mit Massenrundschreiben werden die geschädigten Anleger der PICAM PICCOR in die falsche Richtung gelockt. Hinter manchen Interessengemeinschaften stehen die PICAM Vertriebler und Anlageberater, deren Ziel es ist, sich selber vor Schadensersatzansprüchen zu schützen und die von ihnen getäuschten PICAM Anleger in die Irre zu führen. Die PICAM Anleger sollten sich nicht täuschen lassen und erkennen, welche Interessen die Interessengemeinschaft wirklich verfolgt.

PICAM: Anlageberater gründen Interessengemeinschaften
Das Phänomen, dass Interessengemeinschaften von den Vermittlern gegründet und mit deren Anwälten geführt werden, ist keineswegs neu. Eigentlich ist das die regelmäßige Prozedur, wenn ein Unternehmen des grauen Kapitalmarktes – mehr oder weniger zwangsläufig  – zusammenbricht. Die Böcke machen sich zu Gärtnern. Die Vermittler zeigen mit dem Finger auf andere, um sich selber zu schützen.

PICAM: Anlageberater in der Haftung
Meistens haben die Anlageberater und Vertriebler Schadensersatzansprüche zu fürchten, denn regelmäßig sind bei den Unternehmen, so auch bei der PICAM, lange vorher deutliche Anzeichen zu sehen, dass deren Geschäftsmodell fragwürdig ist. Die Aufgabe eines Anlageberaters ist es aber, das von ihm empfohlene Kapitalanlageprodukt, also hier das vermeintlich geniale PICAM PICCOR-Geschäftsmodell, auf Herz und Nieren zu prüfen, bevor es denn dem Kunden angeboten wird.

PICAM: Anlageberater müssen Geschäftsmodell sorgfältig prüfen
Auch wenn möglicherweise von Seiten der Anlageberater der PICAM nicht die Dimension des jetzt in Rede stehenden Betruges und des Schneeballsystems von vornherein erkannt werden konnte, waren doch bei dem Geschäftsmodell viele Dinge unklar. Das Geschäftsmodell der PICAM PICCOR Gruppe war letztlich nicht genau zu erklären, wenn man sich die Vertragsunterlagen angeschaut hat. Zwar sind in diesen Unterlagen viele Warnhinweise enthalten, die Anlageberater haben diese aber nach Kenntnis von Resch Rechtsanwälte kleingeredet. Warnhinweise seien letztlich vorgeschrieben, aber bei dem sicheren Geschäftsmodell, das auf den Algorithmen eines genialen Programmierers beruhte, sei das faktisch ausgeschlossen, so hieß es oft.

PICAM: Anlageberater hätten Zweifel haben müssen
Bei näherem Hinschauen hätten allerdings die Anlageberater feststellen können, dass das, was sie von Seiten der PICAM an Informationen bekommen haben, so nicht stimmen konnte. Das hätte sie zumindest veranlassen müssen, auch ihren Kunden zu erklären, dass das Geschäftsmodell letztlich nicht erklärbar sei, zwar irgendwie funktioniere, aber eben doch nicht von ihnen verstanden werde. Das wäre immerhin eine richtige Aufklärung gewesen. Viele Anleger hätten dann sicherlich davon Abstand genommen, derartig hohe Summen zu investieren. Nun also wollen die Anlageberater mit Hilfe ihrer Anwälte das große Ablenkungsmanöver fahren. Der Bock macht sich zum Gärtner und mit einigem Geschick kann man dann die getäuschten Anleger mit derartigen Ablenkungsmanövern zumindest über die Verjährungsfrist hinweg ziehen.

PICAM: Schadensersatzanspruch gegen Anlageberater
Allen Anlegern sei deshalb dringend zu empfehlen, sich genau anzuschauen, wer eine Interessengemeinschaft empfiehlt und ob insbesondere auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler im Fokus der Interessengemeinschaft stehen. Besonders misstrauisch sollten sie auch sein, wenn eine Interessengemeinschaft Geld verlangt. Eine Interessengemeinschaft kann letztlich nur als Plattform für den Informationsaustausch dienen.

PICAM: Kann Interessengemeinschaft Ermittlungen anstellen?
Und insbesondere im Bereich der PICAM ist es völlig überflüssig, wenn noch davon die Rede ist, dass Ermittlungen durchgeführt werden müssen. Die Staatsanwaltschaft in Berlin ist hier umfänglich tätig. Man als sicher unterstellen, dass keine weiteren Ermittlungen von Seiten einer Interessengemeinschaft auch nur annähernd das erreichen können, was die Staatsanwaltschaft mit ihren rechtlichen Möglichkeiten erreichen kann.

PICAM: Ermittlungsergebnisse liegen vor
Davon haben sich Resch Rechtsanwälte selber überzeugen können. Bei Resch Rechtsanwälte liegen alle Informationen vor, die es derzeit gibt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Rechte der betrogenen Anleger auch in alle Richtungen verfolgt werden.

Resch Rechtsanwälte – Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein PICAM-Opfer sind und wissen möchten, welche Möglichkeiten Sie haben, rufen Sie an unter 030 885 97 70 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung.