Wirecard AG – Was können die Anleger tun?
Der Absturz der Wirecard AG ist dramatisch. Es fehlen 1,9 Milliarden Euro, die sich als Luftbuchungen auf den Philippinen entpuppen. CEO Braun wurde verhaftet und ist nur gegen hohe Kaution auf freiem Fuß. Der Verdacht des Betruges steht im Raum. Ein Antrag auf Insolvenz wurde gestellt. Die Aktien sind wertlos. Was können Anleger tun, um ihr Geld zu retten? Welche Optionen bleiben noch offen?

Wirecard Insolvenz: Haftung der Vorstandsmitglieder und des Aufsichtsrates
Denkbar ist, dass auch potenzielle Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen Vorstandsmitglieder der Wirecard AG geltend gemacht werden können. Bei Wirecard AG wird eine Managerhaftpflichtversicherung, eine sogenannte D&O-Versicherung, eine Rolle spielen können. Diese Managerhaftpflicht ist aber von der Höhe her begrenzt, wobei eine D&O-Versicherung nicht greift, wenn der Vorstand eine Straftat begangen haben sollte. Dann droht den Verantwortlichen möglicherweise die Insolvenz.
Wircard Insolvenz: Schadensersatz von den Wirtschaftsprüfern
Denkbar sind auch Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer. Hier müsste also zunächst einmal geprüft werden, inwieweit eine Manipulation von Seiten der Wirtschaftsprüfer hätte erkannt werden können und müssen. Hier gibt es eine Reihe von Ansätzen, die eine Haftung im Prinzip begründen könnten.
Wirecard Insolvenz: Kommt Haftung der BaFin in Betracht?
In den Medien ist jetzt davon die Rede, dass die BaFin versagt habe und dass eine Staatshaftung in Frage komme. Auch wenn derartige Ansprüche nicht völlig ausgeschlossen werden können, bleibt aus gegenwärtiger Sicht abzuwarten, was insoweit eine weitere Aufklärung dieses komplexen Falles und der zugrunde liegenden Regelwerke zutage fördern wird. Ganz sicher wird sich jetzt schon sagen lassen, dass dieser beispiellose Fall wirkungsvolle Gesetzesreformen nach sich ziehen wird.
Wirecard Insolvenz: Nüchterne Betrachtung der Erfolgsaussichten
Für die Aktionäre der Wirecard ist eine nüchterne Analyse geboten. Wir werden die Situation weiter beobachten und Investoren und Anleger bei der rechtlichen und wirtschaftlichen Aufarbeitung dieses Wirtschaftsskandals bestmöglich vertreten.
Resch Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
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