Kay Rieck ECI und DOG SA: Zwangsumwandlung von Namensschuldverschreibungen in Aktien unwirksam

Die deutschen Zwangsaktionäre der Deutschen Oel & Gas S.A. (DOG SA) aus Luxemburg können aufatmen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die vorzeitige Rückzahlung ihrer US Oel und Gas Namensschuldverschreibungen 1, 2, 4, 5, 6 und 7 GmbH & Co. KG im Oktober 2015 anstatt in Geld in Form von Aktien der DOG SA für unwirksam erklärt.
Die wieder in ihren alten Stand zurückversetzten Inhaber von Namensschuldverschreibungen diverser Zweckgesellschaften des Emissionshauses und Energieunternehmens Energy Capital Invest Beteiligungsgesllschaft mbH aus Stuttgart müssen nun nicht mehr weiter hoffen, irgendwann einmal Dividenden aus einer Gas- und Ölförderung im Erschließungsgebiet Cook Inlet in Alaska zu erhalten, aus dem sich Shell wegen der drastisch gesunkenen Erdgasvorkommen zurückgezogen hat. Zuletzt meldete die DOG SA auf der Hauptversammlung im Dezember 2018 einen Gewinn von 1 Prozent, der aber nicht ausgeschüttet wird.
Aktionärsvertreter Rechtsanwalt Jochen Resch aus Berlin Charlottenburg (Ernst Reuter Platz 8) berichtete:
Zitat:
Alles müsse investiert werden, um die Öl- und Gasproduktion aufzubauen.
Die Namensschuldverschreibungs-Inhaber müssen nun auch nicht mehr hoffen, dass der immer wieder angekündigte Börsengang der DOG SA doch noch irgendwann klappt und sie ihre Aktien zu Geld machen könnten. Wie GoMoPa berichtete, sind alle bisherigen Börsenversuche in Luxemburg und Lettland (Riga) gescheitert.
Nun verkündete die Münchner Rechtsanwaltskanzlei WinterWotsch Rechtsanwälte PartmbB (Müllerstraße 54) die für die Betroffenen frohe Botschaft:
Zitat:
Das OLG Stuttgart bestätigte unsere Rechtsansicht, dass die Energy Capital Beteiligungsgesellschaft mbH
die Einlage samt Zinsen auszahlen muss...
Keine "Zwangsumwandlung" der Namensschuldverschreibung in Aktien
Die Gerichte haben entschieden, dass die Beschlüsse im Jahr 2015 zur "Zwangsumwandlung" in Aktien
unwirksam sind.
Damit gelten die ursprünglichen Bedingungen fort. Das heißt, dass die Namensschuldverschreibung am
Ende der regulären Laufzeit voll erfüllt werden muss und ein Anspruch auf die jährlichen Zinszahlungen
besteht.
Die Münchner Rechtsanwälte raten daher:
Zitat:
Inhaber der US Öl und Gas Namensschuldverschreibung (NSV) sollten jetzt ihre Erfüllungsansprüche geltend machen.
Die zuletzt kurz vor der Umwandlung aufgelegte und im am 9. Oktober 2015 geschlossene Namensschuldverschreibung US Oel und Gas NSV7 GmbH & Co. KG wird am 30. Juni 2019 zur Rückzahlung fällig. Der Zinssatz beträgt 9 Prozent pro Jahr.
Die Laufzeit der NSV 1 ist befristet bis zum 31. Dezember 2016. Die NSV 2 endete am 30. Juni 2017. Die NSV4 ging bis 31. Dezember 2017. Die NSV5 ging bis 30. Juni 2018. Und die NSV6 lief am 31. Dezember 2018 auf. Die Fälligkeit liegt damit bei den bei diesen Namensschuldverschreibungen bereits vor.
Der Handstreich der Zwangsumwandlung gelang dem Stuttgarter Ex-Investmentbanker Kay Rieck (55), weil ihm die niedersächsische Treuhänderin Timo Biebert Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Buchholz in der Gläubigerversammlung die nötige Mehrheit gab.
Dafür wurde die TB Treuhand GmbH vergangenes Jahr bereits zu Schadensersatz vom Oberlandesgericht Celle verurteilt.
Zur Begrüdung hieß es laut Anwalt Jochen Resch unter anderem:
Zitat:
Deutsche Oel & Gas: Aktientausch vereitelt Vertragszweck
Es sei nicht hinreichend erkennbar gewesen, dass der Treuhänder die Kompetenz eingeräumt bekommt, dass der gesamte Geschäftsbetrieb in ein anderes Unternehmen, nämlich die Deutsche Oel & Gas S.A, eingebracht werden kann.
Damit sei die tatsächliche Unmöglichkeit eingetreten, die Kommanditbeteiligung innerhalb des Vertragsendes auszukehren.
Die Umwandlung der Kommanditeinlage in eine Aktienanlage vereitelt den Anlagezweck, der in einem zeitlich befristeten Investment mit anschließendem Rückerhalt der Geldanlage bestehe.
Allerdings ist die Anmeldung von Schadensansprüchen an die TB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen Verjährung nach dem 31. Dezember 2018 nicht mehr möglich.
Aus Sicht von Kay Rieck, der die Geschicke des Konzerns, von Dubai aus lenkt, war die Zwangsumwandlung ein nötiger Schritt gewesen.
Indem er seine Schulden zu Eigenkapital machte, konnte er bei Banken oder institutionellen Investoren frisches Kapital aufnehmen, um nach sieben Jahren des Geldeinsammelns endlich die Förderung von Gas und Öl im Claim Kitchen Lights Unit in Südalaska beginnen zu können.
Seit der Gründung im Jahr 2008 hat die ECI 24 Beteiligungen aufgelegt, darunter sieben Namensschuldverschreibungen, und bis Ende 2015 rund 330 Millionen Euro von Anlegern eingesammelt, ohne bis dahin einen Kubikfuß Gas oder ein Barrel Öl aus dem Boden Alaskas herausgeholt und verkauft zu haben.
Allerdings wird es für die Inhaber der Namensschuldverschreibungen nicht einfach sein, ihr Geld von der ECI zurückzuholen.
Wirtschaftlich Berechtigte ist nicht mehr Stefanie Rieck, sondern ein Ahmed Elnaggar in Dubai.
Auch der seit Mai 2013 verantwortliche ECI-Geschäftsführer Mathias Moosmann (48) wohnt in Dubai.
Und Endschuldner Verwaltungsrat Kay Rieck ist nicht mal zur Hauptversammlung der DOG SA im Dezember 2018 von Dubai nach Luxemburg gekommen.
Aktionärsvertreter Anwalt Resch berichtet:
Zitat:
Zudem wurden zur Errichtung der Förderstruktur hohe Kredite aufgenommen, die zudem wegen des hohen Risikos auch mit bis zu 15 % Zinsen bedient werden müssen. Kay Rieck sei jetzt dabei, hier die Finanzierungsstruktur umzubauen, so hieß es zu seiner Entschuldigung für seine Abwesenheit.
Das Rechenwerk des Vorstandes wurde von einer Reihe Anlegervertretern in Zweifel gezogen. Fällige Verbindlichkeiten stünden an und müssten bezahlt werden.
Der Vorstand wies die Sorgen zurück und verwies auf das hohe Eigenkapital der Gesellschaft. Dieses hohe Eigenkapital wurde freilich durch die mehr als fragwürdige Umtauschaktion der ECI US Öl- und Gasbeteiligungen in Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. erbracht.
Und Kay Rieck kann eigentlich mit dem Geld der DOG SA machen, was er will. Von den 500.000 Aktien der DOG SA gehören ihm schließlich 300.000. Nun denn...