Aktienbetrug bei alijz.com erkennen

12.03.2026. Anlegerwarnung vor alijz.com: Immer mehr geschädigte Investoren melden sich bei Resch Rechtsanwälte. Hinter dem vermeintlichen Online-Broker steckt mutmaßlich Anlagebetrug: Einzahlungen verschwinden, Auszahlungen werden blockiert. Erfahren Sie, wie Sie den Betrug von alijz.com erkennen, welche rechtlichen Schritte möglich sind und wie wir Ihnen helfen können, Ihr investiertes Geld zurückzufordern.

BaFin-Warnung: alijz.com und App „alijzspro“ im Fokus

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat am 10.03.2026 eine offizielle Warnung vor alijz.com, der App „alijzspro“ sowie verbundenen WhatsApp-Gruppen ausgesprochen. Nach Angaben der Aufsicht wird dort der Eindruck erweckt, Anleger könnten einfach und sicher in Aktien und andere Finanzinstrumente investieren. Tatsächlich liegt ein Identitätsmissbrauch vor, denn entgegen der Darstellung der Betreiber besteht kein Zusammenhang mit der real existierenden AL Konzept GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald.

Für geschädigte Anleger ist diese Warnung ein starkes Indiz dafür, dass sie es mit einem unseriösen oder sogar illegalen Anbieter zu tun hatten. Solche Konstellationen sind typischerweise von betrugsähnlichen Mustern geprägt, die strafrechtlich relevant sein können. Erste Erfahrungen von Betroffenen deuten regelmäßig auf aggressives Werben, Druckaufbau und kaum nachvollziehbare Abläufe bei Einzahlungen und Auszahlungsverweigerungen hin.

Identitätsmissbrauch und Täuschung: Muster des Anlagebetrugs bei alijz.com

Nach der BaFin-Mitteilung bedienen sich die Betreiber von alijz.com eines besonders perfiden Mittels: des Identitätsmissbrauchs. Unter Bezugnahme auf die AL Konzept GmbH & Co. KG, angebliche Adressen in der Schloßstr. 19, 82031 Grünwald sowie in der Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald, Deutschland, wird Anlegern Seriosität vorgetäuscht. Der tatsächliche Zusammenhang besteht jedoch gerade nicht. Dies ist ein typisches Merkmal organisierter Anlagebetrugsmodelle.

Wer über alijz.com beziehungsweise über die App „alijzspro“ kontaktiert wurde, etwa über WhatsApp-Gruppen, und zu Investitionen in Aktien oder sonstige Finanzinstrumente gedrängt wurde, wurde mutmaßlich zur Vermögensverfügung durch Täuschung verleitet. Dieses Vorgehen erfüllt nach erster juristischer Bewertung regelmäßig den Straftatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB und kann zugleich als Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB zu werten sein. Eine systematische Arbeitsweise der Hintermänner kann zudem eine kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 StGB begründen.

Fehlende Erlaubnis? Möglicher Verstoß gegen § 32 KWG

Wer in Deutschland gewerblich Bank- oder Finanzdienstleistungen erbringt, benötigt in der Regel eine schriftliche Erlaubnis der BaFin nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Die BaFin-Warnung zu alijz.com deutet darauf hin, dass die Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis agieren. Dies spricht für ein illegales Geschäftsmodell, das typischerweise darauf ausgerichtet ist, Einzahlungen von Anlegern einzusammeln, ohne jemals eine ernsthafte, regulierte Anlagevermittlung oder Vermögensverwaltung zu betreiben.

Fehlt die Erlaubnis nach § 32 KWG, sind die angebotenen Geschäfte aufsichtsrechtlich unzulässig. Dies stärkt wiederum die zivilrechtliche Position geschädigter Anleger. Denn aus der Verletzung von Schutzgesetzen, darunter § 32 KWG i. V. m. § 54 KWG, können sich Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB ergeben. Hinzu kommen regelmäßig Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, § 812 BGB, wenn Anlegergelder ohne rechtlichen Grund entgegengenommen wurden.

Zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten gegen alijz.com

Wer negative Erfahrungen mit alijz.com gesammelt und Einzahlungen über die Website, die App „alijzspro“ oder über von dort gesteuerte WhatsApp-Gruppen geleistet hat, sollte seine individuellen Rückforderungsmöglichkeiten rechtlich prüfen lassen. Juristisch kommen verschiedene Anspruchsgrundlagen in Betracht:

  • Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
  • deliktische Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB (Betrug) und gegebenenfalls weiteren Strafnormen
  • Rückabwicklung und Rückforderung der Einzahlungen nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)

Darüber hinaus können auch Zahlungsdienstleister, Banken oder Plattformen, über die Einzahlungen oder Transaktionen abgewickelt wurden, in die Haftungsprüfung einzubeziehen sein. Wenn bei Ein- oder Auszahlungen Auffälligkeiten bestanden, etwa ungewöhnliche Kontoverbindungen oder Verwendungszwecke, kann dies Ansatzpunkte für eine Anspruchs- oder Haftungserweiterung bieten. Eine fundierte juristische Bewertung der individuellen Bewertung des Einzelfalls ist hier unerlässlich.

Handlungsempfehlungen für Geschädigte von alijz.com und „alijzspro“

Wer Vermögen an alijz.com verloren hat oder über die App „alijzspro“ in vermeintliche Aktien- oder Krypto-Trades gelockt wurde, sollte nicht abwarten, sondern sofort aktiv werden. Zeitnahes Handeln erhöht die Chancen, Vermögensströme nachzuvollziehen und Zahlungen gegebenenfalls zu stoppen.

Checkliste für Geschädigte:

  • Alle Unterlagen und Kommunikation sichern (E-Mails, WhatsApp-Chats, Screenshots aus der App „alijzspro“, Überweisungs- und Kreditkartenbelege).
  • Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für angebliche „Steuern“, „Gebühren“ oder „Freischaltungen“.
  • Bank oder Zahlungsdienstleister umgehend informieren, Rückruf oder Sperre weiterer Transaktionen prüfen lassen.
  • Strafanzeige wegen Betruges (§ 263 StGB) und Kapitalanlagebetruges (§ 264a StGB) bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
  • Fachanwaltliche Beratung zu zivilrechtlichen Rückforderungsansprüchen und zu möglichen Schritten gegen Beteiligte im Zahlungsverkehr einholen.

Resch Rechtsanwälte sind seit vielen Jahren auf Anlegerschutz und die Verfolgung von Anlagebetrugsmodellen, insbesondere im Bereich Aktien, Krypto und Online-Broker, spezialisiert. Geschädigte von alijz.com oder der App „alijzspro“ können sich unverbindlich beraten lassen. Nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website von Resch Rechtsanwälte oder rufen Sie direkt an unter +49 30 / 88 59 77 0.

FAQ zu BaFin-Warnung und Anlagebetrug bei alijz.com und der App „alijzspro“

Wie seriös ist alijz.com beziehungsweise die Trading-App „alijzspro“ einzuschätzen?
Die offizielle BaFin-Warnung und der festgestellte Identitätsmissbrauch deuten auf ein unseriöses, mutmaßlich illegales Anlage- und Trading-Modell hin. Anleger sollten dort keine weiteren Einzahlungen tätigen und höchste Vorsicht walten lassen.

Welche strafrechtlichen Risiken spiegeln sich im Vorgehen von alijz.com wider?
Das geschilderte Muster mit Täuschung, Druckaufbau und Einzahlungsverlangen erfüllt regelmäßig die Voraussetzungen eines Betrugs nach § 263 StGB und kann als Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB zu bewerten sein. Je nach Struktur der Hintermänner kommt zudem der Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB in Betracht.

Welche zivilrechtlichen Ansprüche kommen für geschädigte Anleger von alijz.com in Betracht?
Typischerweise lassen sich Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. Straftatbeständen sowie Rückforderungsansprüche aus § 812 BGB prüfen. Auch Zahlungsdienstleister oder Banken können – abhängig vom Einzelfall – in eine Haftungsprüfung einbezogen werden.

Welche Schritte sollten Betroffene von Anlagebetrug über alijz.com oder „alijzspro“ unmittelbar ergreifen?
Betroffene sollten sämtliche Unterlagen sichern, weitere Zahlungen strikt einstellen und umgehend ihre Bank oder den Zahlungsdienstleister informieren. Parallel bietet sich eine Strafanzeige wegen Betrugs und Kapitalanlagebetrugs sowie eine juristische Prüfung der individuellen Rückforderungsmöglichkeiten an.



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