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Alpition Capital:
Unseriöse Plattform lockt mit Traumrenditen

14.10.2026 Haben Sie bei Alpition Capital investiert, dann sind Sie bei Anlagebetrug gelandet. Die BaFin warnt zu Alpition Capital und alpitioncapitalch(.)com, weil eine Reihe nahezu identischer Websites mit gleichartigen Versprechen arbeitet. Es geht um Krypto-Investitionen mit angeblicher KI, die Blockchain-Signale und Marktbewegungen rund um die Uhr überwacht und Trades automatisch steuern soll. Lesen Sie diesen Artikel, dann wissen Sie, wie Sie jetzt konsequent vorgehen und Ihr Geld zurückholen.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

BaFin-Warnung zu Alpition Capital

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites, zu denen auch Alpition Capital zählt. Die BaFin stellt klar, dass die Betreiber nicht von der BaFin beaufsichtigt werden. Damit steht fest, dass hier ein Anlagebetrug vorliegt und dass die angeblichen Angebote zu Krypto und Trading außerhalb einer zulässigen Aufsichtsdienstleistung präsentiert werden.

Alpition Capital arbeitet mit KI-Versprechen

Alpition Capital wirbt mit einer Inszenierung, die auf maximale Vertrauensbildung zielt. Die Website spricht von fortschrittlicher KI, die Blockchain-Signale und Marktbewegungen rund um die Uhr überwache und Trades automatisch verwalte. Diese Erzählung soll den Eindruck einer kontrollierten Rendite erzeugen, obwohl reale Risiken des Kryptomarktes nicht so beherrschbar sind. Viele Betroffene berichten nach ersten Einzahlungen von ähnlichen Erfahrungen, bei denen später immer neue Schritte verlangt werden.

Gibt es die Alpition Capital Plattform wirklich?

Alpition Capital ist eine Show, die Seriosität nachstellt. Die Darstellung eines zuverlässigen Tors zu intelligenteren Krypto-Investitionen ersetzt kein echtes Depot und keine echte, regulierte Handelsumgebung. Die Täter nutzen Websites, E-Mail-Kontakte und standardisierte Texte, um ein professionelles Bild zu erzeugen. Entscheidend ist, dass die Abläufe nicht wie bei einem regulierten Broker funktionieren, sondern wie ein Drehbuch, das auf Einzahlungen ausgerichtet ist.

Kein rechtsgültiges Impressum als klares Signal

Die von der BaFin beschriebenen Websites verfügen über kein rechtsgültiges Impressum. Das ist ein Verstoß gegen Informationspflichten nach § 5 DDG und es nimmt Ihnen als Anleger jede verlässliche Grundlage für eine rechtliche Zuordnung. Für Ihre Bewertung der Seriosität ist das ein harter Warnhinweis, weil Rechtsdurchsetzung ohne klare Anbieterkennzeichnung gezielt erschwert wird.

Domain und Kontaktmuster bei Alpition Capital

Die Domain alpitioncapitalch(.)com wurde am 16.04.2026 bei MainReg Inc. registriert. In der Kommunikation treten die E-Mail-Adressen support@alpitioncapitalch(.)com, unterstützung@alpitioncapitalch(.)com und info@alpitioncapitalch(.)com auf. Solche Kontaktmuster sind in Betrugsstrukturen typisch, weil sie Austauschbarkeit schaffen und Rückverfolgung erschweren.

Typischer Ablauf beim Krypto-Betrug mit Alpition Capital

Krypto-Betrug folgt meist einem gleichartigen Schema. Zuerst wird ein Einstieg mit scheinbar intelligenter Automatisierung angeboten und danach werden weitere Zahlungen mit Nachschusspflichten oder angeblicher Verifizierung begründet. Auszahlungen werden verzögert oder an neue Bedingungen geknüpft, bis keine Zahlungen mehr erfolgen. Betroffene schildern dann Erfahrungen, dass Guthaben nur auf dem Bildschirm existiert.

Strafrechtliche Einordnung und mögliche Delikte

Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug. Strafrechtlich liegt regelmäßig Betrug nach § 263 StGB vor und bei öffentlichen, anlegerbezogenen Versprechen kommt auch § 264a StGB in Betracht. Wenn mehrere Personen arbeitsteilig vorgehen, ist zudem § 129 StGB als Strukturdelikt zu prüfen. Bei der Weiterleitung und Verschleierung von Geldern steht außerdem § 261 StGB, Geldwäsche, im Raum.

Unerlaubte Finanzdienstleistung nach § 32 KWG

Wenn Alpition Capital Anlage- oder Kryptodienstleistungen anbietet, dann ist regelmäßig eine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich. Die BaFin-Warnung, dass keine Beaufsichtigung besteht, passt zu dem Bild eines unerlaubten Geschäftsmodells. Für Geschädigte ist das rechtlich bedeutsam, weil es die Unrechtmäßigkeit der Tätigkeit stützt und weitere Anspruchsgrundlagen eröffnet.

Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht

Ohne Bankkonten kann Anlagebetrug nicht umgesetzt werden. Es sind echte Konten bei echten Banken, über die die Zahlungen laufen, auch wenn die Plattform nur eine Kulisse ist. RESCH Rechtsanwälte identifiziert die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holt das Geld zurück, denn ohne echte Konten geht der Betrug nicht.

Achtung bei Rückzahlungen und eigener Strafbarkeit

Manche Täter zahlen kleine Beträge aus, um Vertrauen zu erzeugen oder weitere Einzahlungen auszulösen. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich unter Umständen selbst wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar machen, wenn Herkunft und Hintergrund erkennbar sind. Lassen Sie solche Vorgänge daher frühzeitig rechtlich prüfen.

Zivilrechtliche Ansprüche und Rückholung des Geldes

Strafanzeigen sind wichtig, sie ersetzen aber nicht die Rückholung. Entscheidend ist die konsequente Spur des Geldes. Zivilrechtlich kommen Ansprüche aus § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung in Betracht. Hinzu treten Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und je nach Sachlage Ansprüche aus § 826 BGB.

Checkliste: Was Sie nach Alpition Capital Erfahrungen tun sollten

  • Stoppen Sie sofort alle weiteren Zahlungen an Alpition Capital.
  • Sichern Sie Belege, Kontoauszüge, Wallet-Daten und alle Chatverläufe.
  • Dokumentieren Sie Domains, E-Mail-Adressen und Zeitpunkte Ihrer Zahlungen.
  • Erstatten Sie Strafanzeige wegen Betrugs nach § 263 StGB und weisen Sie auf Geldwäsche nach § 261 StGB hin.
  • Lassen Sie zivilrechtliche Schritte zur Kontoinhaberhaftung prüfen.

RESCH Rechtsanwälte hilft bei Alpition Capital

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist es, die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks zu identifizieren und die Gelder unserer Mandanten zurückzuholen.

Wenn Sie Ihr Geld von Plattform Alpition Capital zurückholen wollen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, welche rechtlichen Schritte jetzt möglich sind.

FAQ zu Alpition Capital

Wie seriös ist die Handelsplattform Alpition Capital?
Alpition Capital tritt mit einer professionell wirkenden Krypto- und Trading-Oberfläche auf, arbeitet aber außerhalb einer BaFin-Aufsicht und nutzt typische Muster des Anlagebetrugs. Die fehlende Regulierung und das Fehlen eines rechtsgültigen Impressums sind zentrale Risikosignale.

Warum ist die BaFin-Warnung zu Alpition Capital so bedeutsam?
Die BaFin macht deutlich, dass für Alpition Capital keine Erlaubnis und keine Aufsicht besteht, was auf eine unerlaubte Finanzdienstleistung nach § 32 KWG hindeutet. Für Geschädigte stärkt dies die rechtliche Einordnung als Anlagebetrug im Zusammenhang mit Krypto-Trading.

Woran erkenne ich den typischen Ablauf des Krypto-Betrugs bei Alpition Capital?
Häufig berichten Betroffene von anfänglich kleinen Einzahlungen, angeblichen KI-gesteuerten Gewinnen und danach ständig neuen Zahlungsforderungen. Auszahlungen werden verzögert, blockiert oder an immer neue Bedingungen geknüpft, sodass Guthaben nur virtuell auf der Plattform existiert.

Welche strafrechtlichen Folgen haben Alpition Capital und ähnliche Broker-Strukturen?
Das Geschäftsmodell erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB, ergänzt um § 264a StGB und mögliche Geldwäsche nach § 261 StGB. Bei arbeitsteiligen Tätergruppen können zudem strukturbezogene Delikte wie § 129 StGB relevant werden.



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