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Alpition:
Betrügerische Trading-Plattform entlarvt

16.09.2026 Haben Sie über Alpition auf alpitionde(.)com Geld in Trading investiert? Dann sind Sie von Anlagebetrug betroffen. Die BaFin warnt im Zusammenhang mit einer Reihe nahezu identischer Webseiten. Eine überzeugende Trading-Oberfläche bedeutet nicht, dass echte Anlagen bestehen. Entscheidend für die Rückholung des Geldes ist die konsequente Verfolgung der Zahlungswege. Lesen Sie den Artikel und erfahren Sie, wie Sie jetzt vorgehen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
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Gibt es die Alpition Plattform wirklich?

Alpition vermittelt den Eindruck einer professionellen Trading-Plattform. Gerade diese Inszenierung gehört zum System des Anlagebetrugs. Angezeigte Kontostände und vermeintliche Trading-Gewinne belegen kein echtes Depot. Entscheidend sind die realen Zahlungsströme hinter der digitalen Kulisse. Die Domain alpitionde(.)com wurde am 17.07.2026 bei Hosting Concepts B.V. d/b/a Registrar.eu registriert. Als E-Mail-Adressen werden support@alpitionde(.)com und abuse@alpitionde(.)com sowie legal@alpitionde(.)com verwendet.

BaFin warnt vor Alpition Umfeld

Die BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Webseiten. Im Zusammenhang damit steht die Aussage „Es ist Ihre Chance, intelligenter in Deutschland zu handeln.“ Die BaFin-Angaben nennen den 11.03.2026 und eine Änderung vom 02.09.2026. Diese amtliche Warnung ist für die rechtliche Bewertung des Trading-Betrugs von erheblicher Bedeutung. Wer Erfahrungen mit Alpition gemacht hat sollte keine weiteren Zahlungen veranlassen.

Alpition Trading-Betrug und fehlende Auszahlung

Beim Trading-Betrug dienen angebliche Gewinne häufig dazu, weitere Einzahlungen auszulösen. Eine digitale Anzeige ist jedoch kein Nachweis für tatsächlich angelegte Gelder. Anlagebetrug liegt vor, wenn eine Person getäuscht wird, damit sie eine Geldzahlung vornimmt. Diese Handlung ist insbesondere nach § 263 StGB strafrechtlich relevant. Je nach konkreter Ausgestaltung können auch weitere kapitalmarktrechtliche Vorschriften berührt sein.

Ohne echte Konten funktioniert Alpition nicht

Die virtuelle Trading-Show benötigt reale Zahlungswege. Gelder müssen auf echte Konten oder andere tatsächlich bestehende Zahlungsziele gelangen. Diese Konten bilden einen zentralen Ansatzpunkt für die Rückforderung. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Ohne echte Konten funktioniert der Anlagebetrug nicht.

Kontoinhaber und Geldwäsche bei Alpition

Die Weiterleitung von Geldern aus Straftaten kann den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB erfüllen. Auch zivilrechtliche Ansprüche gegen beteiligte Zahlungsempfänger kommen in Betracht. Dazu zählen Ansprüche nach § 812 BGB und gegebenenfalls § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche strafbar gemacht haben. Das gilt auch bei vermeintlichen Testauszahlungen und sollte fachkundig geprüft werden.

Erfahrungen und Bewertung zu Alpition

Für die Bewertung von Alpition sind die BaFin-Warnung und die Gestaltung des Trading-Angebots entscheidende Anhaltspunkte. Erfahrungen mit eingefrorenen Guthaben oder zusätzlichen Zahlungsforderungen sollten vollständig dokumentiert werden. Sichern Sie Überweisungsbelege und Empfängerdaten sowie E-Mails. Diese Unterlagen können helfen, die Spur des Geldes zu verfolgen und Verantwortliche zu identifizieren.

Was Betroffene bei Alpition jetzt tun sollten

  • Leisten Sie keine weiteren Zahlungen.
  • Sichern Sie Kontoauszüge und Zahlungsbelege sowie Empfängerdaten.
  • Bewahren Sie E-Mails und Chatverläufe sowie Screenshots auf.
  • Erstatten Sie Strafanzeige und lassen Sie parallel zivilrechtliche Ansprüche prüfen.
  • Lassen Sie die Zahlungskette durch eine auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei untersuchen.

Resch Rechtsanwälte verfolgt die Geldspur

RESCH Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Nach eigenen Angaben verfügt die Kanzlei als einzige Kanzlei in Deutschland über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und die Rückholung der Gelder unserer Mandanten. Wir holen das Geld zurück.

Geld von Alpition zurückholen

Wenn Sie mit Alpition Erfahrungen gemacht haben und Ihr Geld zurückholen möchten werden Sie jetzt aktiv. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen konkrete rechtliche Möglichkeiten.

FAQ zu Alpition: Trading-Plattform und Anlagebetrug

Wie seriös ist die Trading-Plattform Alpition einzuschätzen?
Alpition tritt mit einer professionell wirkenden Trading-Oberfläche auf, doch die inszenierten Kontostände und angeblichen Gewinne belegen kein echtes Depot. Für die rechtliche Bewertung zählen allein die tatsächlichen Zahlungsströme und Geldbewegungen.

Welche Bedeutung hat die BaFin-Warnung im Fall Alpition?
Die BaFin warnt ausdrücklich vor einem Alpition-Umfeld mit nahezu identischen Webseiten und nennt dazu konkrete Daten im Jahr 2026. Diese behördliche Warnung ist ein starkes Indiz für unerlaubtes, möglicherweise illegales Trading und Anlagebetrug.

Warum kommt es bei Alpition häufig zu fehlenden Auszahlungen?
Beim typischen Trading-Betrug werden scheinbare Gewinne genutzt, um weitere Einzahlungen zu provozieren, während reale Auszahlungen verzögert oder verweigert werden. Die digitale Darstellung auf der Broker-Plattform ersetzt keinen Nachweis über tatsächlich angelegte oder auszahlbare Gelder.

Welche rechtlichen Risiken bestehen für Geldempfänger im Umfeld von Alpition?
Wer Gelder aus dem Alpition-Zahlungsverkehr entgegennimmt, kann sich je nach Kenntnisstand und Beteiligung dem Vorwurf der Geldwäsche nach § 261 StGB aussetzen. Zudem drohen zivilrechtliche Rückforderungsansprüche, etwa nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.

Was sollten Betroffene tun, wenn sie Alpition nicht mehr trauen?
Stellen Sie alle weiteren Zahlungen ein und dokumentieren Sie konsequent Ihre Alpition-Erfahrungen, insbesondere Überweisungen, Empfängerkonten, E-Mails und Chatverläufe. Diese Unterlagen sind zentral, um die Geldspur zu verfolgen, strafrechtliche Schritte zu unterstützen und zivilrechtliche Ansprüche vorzubereiten.



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